Der Ländliche Raum Baden-Württembergs zeichnet sich durch seine hohe Lebensqualität und Wirtschaftskraft aus. Damit dieser auch zukünftig attraktiv und stark bleibt, bedarf es gezielter Entwicklungsstrategien, die die lokalen und regionalen Bedürfnisse in den Blick nehmen. Das können die Menschen vor Ort am besten, weshalb das Regionalentwicklungsprogramm LEADER auf Bürgerbeteiligung setzt und nach dem Bottom-Up-Prinzip funktioniert.
Das Förderprogramm LEADER (kurz für „Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale“ (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft)) ist ein bewährtes Instrument für die Stärkung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums in Baden-Württemberg. Im Mittelpunkt stehen die LEADER-Aktionsgruppen (LAG). Sie sind Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteurinnen und Akteuren in der Region. Gemeinsam benennen sie Ziele für ihre Region und halten diese in einem Regionalen Entwicklungskonzept fest. Die zugrundeliegende Überlegung hinter diesem Ansatz ist, dass die Menschen vor Ort die Herausforderungen und Potenziale ihre Region am besten kennen. So können gezielt Bedarfe erkannt und passgenaue Ideen sowie Projekte entwickelt werden, die den Bürgerinnen und Bürgern einen Mehrwert bringen und den Ländlichen Raum insgesamt zukunftsfähig machen.
Die Umsetzung der Regionalen Entwicklungskonzepte erfolgt insbesondere durch Projekte. Eine Besonderheit von LEADER ist der sog. „Bottom-Up-Ansatz“: die Entscheidung welches Vorhaben mit EU-Mitteln und ggf. zusätzlichen Landesmitteln gefördert werden soll, erfolgt nicht von „oben nach unten“, sondern wird alleine von den LAGen getroffen. Da vor Ort über die Vorhaben entschieden wird, ist nur in sogenannten LEADER-Aktionsgebieten eine Förderung möglich.
In der Förderperiode LEADER 2023-2027 sind 20 Regionen Teil der LEADER-Förderkulisse. Den Aktionsgruppen stehen für den Förderzeitraum rund 53 Mio. Euro EU- und Landesmittel zur Verfügung. Die Landesmittel werden aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) sowie der Programme der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und Innovative Maßnahmen für Frauen (IMF) zur Verfügung gestellt. Hiermit können zahlreiche ideenreiche und innovative Projekte gefördert werden.
Zusätzlich erhält jede Aktionsgruppe ein „Regionalbudget“ mit dem das Land Baden-Württemberg Kleinprojekte mit einem Budget von bis zu insgesamt 180.000Euro unterstützt. . Aus diesem Budget können die LEADER-Aktionsgruppen Kleinprojekte bis 20.000 Euro (Fördersatz 80 Prozent) fördern, die zur Strukturverbesserung in den Aktionsgebieten beitragen können.
Die Ausrichtung der LEADER-Strategie der Region und somit auch die Auswahl der Vorhaben richtet sich an den Zielen des Landes Baden-Württemberg aus. Hierzu zählen vor allem der Erhalt des Ländlichen Raums als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum sowie die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in Stadt und Land. In der Förderperiode 2023-2027 werden jedoch insbesondere der Klimaschutz und die Klimaanpassung einen Schwerpunkt bilden. Denn LEADER mit seiner engen Vernetzung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft und Verwaltung, ist prädestiniert dazu, einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des Europäischen Green Deal zu leisten. Fördermöglichkeiten bestehen u.a. in den Bereichen nachhaltige Mobilität und Tourismus, Erhalt der Biodiversität, nachhaltige Ernährungssicherung und Nahversorgungsstrukturen oder bei der Verwendung von CO²-speichernden Baustoffen.
Entsprechend der Vielfältigkeit der Projekte gestalten sich auch die Fördermöglichkeiten. Diese differenzieren sich entsprechend den Antragstellenden und der Projektart. Die Projektförderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen:
- Öffentliche Vorhaben mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Private Vorhaben nach dem ELR, in der Regel mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – bei gemeinwohlorientierten Vorhaben mit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Vorhaben nach der VwV LPR oder IMF entsprechend der programmspezifischen Verfahrensbestimmungen
- Private nicht-investive Vorhaben, die zur Erreichung des Ziels h) des GAP-Strategieplans beitragen, mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Private Vorhaben, die sich dem Ziel h) des GAP-Strategieplan zuordnen lassen, mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die nationale öffentliche Kofinanzierung wird in diesen Fällen vom Zuwendungsempfänger sichergestellt.
Die Förderanträge sind an die zuständige LEADER-Aktionsgruppe zu richten, die regelmäßig Projektaufrufe startet. Wer eine Projektidee hat, sollte sich rechtzeitig vor der Antragstellung mit der Geschäftsstelle seiner LAG in Verbindung setzen. Diese klärt Interessenten über die Förderbedingungen und Auswahlkriterien auf und bietet Unterstützung bei der Projektentwicklung.
Weitere Informationen
Eine Übersicht über die einzelnen LEADER-Aktionsgruppen und weitere Informationen zu LEADER finden Sie auf www.LEADER-bw.de