Der Ländliche Raum Baden-Württembergs zeichnet sich durch seine hohe Lebensqualität und Wirtschaftskraft aus. Damit dieser auch zukünftig attraktiv und stark bleibt, bedarf es gezielter Entwicklungsstrategien, die die lokalen und regionalen Bedürfnisse in den Blick nehmen. Da es der Landesregierung ein besonderes Anliegen ist, die Bürgerbeteiligung nachhaltig zu stärken, wurde das Regionalentwicklungsprogramm LEADER zum zentralen Instrument bürgerschaftlich geprägter Regionalentwicklung ausgebaut.
Die Menschen vor Ort kennen ihre Region und deren Potenzial am besten. Darum hat die Landesregierung das EU-Programm LEADER nach dem Bottom-Up-Ansatz, einer Entwicklungsstrategie von unten nach oben, neu ausgerichtet. Dieser führt dazu, dass ausschließlich die örtliche LEADER-Aktionsgruppe – und somit die Bürgerinnen und Bürger vor Ort – über die Projekte entscheiden.
Um die Wirkungsweise von LEADER voll auszuschöpfen und kraftvolle Impulse im Ländlichen Raum auszulösen, hat die Landesregierung das Regionalentwicklungsprogramm novelliert und finanziell gestärkt. Mit dem neu ausgerichteten Regionalentwicklungsprogramm LEADER ist eine aktive und gezielte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden und Institutionen an der Strukturentwicklung im Ländlichen Raum möglich. Neben größeren Förderspielräumen und einer breiteren Bürgerbeteiligung, bietet das EU-Programm LEADER den Menschen vor Ort die Möglichkeit, sich unmittelbar in die Gestaltung ihres direkten Lebensumfeldes einzubringen. Zudem können die LEADER-Aktionsgruppen bis zu einem gewissen Grad den Fördersatz für LEADER-Vorhaben selbst festlegen und somit eigene Schwerpunkte setzen. In den Jahren 2014-2020 standen für LEADER landesweit insgesamt etwa 75 Millionen Euro EU- und Landesmittel zur Verfügung.
Im Mittelpunkt der LEADER-Förderung stehen insbesondere Vorhaben, die die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit und den Tourismus stärken. Darüber hinaus sollen Antworten auf die drängenden Herausforderungen, wie etwa den demografischen Wandel, Klimawandel und oder Ressourcenschutz entwickelt und erprobt werden. LEADER ist nur in festgelegten Programmgebieten möglich.
Die 18 ausgewählten LEADER-Aktionsgruppen der Jahre 2014-2020 erhalten auf der Grundlage der GAP-Übergangsverordnung 2021/2022 weitere Fördermittel und damit die Möglichkeit, zwei weitere Jahre Förderentscheidungen zu treffen.
Vor dem Hintergrund der im Jahr 2023 startenden neuen Förderperiode startete bereits im Herbst 2020 das Interessenbekundungsverfahren zur Auswahl der neuen LEADER-Aktionsgruppen, dem sich nunmehr das eigentliche Auswahlverfahren anschließen wird.
Aktuelles
- Pressemitteilung vom 5.Oktober 2020:
EU-Programm LEADER startet in eine neue Runde - Broschüre: Die LEADER-Aktionsgruppen stellen sich vor