Allgemeine Informationen über die Fördervorschrift des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz für die nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege (VwV MoLWe)
Ländliche Wege haben vielfältige Funktionen. Sie sind für die Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen notwendig, dienen aber gleichzeitig als Spazier- und Radwege und stehen so der Bevölkerung für zahlreiche Freizeitaktivitäten zur Verfügung. Um die Kommunen gezielt bei der Modernisierung dieser multifunktionalen Wege zu unterstützen, gibt es das Wegebauprogramm zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege
Das Förderprogramm wird nach der Fördervorschrift zur nachhaltigen Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe) durchgeführt. Die Geltungsdauer der Fördervorschrift wurde aktuell bis zum 31.12.2026 festgelegt.
Generell ist die Fördervorschrift darauf ausgelegt, die Gemeinden mit einem möglichst einfachen Verfahren zielgerichtet bei der Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes zu unterstützen.
Der Antrag und die Fördervorschrift (unten) sind auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) zum Download eingestellt.
Der Antrag wird durch die Gemeinden bearbeitet und bei der zuständigen unteren Flurbereinigungsbehörde (uFB) beim jeweils zuständigen Landratsamt eingereicht. Die uFB kann hierbei beratend unterstützen. Bewilligungsstelle ist das LGL.Nach der Bewilligung können die Gemeinden den Ausbau umsetzen.