Risiken

Gentechnikfreie Landwirtschaft in Baden-Württemberg

Kontrolleurin bei GVO-Untersuchung

Saatgut, Futtermittel und Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, sind umstritten und werden von einer großen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt. Zu groß sind die Bedenken um ungeklärte Risiken. Da die Landesregierung diese Bedenken teilt, spricht sie sich für eine gentechnikfreie Landwirtschaft und für gentechnikfreie Lebensmittel aus.

Bereits heute ist die Landwirtschaft in Baden-Württemberg im Anbau gentechnikfrei. Die Landesregierung arbeitet mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln daran, dass dies auch in Zukunft so bleibt.

Maßnahmen der Landesregierung

Die Landesregierung setzt sich auf verschiedensten Wegen für eine gentechnikfreie landwirtschaftliche Produktion ein:

  • Das Land Baden-Württemberg ist seit 2012 im Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen, das sich für gentechnikfreie Landwirtschaft einsetzt.
  • In den landwirtschaftlichen Landesanstalten, die Tierhaltung betreiben, werden ausschließlich GVO-freie Futtermittel verfüttert.
  • Landeseigene Flächen werden mit der Verpflichtung verpachtet, keine gentechnisch veränderten Organismen anzubauen.
  • Im Rahmen eines umfangreichen Saatgut-Monitorings bei Mais, Sojabohnen und Raps wird die Gentechnikfreiheit des Saatguts vor der Aussaat geprüft.
  • Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher liefert ein in Deutschland einmaliges Ernte-Monitoring bei heimisch erzeugtem Mais, Soja, Raps und Leinsaat Hinweise auf mögliche Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen.
  • Die amtliche Futtermittel- und Lebensmittelüberwachung überprüft regelmäßig Rohstoffe, Futtermittel und Lebensmittel auf das Vorhandensein gentechnisch veränderter Organismen und die korrekte Kennzeichnung.
  • Der Gentechnik-Erlass vom Mai 2014 soll bestimmte naturschutzfachlich besonders hochwertige Flächen vor Beeinträchtigungen durch einen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen schützen. Für den Nationalpark Schwarzwald ist ein Verbot von GVO bereits gesetzlich geregelt.
     
  • Im Rahmen der Nutzung des Qualitätszeichens Baden-Württemberg wird bei tierischen Produkten auf eine GVO-freie Fütterung umgestellt, Teilbereiche sind jetzt schon umgestellt. Bei pflanzlichen Produkten ist eine Nutzung des Zeichens nur bei Gentechnikfreiheit möglich.

All diese Maßnahmen und Pläne dienen dem langfristigen Erhalt einer im Anbau gentechnikfreien Landwirtschaft und dem Schutz sowie der Information der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie werden von der Landesregierung mit großem Nachdruck verfolgt.

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