Die Vielfalt und Qualität von Produkten der baden-württembergischen Land- und Ernährungswirtschaft sind eine der großen Stärken unseres Landes. Viele dieser Produkte und insbesondere die hervorragenden regionalen Spezialitäten sind das Spiegelbild unserer lebendigen kulinarischen Kultur.
Dieses Genusserbe sollte nicht nur aus kulturellen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen erhalten, genutzt und weiterentwickelt werden. Deshalb schützt die Europäische Union diese Tradition des kulturellen und gastronomischen Erbes und treibt eine erfolgreiche Nutzung dieser Wertschöpfungspotenziale voran.
Seit mehr als 20 Jahren besteht im Rahmen der EU-Gesetzgebung, aktuell durch die Verordnung über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, ein Förder- und Schutzsystem für geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten der Land- und Ernährungswirtschaft. Kerngedanke ist, Produkte zu schützen, die aufgrund ihrer Geschichte, Rezeptur und Qualität als Original anzusehen sind. Mit den drei EU-Gütezeichen – "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g. U.), "geschützte geografische Angabe" (g. g. A.) und "garantiert traditionelle Spezialität" (g. t. S.) – will die Europäische Kommission die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion fördern, die Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung schützen und Verbraucherinnen und Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informieren. Ferner stellt die EU-Qualitätspolitik einen Beitrag zur ländlichen Entwicklung dar. So kann die Förderung von Erzeugnissen mit bestimmten Merkmalen zur Steigerung des Einkommens der Land- und der regionalen Ernährungswirtschaft beitragen.
Aktuell sind in der EU über 1.100 Produktbezeichnungen aus EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern wie China und Indien geschützt. In Baden-Württemberg sind – Mineralwässer ausgenommen – derzeit insgesamt fünfzehn Produktbezeichnungen geschützt, darunter:
Geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.):
- Allgäuer Emmentaler
- Allgäuer Bergkäse
- Weideochse vom Limpurger Rind
Geschützte geographische Angaben (g. g. A.):
- Schwarzwälder Schinken
- Schwarzwaldforelle
- Schwäbische Maultaschen
- Schwäbische Spätzle/Knöpfle
- Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch
- Filderkraut / Filderspitzkraut
- Tettnanger Hopfen
- Höri Bülle
- Salate von der Insel Reichenau
- Feldsalate von der Insel Reichenau
- Gurken von der Insel Reichenau
- Tomaten von der Insel Reichenau
Mit der Eintragung der Produkte in das entsprechende EU-Register ergeben sich für regionale Erzeuger und Hersteller eine Reihe von Vorteilen. Die Eintragung macht ein Produkt auch rechtlich einzigartig und wertet es national wie international auf. Die Einzigartigkeit der jeweiligen Produkte ist auch die Basis für ein gemeinsames, strategisch geplantes Marketing und somit für Absatz- und Umsatzsteigerungen im In- und Ausland. Für jedes Gütezeichen gelten strenge und individuell unterschiedliche Spezifikationen, denen die Erzeugnisse entsprechen müssen. Alle Spezifikationen zielen auf eine Stärkung von Authentizität und Nachhaltigkeit ab.
Parallel zur Verordnung über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gibt es zwei weitere Verordnungen zum Schutz geografischer Angaben für Weine und Spirituosen. Derzeit sind auf dem europäischen Markt rund 2.000 geografische Angaben für Weine und Spirituosen mit Ursprung in der EU und in Drittländern geschützt. In Baden-Württemberg sind derzeit sieben Spirituosen als geografische Angabe geschützt. Diese sind:
- Schwarzwälder Kirschwasser
- Schwarzwälder Williamsbirne
- Schwarzwälder Mirabellenwasser
- Schwarzwälder Zwetschgenwasser
- Schwarzwälder Himbeergeist
- Blutwurz
- Bärwurz
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstützt die baden-württembergische Land- und Ernährungswirtschaft bei der Nutzung des Geoschutzes. Dies gilt sowohl für Maßnahmen zur Unterschutzstellung weiterer baden-württembergischer Spezialitäten, wie z. B. den Fränkischen Grünkern (g. U.), als auch für Marketingmaßnahmen. Essenzieller Bestandteil im System des Geoschutzes sind staatliche Kontrollen zur Einhaltung der Spezifikationen der betreffenden Produkte im jeweiligen geografischen Gebiet und der Schutz aller Geoschutzprodukte auf dem Markt. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist in Baden-Württemberg auch die Oberste Landesbehörde zum Schutz der geografischen Angaben vor Missbrauch, Anlehnung und Täuschung durch Dritte.