Geschützte Originale

Europäischer Herkunftsschutz

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)
Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)

Die Vielfalt und Qualität von Produkten der baden-württembergischen Land- und Ernährungswirtschaft sind eine der großen Stärken unseres Landes. Viele dieser Produkte und insbesondere die hervorragenden regionalen Spezialitäten sind das Spiegelbild unserer lebendigen kulinarischen Kultur.

Dieses Genusserbe sollte nicht nur aus kulturellen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen erhalten, genutzt und weiterentwickelt werden. Deshalb schützt die Europäische Union diese Tradition des kulturellen und gastronomischen Erbes und treibt eine erfolgreiche Nutzung dieser Wertschöpfungspotenziale voran.

Seit mehr als 30 Jahren besteht im Rahmen der EU-Gesetzgebung, aktuell durch die Verordnung über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, ein Förder- und Schutzsystem für geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten der Land- und Ernährungswirtschaft.

Kerngedanke ist, Produkte zu schützen, die aufgrund ihrer Geschichte, Rezeptur und Qualität als Original anzusehen sind.

Geschützte Ursprungsbezeichnung

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Das Siegel „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g. U.) darf nur ein Produkt tragen, das seine Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich den geografischen Verhältnissen einschließlich der natürlichen und menschlichen Einflüsse verdankt. Diese starke Prägung und enge Verbindung mit der Region ist nur möglich, wenn die Erzeugung, die Aufbereitung und die Verarbeitung, also alle drei Produktionsschritte, in dem eingegrenzten Gebiet erfolgen.

Geschützte geografische Angabe

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Die Bezeichnung „Geschützte geografische Angabe“ (g. g. A.) erhalten Produkte, deren Qualität, Ansehen oder eine andere Eigenschaft wesentlich auf diesen geografischen Ursprung zurückzuführen ist.

Es müssen daher möglichst viele, aber mindestens der wertgebende Produktionsschritt in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen. So kann beispielweise beim Schwarzwälder Schinken das für die Herstellung verwendete Rohmaterial aus einer anderen Region stammen.

Garantiert traditionelle Spezialität

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Das Produkt wird durch eine definierte traditionelle Zusammensetzung oder durch ein traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren hergestellt. Dieses Gütezeichen bezieht sich auf Lebensmittel, die einen traditionellen Charakter haben. Das heißt, sie müssen schon seit mindestens 30 Jahren auf dem europäischen Markt etabliert sein und besondere Eigenschaften aufweisen, die andere gleichartige Lebensmittel derselben Kategorie nicht besitzen. Beispielsweise Heumilch.

Mit den drei EU-Gütezeichen – "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g. U.), "geschützte geografische Angabe" (g. g. A.) und "garantiert traditionelle Spezialität" (g. t. S.) – will die Europäische Kommission die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion fördern, die Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung schützen und Verbraucherinnen und Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informieren. Ferner stellt die EU-Qualitätspolitik einen Beitrag zur ländlichen Entwicklung dar. So kann die Förderung von Erzeugnissen mit bestimmten Merkmalen zur Steigerung des Einkommens der Land- und der regionalen Ernährungswirtschaft beitragen.

Aktuell sind in der EU über 1.700 Produktbezeichnungen für Agrarerzeugnisse & Lebensmittel aus EU-Mitgliedsstaaten sowie zahlreiche Produkte aus Drittländern wie China, Türkei, Vereinigtes Königreich und Indien geschützt. Aus Baden-Württemberg sind derzeit insgesamt siebzehn Produktbezeichnungen für Lebensmittel & Agrarerzeugnisse und acht Weine geschützt:

Geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.):

  • Agrarerzeugnisse & Lebensmittel
    • Allgäuer Emmentaler
    • Allgäuer Bergkäse
    • Allgäuer Weißlacker
    • Fränkischer Grünkern
    • Weideochse vom Limpurger Rind
  • Weinbauerzeugnisse
    • Baden
    • Württemberg

Geschützte geographische Angaben (g. g. A.):

  • Agrarerzeugnisse & Lebensmittel
    • Feldsalate von der Insel Reichenau
    • Filderkraut / Filderspitzkraut
    • Gurken von der Insel Reichenau
    • Höri Bülle
    • Salate von der Insel Reichenau
    • Schwäbische Maultaschen
    • Schwäbische Spätzle /Schwäbische Knöpfle
    • Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch
    • Schwarzwaldforelle
    • Schwarzwälder Schinken
    • Tettnanger Hopfen
    • Tomaten von der Insel Reichenau
  • Weinbauerzeugnisse
    • Badischer Landwein
    • Landwein Neckar
    • Landwein Oberrhein
    • Landwein Rhein-Neckar
    • Schwäbischer Landwein
    • Taubertäler Landwein

Des Weiteren können als garantiert traditionelle Spezialitäten eingetragene Lebensmittel & Agrarerzeugnisse gemäß Produktspezifikation in Baden-Württemberg hergestellt werden.

Aktuell sind es die Produkte Heumilch g. t. S., Schaf-Heumilch g. t. S., Ziegen-Heumilch g. t. S. (Stand (03/2024)

Mit der Eintragung der Produkte in das entsprechende EU-Register ergeben sich für regionale Erzeuger und Hersteller eine Reihe von Vorteilen. Die Eintragung macht ein Produkt auch rechtlich einzigartig und wertet es national wie international auf. Die Einzigartigkeit der jeweiligen Produkte ist auch die Basis für ein gemeinsames, strategisch geplantes Marketing und somit für Absatz- und Umsatzsteigerungen im In- und Ausland. Für jedes Gütezeichen gelten strenge und individuell unterschiedliche Spezifikationen, denen die Erzeugnisse entsprechen müssen. Alle Spezifikationen zielen auf eine Stärkung von Authentizität und Nachhaltigkeit ab.

Parallel zur Verordnung über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gibt es zwei weitere Verordnungen zum Schutz geografischer Angaben für Weine und Spirituosen. Derzeit sind auf dem europäischen Markt rund 1.600 geografische Angaben für Weine und 260 für Spirituosen & aromatisierte Weine mit Ursprung in der EU und in Drittländern geschützt.

In Baden-Württemberg können elf Spirituosen mit geografische Angabe gemäß Produktspezifikation hergestellt werden. Diese sind:

  • Hohenloher Birnenbrand
  • Schwarzwälder Kirschwasser
  • Schwarzwälder Williamsbirne
  • Schwarzwälder Mirabellenwasser
  • Schwarzwälder Zwetschgenwasser
  • Schwarzwälder Himbeergeist
  • Bärwurz
  • Blutwurz
  • Deutscher Weinbrand
  • Hüttentee
  • Korn / Kornbrand

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstützt die baden-württembergische Land- und Ernährungswirtschaft bei der Nutzung des Schutzsystems. Dies gilt sowohl für Maßnahmen zur Unterschutzstellung weiterer baden-württembergischer Spezialitäten, als auch für Marketingmaßnahmen. Essenzieller Bestandteil im System des europäischen Herkunftsschutzes sind staatliche Kontrollen zur Einhaltung der Spezifikationen der betreffenden Produkte im jeweiligen geografischen Gebiet und  zurÜberwachung aller geschützten Produkte auf dem Markt.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist in Baden-Württemberg die Oberste Landesbehörde zum Schutz der geografischen Angaben vor Missbrauch, Anlehnung und Täuschung durch Dritte.

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