Regional und tiergerecht

Schlachtung im Herkunftsbetrieb

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Rinder auf der Weide

Neue Wege für hochwertiges regionales Fleisch von Tieren, die möglichst schonend und ohne lange Transporte geschlachtet werden

Seit knapp drei Jahren ist es durch Änderung der Unionsvorschriften möglich, Rinder, Schweine und Pferde im Herkunftsbetrieb zu schlachten. Seit dem 09.Mai 2024 gilt dies auch für Schafe und Ziegen.

Die Tiere werden vor Ort betäubt und hygienisch entblutet, um dann für den weiteren Schlachtprozess mit einer sogenannten mobilen Einheit in einen nahegelegenen Schlachtbetrieb befördert zu werden. Dadurch entfällt für die Tiere der Stress durch lange Transporte und das Fleisch hat eine bessere Qualität. Auch ist es vielen Verbrauchern wichtig, dass die Tiere schonend geschlachtet werden und aus regionaler Erzeugung stammen.

Dabei bietet sich die Zusammenarbeit der Tierhalter mit handwerklichen Metzgereien oder kleineren regionalen Schlachthöfen an. Auf diese Weise wird auch ein Beitrag für den Erhalt der in Baden-Württemberg noch vorhandenen kleinteiligen Strukturen der bäuerlichen Tierhaltung und der handwerklichen Fleischverarbeitung geleistet.

Voraussetzung für eine mobile Schlachtung im Haltungsbetrieb ist eine behördliche Genehmigung. Die wird erst erteilt, wenn der Antragsteller eine Ablaufbeschreibung vorlegt, aus der genau hervorgeht, wie die vorgesehenen Schlachtungen durchgeführt werden sollen. Außerdem muss eine Vereinbarung mit dem Schlachtbetrieb bestehen, zu dem das geschlachtete Tier befördert wird, damit die dem Schlachten nachfolgenden Prozesse reibungslos und hygienisch ablaufen können.

Mit der behördlichen Genehmigung können je Schlachtvorgang bis zu drei Hausrinder, bis zu sechs Hausschweine, bis zu neun Schafe oder Ziegen oder bis zu drei Pferde im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Einheit geschlachtet werden.

Um Tierhalter, Schlachtbetriebe und Behörden bei Fragen rund um die Schlachtung im Herkunftsbetrieb zu unterstützen, hat das MLR den „Baden-Württembergischen Leitfaden zur Schlachtung von Huftieren im Herkunftsbetrieb“ entwickelt. Er bietet allen Beteiligten und Interessierten wertvolle Informationen bezüglich der Antragstellung, Durchführung der Schlachtung und der amtlichen Kontrolle.

Baden-Württembergischer Leitfaden zur Schlachtung von Huftieren im Herkunftsbetrieb (pdf)