Alle Menschen, die mit Tieren umgehen, übernehmen Verantwortung für deren Leben und Wohlbefinden und können dies durch verantwortungsvolles Handeln zum Ausdruck bringen. Die Übertragung dieser Verantwortung an die Tierhalter ist wesentlicher Bestandteil des Tierschutzgesetzes.
Ein Kernpunkt des Gesetzes befasst sich mit den Verpflichtungen derjenigen Personen, die Tiere in ihrer Obhut haben. Als Grundsatz gilt: Wer ein Tier hält, betreut oder eine Betreuung übernommen hat, muss dieses der Art und den Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Darüber hinaus darf die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßen Bewegung nicht so eingeschränkt sein, dass es Schmerzen oder vermeidbare Leiden erleidet. Um eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere sicherzustellen, müssen Tierhalterinnen und Tierhalter über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Die Bedürfnisse und Ansprüche an die Tierhaltung sind unterschiedlich. Für die Haltung einiger Arten wie landwirtschaftliche Nutztiere und Hunde gibt es rechtliche Regelungen, für andere jedoch nicht. Diese Lücke schließen Gutachten und Empfehlungen. Der Landesbeirat für Tierschutz hat zusammen mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie sachkundigen Personen Empfehlungen für die Haltung und den Umgang für folgende Tierarten ausgearbeitet:
- Kaninchen
- Katzen
Weitere Empfehlungen, die der Landesbeirat für Tierschutz vor allem für Nutztiere entwickelt hat, finden Sie unter Tiergerechte Haltung