Alle Menschen, die mit Tieren umgehen, übernehmen Verantwortung für deren Leben und Wohlbefinden und können dies durch verantwortungsvolles Handeln zum Ausdruck bringen. Die Übertragung dieser Verantwortung an die Tierhalter ist wesentlicher Bestandteil des Tierschutzgesetzes.
Ein Kernpunkt des Gesetzes befasst sich mit den Verpflichtungen derjenigen Personen, die Tiere in ihrer Obhut haben. Als Grundsatz gilt: Wer ein Tier hält, betreut oder eine Betreuung übernommen hat, muss dieses der Art und den Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Darüber hinaus darf die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßen Bewegung nicht so eingeschränkt sein, dass es Schmerzen oder vermeidbare Leiden erleidet. Um eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere sicherzustellen, müssen Tierhalterinnen und Tierhalter über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Die Bedürfnisse und Ansprüche an die Tierhaltung sind unterschiedlich. Für die Haltung einiger Arten wie landwirtschaftliche Nutztiere und Hunde gibt es rechtliche Regelungen, für andere jedoch nicht. Diese Lücke schließen Gutachten und Empfehlungen. Der Landesbeirat für Tierschutz hat zusammen mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie sachkundigen Personen Empfehlungen für die Haltung und den Umgang für folgende Tierarten ausgearbeitet:
- Kaninchen
- Katzen
Weitere Empfehlungen, die der Landesbeirat für Tierschutz vor allem für Nutztiere entwickelt hat, finden Sie unter Tiergerechte Haltung
Reiseverkehr mit Heimtieren

Viele Bürgerinnen und Bürger wollen auch im Urlaub nicht auf ihr Haustier verzichten. Für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union mitgeführt werden, muss seit dem 1. Oktober 2004 aufgrund einer EU-Regelung ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden.
Regulierung von Katzenbeständen
Empfehlungen des Landestierschutzbeirats zur Regulierung von Katzenbeständen
Anhörung zur Haltung exotischer Tiere
Anhörung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu exotischen/gefährlichen Tieren am 28. November 2017.
Haltung exotischer Heimtiere

Empfehlungen zur sicheren Haltung von Gefahr- und Gifttieren in privaten Tierhaltungen
Die Landesregierung von Baden-Württemberg setzt sich in allen Bereichen der Tierhaltung für Verbesserungen ein. Das gilt auch für die private Haltung exotischer Tiere.
Die vorliegenden Empfehlungen informieren private Tierhalterinnen und Tierhalter über die rechtlichen Grundlagen und geben praxisorientierte Hinweise für eine sichere und tierschutzkonforme Haltung exotischer Heimtiere. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Haltung kleinerer Tiere in Terrarien oder ähnlichen Einrichtungen.
Bei der privaten Haltung von Tieren wildlebender Arten spielen neben der Beachtung der in § 2 des Tierschutzgesetzes festgelegten Tierhalterpflichten, nämlich der notwendigen Sachkunde für die Haltung und Pflege und der bedarfsgerechten Unterbringung und Versorgung der Tiere, bei vielen Tierarten auch Sicherheitsaspekte eine wichtige Rolle. Private Tierhalterinnen und Tierhalter pflegen giftige oder aufgrund ihrer Körper- oder Beißkraft gefährliche Tiere, die eine Gefahr für den Pfleger, aber auch für Dritte darstellen können. Die praxisorientierten Empfehlungen geben Hilfestellung, um solche Gefahren erkennen zu können und ihnen mit geeigneten Maßnahmen vorzubeugen.
Die Empfehlungen zur sicheren Haltung von Gefahr- und Gifttieren in privaten Tierhaltungen können sie hier abrufen.
