Für das Einführen von Heimvögeln in andere Mitgliedstaaten existieren keine europarechtlich einheitlichen Regelungen. Daher kann jeder Mitgliedstaat eigene Bedingungen festlegen.
Für die Einreise nach Deutschland gelten die erleichterten nationalen Vorgaben der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (§ 38):
- Die Anzahl der Tiere ist auf 3 beschränkt.
- Für Papageien und Sittiche ist zusätzlich eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Sonderbestimmungen für die Einreise nach Spanien
Für Spanien gibt es ein spezielles Veterinärzertifikat.
In Baden-Württemberg muss dieses Zertifikat der Amtstierarzt ausstellen. Die geforderte labordiagnostische Untersuchung des Einzeltieres auf Chlamydien führen die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg sowie das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt – Diagnostikzentrum – in Aulendorf durch.