Anforderungen

Reisen mit Heimvögeln

Wellensittiche © Melanie Schomaker

Um eine Einschleppung oder Ausbreitung der Aviären Influenza (sog. Geflügelpest oder Vogelgrippe) zu verhindern, herrschen seit 2005 bei der Einreise von Heimvögeln verschärfte Einfuhrbestimmungen. Der Begriff der Heimvögel umfasst alle Vogelarten, bei denen es sich nicht um Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Fasane, Rebhühner und Laufvögel handelt. Beispielsweise fallen Papageien und Sittiche unter den Begriff der Heimvögel.

Sollen die eigenen Heimvögel zu den erleichterten Bedingungen im Reiseverkehr durch den Tierhalter selbst oder eine durch ihn ermächtigte Person mitgenommen werden, so ist die Tierzahl sowohl bei der Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat (Verbringen) als auch bei der Einfuhr (Eingang) aus einem Drittland nach Deutschland begrenzt (siehe unten). Ferner dürfen das Verbringen bzw. der Eingang der Vögel in das Gebiet der Europäischen Union nicht dem Zweck einer Eigentumsübertragung, dem Verkauf oder dem Handel dienen.

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