Erkrankte Tiere müssen zur Erhaltung der Tiergesundheit und aus Gründen des Tierschutzes auch mit Tierarzneimitteln behandelt werden. Bei der Behandlung von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sind besonders Aspekte des Verbraucherschutzes zu beachten.
Die Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel und das Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz - TAMG) regelt Herstellung, Zulassung, Erwerb, Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln für Tiere. Damit soll die Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit von Tierarzneimitteln gewährleistet werden. Besonders strenge Vorgaben gelten für die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren, damit keine Lebensmittel in den Verkehr gelangen, die mit unzulässigen Arzneimittelrückständen belastet sind. Ein weiteres wesentliches Ziel des Tierarzneimittelrechts ist es, einen verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika zu gewährleisten sowie deren Einsatz insbesondere in der Nutztierhaltung zu minimieren.
Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist Aufgabe der Länder. So werden im Rahmen der Tierarzneimittelüberwachung Tierärzte, Tierhalter und tierheilkundlich Tätige (z.B. Tierheilpraktiker) regelmäßig im Hinblick auf die Einhaltung der tierarzneimittelrechtlichen Bestimmungen überprüft und auch informiert.
In Baden-Württemberg ist die Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz (STV) am Regierungspräsidium Tübingen für die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken und tierheilkundlich Tätiger zuständig, landwirtschaftliche Betriebe werden von den Veterinärämtern überwacht. Die STV kann die Veterinärämter bei ihrer tierarzneimittelrechtlichen Überwachungstätigkeit als Sachverständige unterstützen.
Regelmäßige Kontrollen
Im Rahmen der Kontrollen entnehmen die Behörden regelmäßig und gezielt Proben – sowohl beim lebenden Tier als auch bei vom Tier stammenden Lebensmitteln – und untersuchen diese auf mögliche Rückstände von Tierarzneimitteln.
Falls bei der Untersuchung der Proben Tierarzneimittelrückstände festgestellt werden, ermitteln die Kontrolleure vor Ort die möglichen Ursachen und leiten entsprechende Maßnahmen ein.
Die Probenahme ist also ein wichtiges Instrument, den ordnungsgemäßen Umgang mit Tierarzneimitteln zu überwachen und somit Verbraucherinnen und Verbrauchern gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel gewährleisten zu können.