Tierarzneimittelgesetz

Weniger Antibiotika in der Nutztierhaltung

Schweine

Die zunehmende Resistenzbildung bei Bakterien gegen Antibiotika ist ein großes Thema in der Human- und Veterinärmedizin. Bei jedem Einsatz von antibiotisch wirksamen Stoffen besteht die Gefahr, dass Bakterien gegen diese Stoffe resistent (widerstandsfähig) werden. Wird nun eine Infektionskrankheit durch resistente Bakterien hervorgerufen, kann es sein, dass Antibiotika nur eingeschränkt oder gar nicht mehr wirken. Um eine Entwicklung und Ausbreitung von Resistenzen zu verringern, ist eine verantwortungsvolle Anwendung von Antibiotika bei Mensch und Tier unerlässlich.

Ein wesentlicher Aspekt des nationalen Antibiotikaminimierungskonzeptes, das 2014 mit dem 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG Novelle) eingeführt wurde, ist die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung. Das Ziel ist es, Betriebe mit einem im Vergleich häufigen Antibiotikaeinsatz zu ermitteln. Diese Betriebe müssen unter Berücksichtigung der gesamten Betriebsstruktur mögliche Ursachen für die häufigeren Antibiotikaanwendungen ermitteln und Maßnahmen zur wirksamen Verringerung des Antibiotikaeinsatzes ergreifen. Kranke Tiere haben aber schon aus Tierschutzgründen das Recht auf notwendige Behandlung. Eine tierschutzkonforme Antibiotikaminimierung kann daher nur erreicht werden, wenn vorbeugende Maßnahmen getroffen werden, die die Tiergesundheit stetig verbessern und erhalten. Vorbeugen statt heilen ist das Ziel des nationalen Antibiotikaminimierungskonzeptes.

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