Tierseuche

Bekämpfungsmaßnahmen bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest

Schweine

Wurde der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei einem Haus- und/oder Wildschwein amtlich festgestellt, so werden verschiedene Restriktionsgebiete festgelegt. In diesen Gebieten gelten bestimmte Maßnahmen und Einschränkungen, die verschiedene Wirtschaftsbereiche betreffen. Insbesondere wirken sich die Einschränkungen auf die Haltung sowie den Handel mit Schweinen aus. Die Vermarktung und der nachgelagerte Bereich sind ebenso betroffen wie der Zuchtsektor. Zudem müssen in den Restriktionsgebieten vorgegebene Seuchenbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hier finden Sie Informationen zu den Maßnahmen:

ASP bei Wildschweinen - was ist zu tun
ASP bei Hausschweinen - was ist zu tun

Ein besonderer Augenmerk ist auf die Biosicherheit der Betriebe zu legen. Besonders gefährdet für einen Eintrag der ASP in ihre Bestände sind Auslauf- und Freilandhaltungen. Aus diesem Grund hat das  Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Risikobewertung zur Einschleppung der  Afrikanischen Schweinepest in Auslauf- und Freilandhaltungen durchgeführt.

Die EFSA stellt zudem in einem Gutachten auf Anfrage der Europäischen Kommission die Bekämpfungsmaßnahmen, Jagdstrategien und die Erfassung einer realistischen Schwarzwilddichte bei einem ASP-Ausbruch beim Wildschwein dar.
Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) zur Afrikanischen Schweinepest

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