Letztmaliger Tollwutfall in Deutschland war im Februar 2006, seit Herbst 2008 ist Deutschland frei von terrestrischer Tollwut; Neukonzeption der Tollwutüberwachung
Tollwut – eine Gefahr für Mensch und Tier
Die Tollwut ist eine gefährliche Infektionskrankheit für Säugetiere und den Menschen, die durch ein Virus hervorgerufen wird, das sich im Speichel infizierter Tiere befindet. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch Bisse, Kratzen und Lecken oder durch Verunreinigung von Wunden und Hautabschürfungen durch tollwütige Wildtiere oder Haustiere, die sich an infizierten Wildtieren angesteckt haben. Die Tollwut kann auch noch kurze Zeit nach der Ansteckung des Menschen durch eine Impfung und ggf. Verabreichung von Tollwutimmunglobulin verhindert werden. Die Impfung tollwutkranker oder verdächtiger Tiere ist dagegen verboten.
Tierärzte, Jäger, Forstpersonal, Personen mit Umgang mit Wildtieren in Tollwutgebieten sollten sich nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut gegen Tollwut impfen lassen. Bei den modernen Tollwut-Impfstoffen handelt es sich um Zellkulturvakzinen, die sehr gut verträglich sind. Die Erkrankung kann zunächst mit uncharakteristischen Symptomen wie Kopfschmerzen oder Brennen an der Bissstelle beginnen, im fortgeschrittenen Stadium treten typische Krankheitszeichen wie Krämpfe, Lichtscheu und Abneigung gegen Wasser auf, die Tollwut verläuft nach Krankheitsbeginn immer tödlich. Die Inkubationszeit beim Menschen beträgt in Abhängigkeit von der Lokalisation der Infektionsstelle und Tiefe der Verletzung 10-100 Tage, kann aber auch bis auf mehrere Jahre verlängert sein. Bei einem Infektionsverdacht Ruhe bewahren, die Wunde sofort gründlich mit Seifenlösung oder Wasser ausspülen, falls möglich mit Alkohol desinfizieren und umgehend einen Arzt aufsuchen!
Die nach einem möglichen Tollwutkontakt erforderlichen Maßnahmen sind von der Weltgesundheitsorganisation festgelegt und umfassen je nach Intensität des Kontakts eine aktive und ggf. eine passive Immunisierung. Der Verdacht auf eine Tollwuterkrankung beim Menschen erfordert eine sofortige stationäre Einweisung und Betreuung des Patienten unter intensivmedizinischen Bedingungen.
Bei infizierten Tieren verläuft die Krankheit meist akut und endet nach 4-10 Tagen mit dem Tod. Anzeichen einer Infektion sind Wesens- und Verhaltensänderungen wie erhöhte oder verminderte Erregung, Aggressivität oder Benommenheit. Wildtiere verlieren ihre angeborene Scheu und dringen bis in Ortschaften vor, sind orientierungslos, angriffslustig oder beißsüchtig. Gefährdet sind insbesondere Hunde und Katzen sowie Weidetiere, die sich unkontrolliert im Außenbereich bewegen.
Tollwutsituation in Baden-Württemberg und Deutschland
Seit Herbst 2008 ist Deutschland frei von terrestrischer Tollwut.
Für Tier zugelassene Impfstoffe sind abrufbar unter:
Icon Paul-Ehrlich-Institut: wirksamer Impfschutz
Nach der Tollwutverordnung ist ein wirksamer Impfschutz von Hunden und Katzen gegeben, wenn
- im Falle einer Erstimpfung die Welpen mindestens 3 Monate alt sind und die Grundimmunisierung mindestens vor 21 Tagen durchgeführt wurde und
- eine Wiederholungsimpfung nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt.
Erforderliche Überwachungsmaßnahmen auf Wildtollwut in Baden-Württemberg
Füchse, Waschbären und Marderhunde sind für die Tollwut besonders empfänglich und spielen bei deren Verbreitung eine entscheidende Rolle.
Nach der aktuellen Änderung der Tollwut-Verordnung erfolgt die künftige Tollwutüberwachung in der Wildtierpopulation ausschließlich anhand sogenannter Indikatortiere. Als solche Indikatortiere gelten Tiere der genannten hochempfänglichen Wildtierarten, welche zusätzlich Verhaltensauffälligkeiten, sonstige Auffälligkeiten oder Krankheitserscheinungen zeigen sowie verunfallte oder verendete Tiere.
Erlegte Tiere aus der regulären Jagdstrecke ohne Auffälligkeiten oder Krankheitserscheinungen werden zukünftig nicht mehr untersucht.
Aktuelle Streckenzahlen in Baden-Württemberg
Nach den Vorgaben der aktuellen Tollwut-Verordnung sind die Jagdausübungsberechtigten verpflichtet diese Indikatortiere der zuständigen Behörde bzw. der Untersuchungseinrichtung zuzuleiten. Daher bleiben die bisherigen Sammelstellen für die zur Untersuchung vorgesehen Wildtiere bestehen. Um eine zeitnahe Untersuchung und die Inanspruchnahme der auf landesweit 500 Tiere limitierten Unkostenpauschale zu gewährleisten bitten die Veterinärämter um zeitnahe Benachrichtigung durch die Jäger (telefonisch oder per E-Mail), wenn ein Indikatortier bei der Sammelstelle abgegeben wurde.
Verzeichnis der Veterinärämter
Diese Kontrolluntersuchungen werden an den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg sowie am Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt Aulendorf durchgeführt.