Vogelgrippe

Aktuelle Situation in Baden-Württemberg

Präventive Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögel in Beständen ≤ 1.000 Tieren infolge gestiegenem Geflügelpestrisiko

Allgemeinverfügung zur Anwendung Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken

Mit Allgemeinverfügung wurde ab dem 21. Januar 2023 landesweit Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände auch für Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Tieren in Baden-Württemberg angeordnet. Die landesweite Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Geflügelpestausbrüchen.

Pressemitteilung des MLR vom 20. Januar 2023

Präventive Beschränkungen für den Geflügelhandel im Reisegewerbe in Baden-Württemberg infolge gestiegenem Geflügelpestrisiko

Allgemeinverfügung Handel mit Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe

Aufgrund einer bis zum 1. Mai 2023 befristeten Allgemeinverfügung gelten ab dem 19.11.2022 zusätzliche Untersuchungs- Melde- und Dokumentationspflichten für den Handel mit Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe, welche an Tierhalter in Baden-Württemberg abgegeben werden sollen. Mit diesen landeseinheitlichen Regelungen wird dem Risiko einer möglichen Seuchenverbreitung wirkungsvoll begegnet, ohne jedoch diese Handelsform komplett untersagen zu müssen.

Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln

Kartenübersicht

HPAI-Aufstallungsgebotszonen (Stand 22.03.2023)

Hinweis: Die Karten dienen nur zur Information. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Anordnungen und Allgemeinverfügungen der betroffenen Land- und Stadtkreise. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt Ihres Land- oder Stadtkreises. Die Anordnungen und Allgemeinverfügungen sind in der Regel auch auf der Homepage der Land- und Stadtkreise veröffentlicht.