Präventive Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögel in Beständen ≤ 1.000 Tieren infolge gestiegenem Geflügelpestrisiko
Allgemeinverfügung zur Anwendung Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken
Mit Allgemeinverfügung wurde ab dem 21. Januar 2023 landesweit Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände auch für Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Tieren in Baden-Württemberg angeordnet. Die landesweite Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Geflügelpestausbrüchen.
Präventive Beschränkungen für den Geflügelhandel im Reisegewerbe in Baden-Württemberg infolge gestiegenem Geflügelpestrisiko
Allgemeinverfügung Handel mit Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe
Die Allgemeinverfügung mit zusätzlichen Untersuchungs-, Melde- und Dokumentationspflichten für den Handel mit Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe, welche an Tierhalter in Baden-Württemberg abgegeben werden, wurde neu erlassen und ist ab dem 01. August 2025 gültig. Mit diesen landeseinheitlichen Regelungen wird weiterhin dem Risiko einer möglichen Seuchenverbreitung wirkungsvoll begegnet, ohne jedoch diese Handelsform komplett untersagen zu müssen.
Aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln
Eine aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln finden Sie im TSIS - TierSeuchenInformationsSystem auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts.
Über die Option „Weitere Abfrageoptionen“ können Sie die Suche auf das Bundesland sowie bestimmte Kreise einschränken.
Vogelgrippe / Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln
Landkreis Alb-Donau-Kreis
Im Alb-Donau-Kreis wurde in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurde der Betrieb mit knapp 15.000 Tieren bereits nach der Verdachtsmeldung umgehend gesperrt. Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wurden die Tiere gemäß tierseuchenrechtlicher Vorschriften getötet und der Tierkörperbeseitigung zugeführt.
Nachdem am 23.10.2025 der Verdacht das FLI das hochpathogene aviäre Influenzavirus (Geflügelpest) vom Subtyp H5N1 nachgewiesen hatte, wurde durch das Veterinäramt des Alb-Donau-Kreis als untere Tiergesundheitsbehörde der Ausbruch der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln am 23.10.2025 amtlich festgestellt.
Aufgrund des Ausbruchs gilt vom 25. Oktober eine Stallpflicht innerhalb eines Radius von 10 Kilometern um den betroffenen Betrieb. Diese wird über eine Allgemeinverfügung angeordnet.
