Aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln
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Aktuelle Situation in Baden-Württemberg
Eine aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln finden Sie im TSIS - TierSeuchenInformationsSystem auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts.
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Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln
Zum Schutz der Geflügelbestände hat das Landratsamt Heilbronn ein landkreisweites Aufstallungsgebot, also die Pflicht für Geflügelhalter, ihre Tiere im Stall zu halten, ab Mittwoch, 12. November, bis vorläufig 15. Januar 2026, angeordnet. Die Anordnung erfolgt risikoorientiert unter Berücksichtigung der großen Gewässer, wie Neckar, Kocher, Jagst und Breitenauer See sowie zahlreicher weiterer kleinerer Gewässer, der Verteilung der bestätigten Geflügelpestfälle sowie der Geflügeldichte im Landkreis Heilbronn. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Homepage abrufbar.
Auch die Stadt Heilbronn hat aufgrund der amtlichen Feststellung der Geflügelpest bei Wildvögeln im Landkreis Heilbronn ein Aufstallungsgebot erlassen.
Vogelgrippe / Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln
Nachdem am 23.10.2025 im Alb-Donau-Kreis das FLI den Verdacht auf das hochpathogene aviäre Influenzavirus (Geflügelpest) vom Subtyp H5N1 in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen bestätigt hatte, wurde durch das Veterinäramt des Alb-Donau-Kreis als untere Tiergesundheitsbehörde der Ausbruch der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln am 23.10.2025 amtlich festgestellt.
Aufgrund des Ausbruchs gilt vom 25. Oktober eine Stallpflicht innerhalb eines Radius von 10 Kilometern um den betroffenen Betrieb. Diese wird über eine Allgemeinverfügung angeordnet.
Aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb in Öllingen im Alb-Donau-Kreis wurden um den betroffenen Betrieb gemäß den tierseuchenrechtlichen Vorgaben per Allgemeinverfügung eine Schutzzone (Radius 3 km) und eine Überwachungszone (Radius 10 km) eingerichtet. In beiden Gebieten gilt eine Aufstallungspflicht. Der Landkreis Heidenheim ist von der Überwachungszone betroffen und hat per Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht für sämtliche Vögel innerhalb der Überwachungszone angeordnet. Weitere Details entnahmen Sie der Allgemeinverfügung.
Aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest in einem Betrieb im Departement Bas-Rhin in Frankreich ist der Ortenaukreis von einer Überwachungszone betroffen und hat per Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht innerhalb der Überwachungszone angeordnet. Weitere Details entnahmen Sie der Allgemeinverfügung
Präventive Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögel in Beständen ≤ 1.000 Tieren infolge gestiegenem Geflügelpestrisiko
Allgemeinverfügung zur Anwendung Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken
Mit Allgemeinverfügung wurde ab dem 21. Januar 2023 landesweit Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände auch für Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Tieren in Baden-Württemberg angeordnet. Die landesweite Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Geflügelpestausbrüchen.
Pressemitteilung des MLR vom 12. Dezember 2023
Präventive Beschränkungen für den Geflügelhandel im Reisegewerbe in Baden-Württemberg infolge gestiegenem Geflügelpestrisiko
Allgemeinverfügung Handel mit Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe
Die Allgemeinverfügung mit zusätzlichen Untersuchungs-, Melde- und Dokumentationspflichten für den Handel mit Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe, welche an Tierhalter in Baden-Württemberg abgegeben werden, wurde neu erlassen und ist ab dem 01. August 2025 gültig. Mit diesen landeseinheitlichen Regelungen wird weiterhin dem Risiko einer möglichen Seuchenverbreitung wirkungsvoll begegnet, ohne jedoch diese Handelsform komplett untersagen zu müssen.
