Vogelgrippe

Aktuelle Situation in Baden-Württemberg

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Afrikanische Schweinepest (ASP)

Aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln

Kartenübersicht

Aktuelle Situation in Baden-Württemberg

Eine aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln finden Sie im TSIS - TierSeuchenInformationsSystem auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts.
Über die Option „Weitere Abfrageoptionen“ können Sie die Suche auf das Bundesland sowie bestimmte Kreise einschränken.

Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln

Vogelgrippe / Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln

Allgemeinverfügung bezüglich der Aufstallung von Geflügel zur Verringerung des Risikos des Eintrags der Geflügelpest

Am 18.11.2025 wurde eine landesweite Allgemeinverfügung erlassen, wodurch Tierhalter in Baden-Württemberg mit über 5.000 Tieren großen Geflügelbeständen (Summe der gehaltenen Tiere) formlos schriftlich bei ihrer Veterinärbehörde anzeigen können, dass sie z. B. aufgrund von Wildvogelkontakten im Freigelände ein erhöhtes Infektionsrisiko des Eintrags der Geflügelpest für ihre Tiere sehen. Diese Anzeige zieht dann unmittelbar eine automatische Aufstallungspflicht ohne Verwaltungsakt der Veterinärbehörde nach sich. Die Allgemeinverfügung ist zunächst befristet bis zum 15. Januar 2026.

Präventive Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögel in Beständen ≤ 1.000 Tieren infolge gestiegenem Geflügelpestrisiko:
Allgemeinverfügung zur Anwendung Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken

Mit Allgemeinverfügung wurde ab dem 21. Januar 2023 landesweit Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände auch für Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Tieren in Baden-Württemberg angeordnet. Die landesweite Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Geflügelpestausbrüchen.

Pressemitteilung vom 13. November 2025

Präventive Beschränkungen für den Geflügelhandel im Reisegewerbe in Baden-Württemberg infolge gestiegenem Geflügelpestrisiko:
Allgemeinverfügung Handel mit Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe

Die Allgemeinverfügung mit zusätzlichen Untersuchungs-, Melde- und Dokumentationspflichten für den Handel mit Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe, welche an Tierhalter in Baden-Württemberg abgegeben werden, wurde neu erlassen und ist ab dem 01. August 2025 gültig. Mit diesen landeseinheitlichen Regelungen wird weiterhin dem Risiko einer möglichen Seuchenverbreitung wirkungsvoll begegnet, ohne jedoch diese Handelsform komplett untersagen zu müssen.