Präventive Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögel in Beständen ≤ 1.000 Tieren infolge gestiegenem Geflügelpestrisiko
Allgemeinverfügung zur Anwendung Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken
Mit Allgemeinverfügung wurde ab dem 21. Januar 2023 landesweit Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände auch für Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Tieren in Baden-Württemberg angeordnet. Die landesweite Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Geflügelpestausbrüchen.
Präventive Beschränkungen für den Geflügelhandel im Reisegewerbe in Baden-Württemberg infolge gestiegenem Geflügelpestrisiko
Allgemeinverfügung Handel mit Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe
Die Allgemeinverfügung mit zusätzlichen Untersuchungs-, Melde- und Dokumentationspflichten für den Handel mit Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe, welche an Tierhalter in Baden-Württemberg abgegeben, wurde über den 01. Mai hinaus bis zum 01. Juni 2025 verlängert. Mit diesen landeseinheitlichen Regelungen wird weiterhin dem Risiko einer möglichen Seuchenverbreitung wirkungsvoll begegnet, ohne jedoch diese Handelsform komplett untersagen zu müssen.
Aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln
Eine aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln finden Sie im TSIS - TierSeuchenInformationsSystem auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts.
Über die Option „Weitere Abfrageoptionen“ können Sie die Suche auf das Bundesland sowie bestimmte Kreise einschränken.
Vogelgrippe / Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln
In einem Putenmastbetrieb im Landkreis Schwäbisch Hall wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1, bekannt unter der Bezeichnung Vogelgrippe bzw. Geflügelpest, nachgewiesen. Durch Allgemeinverfügung am 14. Januar 2025 wurde in einem Radius von 3 km um den Putenmaststandort eine Schutzzone sowie mit einem Radius von 10 km eine Überwachungszone eingerichtet.
In einem Vogelpark Hambrücken wurde bei einer wild lebenden Ente und einem gehaltenen Schwan das hochpathogene aviäre Influenza (HPAI)nachgewiesen. Insgesamt mussten rund 200 Vögel getötet werden.. Das Landratsamt hat am 20. Dezember 2024 eine Allgemeinverfügung für die Aufstallung in den Gemeinden Forst und Hambrücken erlassen.
Kartenübersicht
HPAI-Restriktionszonen (Stand 21. Januar 2025)
Hinweis: Die Karten dienen nur zur Information. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Anordnungen und Allgemeinverfügungen der betroffenen Land- und Stadtkreise. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt Ihres Land- oder Stadtkreises. Die Anordnungen und Allgemeinverfügungen sind in der Regel auch auf der Homepage der Land- und Stadtkreise veröffentlicht.