Aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln
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Aktuelle Situation in Baden-Württemberg
Eine aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln finden Sie im TSIS - TierSeuchenInformationsSystem auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts.
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Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln
Nachdem das hochpathogene aviäre Influenzavirus H5N1 erstmals Ende November bei einer Graugans im Landkreis Esslingen nachgewiesen wurde, sind inzwischen acht weitere Wildgänse entlang des Neckars beprobt und positiv auf das Geflügelpestvirus getestet worden. Vor diesem Hintergrund muss hier von einer akuten Infektionsgefahr für Wildvögel und Geflügel ausgegangen werden. Das Landratsamt Esslingen erlässt daher mit Allgemeinverfügung vom 4. Dezember 2025 eine entsprechende Aufstallungspflicht für Geflügel in einer Zone von 500 Metern beiderseits des Neckars. Die Maßnahme ist zunächst bis zum 15. Januar 2025 befristet.
Zum Schutz der Geflügelbestände hat das Landratsamt Heilbronn ein landkreisweites Aufstallungsgebot, also die Pflicht für Geflügelhalter, ihre Tiere im Stall zu halten, ab Mittwoch, 12. November, bis vorläufig 15. Januar 2026, angeordnet. Die Anordnung erfolgt risikoorientiert unter Berücksichtigung der großen Gewässer, wie Neckar, Kocher, Jagst und Breitenauer See sowie zahlreicher weiterer kleinerer Gewässer, der Verteilung der bestätigten Geflügelpestfälle sowie der Geflügeldichte im Landkreis Heilbronn. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Homepage abrufbar.
Auch die Stadt Heilbronn hat aufgrund der amtlichen Feststellung der Geflügelpest bei Wildvögeln im Landkreis Heilbronn ein Aufstallungsgebot erlassen.
Durch die aktuellen Verdachtsfälle auf hochpathogene aviäre Influenza im Landkreis Rastatt und der Stadt Karlsruhe sowie weiterer Ausbrüche in Baden-Württemberg und Deutschland ist die Erforderlichkeit der Aufstallung von Geflügel zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel im Landkreis Karlsruhe gegeben. Dies wird in der aktuellen Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes bestätigt. Der derzeitige Vogelzug ist noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus ist der lokale Wildvogelbestand in der Rheinebene per se ganzjährig hoch.
Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Sie ist befristet bis zum 15.01.2026
Die Gefahr der Einschleppung der Geflügelpest (aviäre Influenza, AI) in Tierbestände wird derzeit durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als hoch angesehen. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Tagen in mehreren Landkreisen entlang des Rheins tote Wildvögel gefunden, die zum Teil positiv vom FLI auf das Geflügelpestvirus H5N1 getestet wurden.
Deshalb wird in diesen Gebieten ab dem 14. November 2025 eine Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen per Allgemeinverfügung angeordnet. Diese kann durch das Verbringen in Ställe und durch das Anbringen von engmaschigen Netzen über den Geflügelausläufen umgesetzt werden. Das Aufstallungsgebiet der Stadt Karlsruhe erstreckt sich vom Rhein bis zur B36 unter Einbeziehung der Tierhaltungen im Tiefgestade im Stadtteil Neureut.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Startseite der Homepage der Stadt Karlsruhe unter der Überschrift „Bekanntmachungen“ zu finden.
Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Sie ist befristet bis zum 15. Januar 2026
Nach drei Nachweisen der Aviären Influenza vom Subtyp H5N1 bei zwei Graugänsen und einem Schwan, die sowohl am mittleren als auch am oberen Neckar verendet aufgefunden wurden, hat das Landratsamt Ludwigsburg mit Allgemeinverfügung vom 01.12.2025 eine Aufstallungszone in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten, wie der Gewässerlage und der Betriebssituation beidseits des Neckars angeordnet. Die Allgemeinverfügung und Begründung gilt nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben und ist zunächst bis zum 15. Januar 2026 befristet.
Im Stadtkreis Mannheim wurde bei zwei heimischen Wildvögeln das hochpathogene aviäre Influenzavirus (auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Bei den infizierten Tieren handelt es sich um zwei Kanadagänse, die in Rheinnähe gefunden wurden.
Die Stadtverwaltung Mannheim hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Lage bewertet und ist zu der Einschätzung gekommen, dass eine Aufstallungspflicht notwendig ist, um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu vermeiden. Geflügel darf demnach nur in geschlossenen Ställen, Volieren oder Schutzvorrichtungen, die den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern, gehalten werden. Die Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht gilt ab dem 14. November 2025 und ist befristet bis 14. Januar 2026.
Infolge des Nachweises der Aviäre Influenza Virus vom Subtyp H5 bei zwei Schwänen wurde der Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Ortenaukreis amtlich festgestellt.
Aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos durch die Funde zweier Wildvogel wurde vom Landkreis Ortenaukreis am 13. November 2025 eine bis zum 15. Januar 2026 befristete Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel entlang des Rheins zu erlassen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.
Wegen der amtlichen Feststellung der Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza, HPAI) bei Wildvögeln wurde vom Landratsamt Rastatt am 13. November 2025 eine bis 15. Januar 2026 befristete Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel entlang des Rheins erlassen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.
Im Rhein-Neckar-Kreis gilt ab Freitag, 14. November, in sieben Kommunen eine Aufstallungspflicht für Geflügel in einem Abstand von bis zu 3000 Metern zum Rhein. Betroffen sind die Kommunen Brühl, Schwetzingen, Edingen-Neckarhausen, Ketsch, Hockenheim, Altlußheim und Neulußheim. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises veröffentlicht und bis zum 14. Januar 2026 befristet.
Vogelgrippe / Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln
Nachdem am 23.10.2025 im Alb-Donau-Kreis das FLI den Verdacht auf das hochpathogene aviäre Influenzavirus (Geflügelpest) vom Subtyp H5N1 in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen bestätigt hatte, wurde durch das Veterinäramt des Alb-Donau-Kreis als untere Tiergesundheitsbehörde der Ausbruch der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln am 23.10.2025 amtlich festgestellt.
Bei den umfangreichen Beprobungen in den Zonen rund um Öllingen wurden innerhalb der vorgeschriebenen Zeitspanne keine weiteren positiven Nachweise festgestellt. Daher wird die Überwachungszone durch eine Allgemeinverfügung vom 26.11.2025 aufgehoben. Die bislang geltenden Schutzmaßnahmen entfallen damit ab dem 27.11.2025.
Vor rund einem Monat ist in einem Geflügelbetrieb in Öllingen im Alb-Donau-Kreis die sogenannte Geflügelpest nachgewiesen und durch das Friedrich-Loeffler Institut (FLI) bestätigt worden. Um den betroffenen Betrieb wurden gemäß den tierseuchenrechtlichen Vorgaben eine Schutzzone (Radius 3 km) und eine Überwachungszone (Radius 10 km) eingerichtet. Der Landkreis Heidenheim war von einem kleinen Teil der Schutzzone sowie der Überwachungszone betroffen.
Um die mögliche weitere Seuchenausbreitung zu vermeiden, hatte das Landratsamt des Landkreises Heidenheim eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem eine Aufstallungspflicht für sämtliche Vögel innerhalb der Überwachungszone vorsah. Der Landkreis Heidenheim hat diese Allgemeinverfügung nun zum 27.11.2025 durch eine weitere Allgemeinverfügung wieder aufgehoben. Damit entfallen die Maßnahmen in der Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone).
Aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest in einem Betrieb im Departement Bas-Rhin in Frankreich ist der Ortenaukreis von einer Überwachungszone betroffen und hat per Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht innerhalb der Überwachungszone angeordnet. Weitere Details entnahmen Sie der Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügung bezüglich der Aufstallung von Geflügel zur Verringerung des Risikos des Eintrags der Geflügelpest
Am 18.11.2025 wurde eine landesweite Allgemeinverfügung erlassen, wodurch Tierhalter in Baden-Württemberg mit über 5.000 Tieren großen Geflügelbeständen (Summe der gehaltenen Tiere) formlos schriftlich bei ihrer Veterinärbehörde anzeigen können, dass sie z. B. aufgrund von Wildvogelkontakten im Freigelände ein erhöhtes Infektionsrisiko des Eintrags der Geflügelpest für ihre Tiere sehen. Diese Anzeige zieht dann unmittelbar eine automatische Aufstallungspflicht ohne Verwaltungsakt der Veterinärbehörde nach sich. Die Allgemeinverfügung ist zunächst befristet bis zum 15. Januar 2026.
Präventive Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögel in Beständen ≤ 1.000 Tieren infolge gestiegenem Geflügelpestrisiko:
Allgemeinverfügung zur Anwendung Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken
Mit Allgemeinverfügung wurde ab dem 21. Januar 2023 landesweit Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände auch für Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Tieren in Baden-Württemberg angeordnet. Die landesweite Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Geflügelpestausbrüchen.
Pressemitteilung vom 13. November 2025
Präventive Beschränkungen für den Geflügelhandel im Reisegewerbe in Baden-Württemberg infolge gestiegenem Geflügelpestrisiko:
Allgemeinverfügung Handel mit Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe
Die Allgemeinverfügung mit zusätzlichen Untersuchungs-, Melde- und Dokumentationspflichten für den Handel mit Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe, welche an Tierhalter in Baden-Württemberg abgegeben werden, wurde neu erlassen und ist ab dem 01. August 2025 gültig. Mit diesen landeseinheitlichen Regelungen wird weiterhin dem Risiko einer möglichen Seuchenverbreitung wirkungsvoll begegnet, ohne jedoch diese Handelsform komplett untersagen zu müssen.
