Präventive Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögel in Beständen ≤ 1.000 Tieren infolge gestiegenem Geflügelpestrisiko
Allgemeinverfügung zur Anwendung Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken
Mit Allgemeinverfügung wurde ab dem 21. Januar 2023 landesweit Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände auch für Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Tieren in Baden-Württemberg angeordnet. Die landesweite Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Geflügelpestausbrüchen.
Präventive Beschränkungen für den Geflügelhandel im Reisegewerbe in Baden-Württemberg infolge gestiegenem Geflügelpestrisiko
Allgemeinverfügung Handel mit Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe
Aufgrund einer bis zum 1. Mai 2023 befristeten Allgemeinverfügung gelten ab dem 19.11.2022 zusätzliche Untersuchungs- Melde- und Dokumentationspflichten für den Handel mit Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe, welche an Tierhalter in Baden-Württemberg abgegeben werden sollen. Mit diesen landeseinheitlichen Regelungen wird dem Risiko einer möglichen Seuchenverbreitung wirkungsvoll begegnet, ohne jedoch diese Handelsform komplett untersagen zu müssen.
Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln
Am 15.02.2023 wurde die Geflügelpest, hervorgerufen durch das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV), bei einem Wanderfalken in Laupheim im Landkreis Biberach amtlich festgestellt.
Am 17.02.2023 wurde in Friedrichshafen im Bodenseekreis eine verendete Lachmöwe aufgefunden. Nach einer ersten Beprobung beim Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt - Diagnostikzentrum (STUA) Aulendorf wurde die Probe am 27.02.2023 zur weiteren Untersuchung an das Nationale Referenzlabor für aviäre Influenza, das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), Insel Riems, übersandt.
Nachdem dem Veterinäramt des Bodenseekreises am 01.03.2023 mitgeteilt wurde, dass das FLI in der Probe das hochpathogene aviäre Influenzavirus (Geflügelpest) vom Subtyp H5N1 nachgewiesen hat, wurde durch das Veterinäramt des Bodenseekreises als untere Tiergesundheitsbehörde der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln am 01.03.2023 amtlich festgestellt.
Ab 03.03.2023 wird per Allgemeinverfügung eine Aufstallungsgebotszone für Geflügelhaltungen
im gesamten Landkreis angeordnet. Sie wurde bis zum 18.04.2023 verlängert.
Am 20.01.2023 wurde die Geflügelpest, hervorgerufen durch das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV), bei einer Graugans im Stadtgebiet Leonberg im Landkreis Böblingen amtlich festgestellt.
In den folgenden Tagen wurde auch bei einem am 27.01.2023 in Hildrizhausen aufgefundenen Turmfalken wie auch am 29.01.2023 aufgefundenen Graugans das hochpathogene aviäre Influenzavirus nachgewiesen.
Aufgrund des festgestellten Ausbruchs der Geflügelpest bei Wildvögeln an mehreren Orten im Landkreis Böblingen hat die Risikobewertung zu dem Ergebnis geführt, dass es zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest erforderlich ist, Geflügel im gesamten Kreisgebiet des Landkreises Böblingen aufzustallen. Dies wird in der Allgemeinverfügung vom 07.02.2023 angeordnet. Sie ist befristet bis zum Ablauf des 31.03.2023.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Landratsamtes Böblingen.
Am 24.02.2023 wird der Nachweis des hochpathogenen aviären Influenzavirus bei einer Möwe, welche in Breisach gefunden wurde, vom Friedrich-Loeffler- Institut bestätigt. Damit ist nun auch im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald der Ausbruch der Geflügelpest beim Wildvogel amtlich festgestellt.
Am 27.02.2023 wurde per Allgemeinverfügung eine regionaler Aufstallungsgebotszone auf dem Gebiet der Städte Bad Krozingen, Breisach am Rhein, Heitersheim, Müllheim, Neuenburg am Rhein, Staufen im Breisgau, Sulzburg,,Vogstburg im Kaiserstuhl und der Gemeinden Au, Auggen, Badenweiler, Ballrechten-Dottingen,Bollschweil, Bötzingen, Buggingen, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Eschbach, Gottenheim, Hartheim am Rhein, Horben, Ihringen,
March, Merdingen, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch,Wittnau veröffentlicht:
Aufgrund der Verendung weitere Vögel im Landkreis weitet das Landratsamt per Allgemeinverfügung die Aufstallungsgebotszone für den gesamten Landkreis aus.
Sie ist bis zum 15.04.2023 befristet, solange keine öffentliche Bekanntgabe einer Fristverlängerung erfolgt.
Aufgrund der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest im Stadtkreis Freiburg wurde am 15.02.2023 die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Emmendingen zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest) veröffentlicht. Sie ist bis zum 15.04.2023 befristet, solange keine öffentliche Bekanntgabe einer Fristverlängerung erfolgt.
Das Veterinäramt im Landkreis Esslingen hatte schon vor amtlicher Feststellung des Ausbruches der Geflügelpest am 10. Februar 2023 eine Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel in 500m Streifen beidseits entlang des Neckars im Kreisgebiet Esslingen erlassen:
Am 15.02.2023 wurde bei 3 toten Möwen in Deizisau das hochpathogene aviäre Influenzavirus nachgewiesen, womit im Landkreis Esslingen auch der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt wurde.
Das Landratsamt Esslingen hat in Anbetracht der epidemiologischen Situation ab dem 24.02.2023 das Aufstallungsgebot für Geflügel per Allgemeinverfügung auf das gesamte Kreisgebiet erweitert.
Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 31. März 2023.
Bei einem toten Schwan in der Stadt Freiburg wurde am 10.02.2023 das hochpathogene aviäre Influenzavirus nachgewiesen.
Per Allgemeinverfügung wurde nun u.a.eine Aufstallungsgebotszone im gesamten Stadtkreis erlassen. Sie ist unter folgendem Link abrufbar und wurde bis zum 7. April verlängert:
Ein weiterer Nachweis des hochpathogenen aviären Influenzavirus erfolgte am 24.02.2023 bei einer toten Nilsgans in Freiburg.
Aktuelle Informationen können unter diesem Link abgerufen werden.
In den Proben von 2 toten Möwen im Stadtkreis von Heidelberg wurde am 01.03.2023 das hochpathogenes Influenza A Virus des Subtyps H5N1 durch das CVUA Karlsruhe nachgewiesen.
Am 06.03.2023 wird dieses Untersuchungsergebnis durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt, womit der Ausbruch der Geflügelpest im Stadtkreis Heidelberg amtlich festgestellt wird.
Aktuelle Informationen finden Sei hier.
Am 15.02.2023 wurde die Geflügelpest, hervorgerufen durch das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV), bei zwei Schwänen in Königsbronn im Landkreis Heidenheim amtlich festgestellt. Am 16.02.2023 wurde eine Allgemeinverfügung mit Aufstallungsgebot für alle Geflügelhalter im Abstand von mindestens 500 m zum Fluss Brenz ab dem Itzelberger See bis zur Heidenheimer Innenstadt sowie im Teilort Itzelberg der Gemeinde Königsbronn sowie in den Teilorten Aufhausen und Schnaitheim der Stadt Heidenheim veröffentlicht.
Aktuelle Informationen finden Sei hier.
Die Allgemeinverfügung ist bis zum 31.03.2023 befristet, solange keine öffentliche Bekanntgabe einer Fristverlängerung erfolgt.
In der Nähe und an der Schleuse bei der Theresienwiese wurde bei 10 Möwen das hochpathogene aviäre Influenzavirus nachgewiesen und vom Friedrich-Loeffler-Institut am 17.02.2023 bestätigt.
Aufgrund der amtlichen Feststellung von Geflügelpest hat die Stadt Heilbronn eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung des Geflügels im Gebiet der Stadt Heilbronn veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung ist bis zum 31.03.2023 befristet.
Am 23.02.2023 und am 24.02.2023 wurden bei weiteren toten Möwen im Stadtkreis (u.a.am Osthafen und an der Neckarschleuse) der Nachweis des Influenzavirus durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.
Am 16.02.2023 wurde in Möckmühl eine verendete Möwe gefunden, bei der am 17.02.2023 das Aviäre Influenzavirus mit dem Subtyp H5 nachgewiesen wurde.
Auf Grund des daraufhin bestehenden amtlichen Verdachts wurde eine Allgemeinverfügung zur kreisweiten Aufstallung der Hausgeflügelbestände angeordnet.
Die Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel auf Grund des amtlichen Verdachts wurde am 18.02.2023 veröffentlicht. Sie ist aktuell bis zum 31.03.2023 befristet.
Am 23.02.2023 wurde durch die Bestätigung des positiven Befundes bei einer Möwe durch das Friedrich-Loeffler-Institutes der Ausbruch der Geflügelpest beim Wildvogel im Landkreis Heilbronn amtlich festgestellt.
Bei einem krank aufgefundener Schwan in der Gemeinde Pfinztal-Berghausen wurde am 07.02.2023 das hochpathogene aviäre Influenzavirus nachgewiesen. Der Vogel wurde euthanasiert.
Am 16.02.2023 bestätigt das Friedrich-Loeffler Institut bei 2 toten Kanadagänsen in Linkenheim-Hochstetten den Nachweis des hochpathogenen aviären Influenzavirus, womit der Ausbruch der Geflügelpest für den Landkreis Karlsruhe amtlich festgestellt wird.
Bei einem Wanderfalken, gefunden in Karlsruhe, wurde am 03.03.2023 das hochpathogene aviäre Influenzavirus nachgewiesen, womit in der Stadt Karlsruhe der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wird.
Im Kanton Zürich sind am 03.02.2023 fünf schwarze Schwäne perakut verstorben. In der Beprobung wurde H5N1 nachgewiesen. Zum Schutz vor der Ausbreitung der Geflügelpest in den Landkreis Konstanz hat das Landratsamt Konstanz eine Allgemeinverfügung für die Gemeinden Gailingen am Hochrhein sowie Büsingen am Hochrhein erlassen. Die Allgemeinverfügung ist bis zum 15.03.2023 befristet.
Im Bodenseekreis wurde die Geflügelpest am 01.03.2023 amtlich festgestellt und mittels Allgemeinverfügung die Aufstallungspflicht ab 03.03.2023 bekannt gemacht. Mit der Begründung, dass der Bodensee als ein Ökosystem zu betrachten ist, hat der Landkreis Konstanz per Allgemeinverfügung die Aufstallung kreisweit ebenso angeordnet. Sie ist bis zum 18.04.2023 befristet.
Am 06.02.2023 wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus bei einer tot aufgefundenen Möwe in Weil am Rhein festgestellt.
Ab 8. Februar, müssen daher alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter sicherstellen, dass ihr Geflügel in geschlossenen Ställen untergebracht ist oder durch andere Vorrichtungen, wie Netzen oder Gitter mit einer maximalen Maschenweite von 25 mm, vor dem Eindringen von Wildvögeln geschützt ist. Durch weitere Funde wurde das Aufstallungsgebot bis zum 31. März 2023 verlängert.. Weitere Informationen finden Sie hier.
Am 15.02.2023 wurde eine weitere auf das hochpathogene aviäre Influenzavirus positiv getestete Möwe, welche am Weil am Rhein gefunden wurde, vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. In der Stadt Lörrach wurde bei einer toten Möwe am 17.02.2023 das hochpathogenen aviäre Influenzavirus nachgewiesen und bestätigt.
Am 27.02.2023 kam es zum Nachweis weiterer an Geflügelpest erkrankter Wildvögel, u.a. bei einer Möwe in Märkt in Weil am Rhein und bei einer Möwe in Efringen-Kirchen.
Im Landkreis Ludwigsburg wurden am Montag, 13.Februar 2023 zwei Möwen in Remseck am Neckar im Landkreis Ludwigsburg tot aufgefunden. Bei beiden Vögeln wurde im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart das Geflügelpestvirus nachgewiesen. Die Proben wurden durch das Nationale Referenzlabor für Geflügelpest, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt.
Im Landkreis Ludwigsburg wurde somit der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln am 18.02.2023 amtlich festgestellt und eine Allgemeinverfügung des Landratsamt Ludwigsburg zur Aufstallung von Geflügel veröffentlicht. Sie ist bis zum 31.03.2023 befristet.
Am 28.02.2023 wurde am Handelshafen mehrere tote Lachmöwen aufgefunden, welche am 07.03.2023 positiv auf das hochpathogene aviäre Influenzavirus getestet wurden. Somit ist im Stadtkreis Mannheim der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.
Per Allgemeinverfügung wird ab dem 09.03.2023 für einzelne Stadtteile eine Aufstallungsgebotszone angeordnet. Sie ist unter folgendem Link abrufbar:
Die Allgemeinverfügung ist befristet bis zum Ablauf des 16.04.2023 solange keine öffentliche Bekanntgabe einer Fristverlängerung erfolgt.
Am 23.02.2023 wurde bei einer tot aufgefundenen Möwe in Rheinau-Diersheim das hochpathogenen aviäre Influenzavirus nachgewiesen, sodass nun auch im Landkreis Ortenaukreis der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich festgestellt wird.
Eine Allgemeinverfügung wurde veröffentlicht.
Es gilt ein regionales Aufstallungsgebot für folgende Städte und Gemeinden:
Achern, Appenweier, Berghaupten, Biberach, Friesenheim, Gengenbach, Hohberg, Kappel-Grafenhausen (nur westlich der A5), Kehl, Meißenheim, Neuried, Offenburg, Ohlsbach, Ortenberg, Renchen, Rheinau, Rhinau (gemeindefreies Gebiet), Rust, Schutterwald, Schwanau, Willstätt.
Die Maßnahmen der Allgemeinverfügung, u.a. die Aufstallungspflicht, werden aufgrund des weiterhin hohen Risikos am 23.03.2023 bis einschließlich dem 06.04.2023 verlängert.
Am 24.02.2023 wurde bei zwei Möwen in Appenweier-Urloffen auch das hochpathogenen aviäre Influenzavirus nachgewiesen, womit weitere Fälle der Geflügelpest zu verzeichnen sind.
Am 06.02.2023 kam es zum Nachweis des hochpathogenen aviären Influenzavirus bei drei tot aufgefundene Graugänse in Rainau.
Ab Mittwoch, 8. Februar 2023, gilt für alle Geflügelhaltungen im Umkreis von einem Kilometer um den Bucher Stausee sowie für alle Geflügelhaltungen aus den Teilorten Buch, Jagsthausen und Frankenreute Stallpflicht. Die Allgemeinverfügung ist befristet bis 31. März 2023, 24:00 Uhr, sofern seitens des Landratsamts keine Verlängerung bekannt gegeben wird.
Bei vier weiteren tot aufgefundenen Graugänsen wurde am 08.02.2023 ebenfalls das hochpathogene aviäre Influenzavirus feststellt.
Aufgrund weiterer Funde von mit dem hochpathogenen aviärem Influenzavirus infizierten Wildvögeln hat der Landkreis Ostalbkreis am 20.02.2023 eine neue Allgemeinverfügung mit einer erweiterten Aufstallungsgebotszone (östlich der durch den Ostalbkreis verlaufenden Bundestraße 19) veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung vom 07.02.2023 wurde aufgehoben.
Die aktuelleAllgemeinverfügung ist bis zum 31. März 2023 befristet.
Am 24.02.2023 wurde bei weiteren Graugänsen am Bühler See in Abtsgmünd das hochpathogene aviäre Influenzavirus nachgewiesen.
Am 27.02.2023 bestätigt das Friedrich Loeffler-Institut den Nachweis des hochpathogenen aviären Influenzavirus bei einer Lachmöwe in Iffezheim. Somit ist im Landkreis Rastatt der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.
Mit der Allgemeinverfügung vom 27.02.2023 wird u.a. eine Aufstallung in einem 500-Meter-Streifen entlang des Rheins, auf dem Gebiet des Landkreises Rastatt für Geflügel (dazu zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emu und Nandus) angeordnet.
Geflügel darf gemäß Geflügelpest-Verordnung, § 13 Abs. 1 nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, gehalten werden.
Die Allgemeinverfügung ist befristet bis zum Ablauf des 23.03.2023, solange keine öffentliche Bekanntmachung einer Fristverlängerung erfolgt.
Am 23.02.2023 wurde im Landkreis Ravensburg in der Stadt Bad Wurzach eine verendete Graugans aufgefunden. Nach einer ersten Beprobung beim Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt - Diagnostikzentrum (STUA) Aulendorf wurden die Proben am 28.02.2023 zur weiteren Untersuchung an das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), übersandt und der Nachweis des hochpathogenen aviären Influenzavirus von diesem am 08.03.2023 bestätigt.
Somit ist der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich festgestellt und es wurde eine Allgemeinverfügung mit Aufstallungsgebotszonen in der Stadt Bad Wurzach und den Gemeinden Bergatreute, Kißlegg, Wolfegg sowie in der Großen Kreisstadt Bad Waldsee mit Bad Waldsee, Stadt, den Teilorten Mittelurbach und Haisterkirch und in der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu mit Leutkirch-Stadt und den Teilorten Reichenhofen, Diepoldshofen, Herlazhofen, Gebrazhofen und Wuchzenhofen veröffentlicht.
Sie ist unter folgendem Link abrufbar.
Sie ist befristet bis zum Ablauf des 31.03.2023.
Um eine mögliche Ausbreitung der Geflügelpest auf den Landkreis Reutlingen zu verhindern, ordnet der Landkreis Reutlingen ab dem 14. Januar 2023, ein Aufstallungsgebot für gewerbliche und private Geflügelhalter Wannweil, Walddorfhäslach, Degerschlacht, Rommelsbach, Sickenhausen, Altenburg, Oferdingen, Mittelstadt und Pliezhausen an.
Alternativ zur Haltung im Stall können auch Maßnahmen ergriffen werden, die einen Kontakt zu Wildvögeln verhindern sollen, wie beispielsweise Vogelschutznetze.
Grund für diese Präventionsmaßnahme ist das Übergreifen des Virus auf andere Vogelarten. Die bisher erkrankten Schwäne im Landkreis Tübingen galten als sesshaft, daher konnte eine Übertragung auf Wirtschaftsgeflügel bisher als eher unwahrscheinlich eingestuft werden. Nachdem das Virus nun auf andere Wildvögel übergegangen ist, ordnet der Landkreis Reutlingen eine Allgemeinverfügung über das Aufstallungsgebot bis Freitag, 31. März 2023, an. Am Donnerstag, 5. Januar 2023, waren im benachbarten Landkreis Tübingen erstmals bestätigte Fälle der Geflügelpest aufgetreten. Bestätigte Fälle oder Verdachtsfälle der Geflügelpest im Landkreis Reutlingen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt.
Die angeordneten Maßnahmen und weitere Informationen können auf der Allgemeinverfügung des Landkreises Reutlingen vom 13. Januar 2023 nachgelesen werden. Sie ist befristet bis zum Ablauf des 31.03.2023.
Am 16.02.2023 wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus bei einem Wanderfalken in Brühl nachgewiesen. Somit wurde auch im Landkreis Rhein-Neckar der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Die Proben von zwei tote Möwen, welche am 24.02.2023 in Dossenheim gefunden wurden, reagierten auch positiv auf das hochpathogene aviäre Influenzavirus.
Am 03.03.2023 wurde per Allgemeinverfügung für Teile des Kreisgebietes eine Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet. Bei den betroffenen Gebieten handelte es sich um Gemeinden entlang des Rheins und entlang von Teilen des Neckars.
Aufgrund des Geflügelpestausbruches in einer Geflügelhaltung hat das Veterinäramt am 07.03.2023 eine neue Allgemeinverfügung mit einer Aufstallungsgebotszone für den gesamten Landkreis veröffentlicht. Sie ist befristet bis zum Ablauf des 11.04.2023 solange keine öffentliche Bekanntgabe einer Fristverlängerung erfolgt. Sie ist unter folgendem Link (pdf) abrufbar:
Am 08.02.2023 wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus bei rund 50 toten Möwen am Stuttgarter Hafen nachgewiesen.
Die angeordneten Maßnahmen und weitere Informationen können in der Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart vom 09. Februar 2023 nachgelesen werden. Die Allgemeinverfügung ist bis zum Ablauf des 31.03.2023 befristet.
In Bad Cannstatt, in Untertürkheim und in Hedelfingen wurden bis 10.02.2023 weitere tote, mit dem hochpathogene aviäre Influenza-Virus infizierte Möwen aufgefunden.
Am 05. Januar 2023 wurde die Geflügelpest, hervorgerufen durch das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAI-Virus) vom Subtyp H5N1, bei zwei Schwänen in Kirchentellinsfurt und in Tübingen-Lustnau (Landkreis Tübingen) amtlich festgestellt. Seitdem wurden bei noch weiteren tot aufgefundenen Schwänen und bei einem toten Graureiher die Geflügelpest festgestellt.
Die Risikobewertung führte zu dem Ergebnis, dass es zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest erforderlich ist eine Aufstallungsgebotszone einzurichten, d. h. das Geflügel im gesamten Landkreis Tübingen präventiv aufzustallen. Darüber hinaus wurden weitergehende Biosicherheitsmaßnahmen für Bestände ≤ 1.000 Tiere angeordnet.
Die angeordneten Maßnahmen und weitere Informationen sind der Allgemeinverfügung des Landkreises Tübingen vom 05. Januar 2023 zu entnehmen. Die Allgemeinverfügung ist zunächst bis zum 31. März 2023 befristet.
Am 7. März 2023 wird bei Proben von zwei toten Stockenten, gefunden in Tutttlingen, das hochpathogene aviäre Influenzavirus nachgewiesen und vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Somit ist im Landkreis Tuttlingen der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.
Zum Schutz der Hausgeflügelbestände ordnet das Landratsamt Tuttlingen per Allgemeinverfügung die Aufstallung von Geflügel im zentralen und südlichen Landkreis bis zum 31. März 2023 sowie die Einhaltung verschiedener Biosicherheitsmaßnahmen an. Von der Stallpflicht betroffen sind, jeweils mit allen Teilorten, Tuttlingen, Mühlheim, Fridingen, Immendingen, Geisingen, Talheim, Seitingen-Oberflacht, Wurmlingen, Rietheim-Weilheim, Dürbheim, Buchheim, Neuhausen o.E. und Emmingen-Liptingen.
Im Kanton Zürich sind am 03.02.2023 fünf schwarze Schwäne perakut verstorben. In der Beprobung wurde H5N1 nachgewiesen. Zum Schutz vor der Ausbreitung der Geflügelpest in den Landkreis Konstanz hat das Landratsamt Waldshut eine Allgemeinverfügung für die Gemeinden Jestetten und Lottstetten erlassen.
Am 01.03.2023 wurde das hochpathogenen aviäre Influenzavirurs bei einer toten Möwe in Wutöschingen nachgewiesen, womit im Landkreis Waldshut der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wird.
Am 01.03.2023 wurde das hochpathogenen aviäre Influenzavirurs bei einer toten Möwe in Wutöschingen nachgewiesen, womit im Landkreis Waldshut der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wird.
Am 10.03.2023 wurde bei einer in der Gemeinde Frankenhardt tot aufgefundenen Graugans hochpathogenes Influenza A Virus des Subtyps H5N1 nachgewiesen.
Der Ausbruch der Geflügelpest wurde amtlich festgestellt und die Allgemeinverfügung zur landkreisweiten Aufstallung veröffentlicht. Sie tritt am 11.03.2023 in Kraft.
Die Anordnung gilt vorerst bis zum 11.04.2023, kann entsprechend der Entwicklung der Seuchenlage jedoch verlängert werden.
Bei einer zweiten, ebenfalls in der Gemeinde Frankenhardt am 03.03.2023 tot aufgefundenen Graugans wurde durch das CVUA Stuttgart am 09.03.2023 ebenfalls Influenza A, Subtyp H5 nachgewiesen.
Kartenübersicht
HPAI-Aufstallungsgebotszonen (Stand 22.03.2023)
Hinweis: Die Karten dienen nur zur Information. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Anordnungen und Allgemeinverfügungen der betroffenen Land- und Stadtkreise. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt Ihres Land- oder Stadtkreises. Die Anordnungen und Allgemeinverfügungen sind in der Regel auch auf der Homepage der Land- und Stadtkreise veröffentlicht.