Produktkontrolle

Sichere Produkte für Verbraucher

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Verschiedene Textilgegenstände

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert nicht nur Lebensmittel, sondern auch alle rechtlichen Vorschriften bei sog. verbrauchernahen Produkten, wie Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen, eingehalten werden. Auch bei diesem "Non-Food-Bereich" der Lebensmittelkontrolle steht der Schutz der Verbraucher im Fokus.

Kosmetika

Jeder Mensch benutzt täglich kosmetische Mittel, da zum Beispiel auch Zahnpasta zu dieser Produktgruppe zählt. Kosmetische Mittel werden äußerlich auf Haut, Haaren, Nägeln, Lippen, Zähnen, Schleimhäuten der Mundhöhle oder im Intimbereich angewendet. Kosmetika sollen nicht nur verschönernd wirken, sondern die Haut reinigen, pflegen, schützen und parfümieren. Da diese Mittel direkt mit dem Menschen in Kontakt kommen, gelten hohe Anforderungen an die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte. Ihr Gebrauch darf auch bei langfristiger Anwendung keine gesundheitlichen Schäden hervorrufen. Hersteller sind verpflichtet, ihre Produkte einer Sicherheitsbewertung zu unterziehen. Genauso wie Importeure müssen sie ihre Herstellungs- beziehungsweise Import-Orte der zuständigen Behörde melden. Außerdem müssen Aussagen, mit denen für kosmetische Mittel geworben werden, wissenschaftlich nachweisbar sein, um Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zu täuschen.

Lebensmittel-Bedarfsgegenstände

Alle Gegenstände und Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, unterliegen ebenso strengen gesetzlichen Regelungen wie die Lebensmittel selbst. Lebensmittel-Bedarfsgegenstände, auch Lebensmittel-Kontaktmaterialien genannt, bestehen aus verschiedenen Materialien wie Kunststoff, Keramik, Glas, Metall, Papier und Pappe, Textilien oder Holz. Sie werden beim Essen und Trinken (zum Beispiel Besteck, Trinkgläser, Tafelgeschirr), beim Verpacken von Lebensmitteln (beispielsweise Frischhaltefolie, Brötchentüten), bei der Lagerung und beim Transport von Lebensmitteln (zum Beispiel Tiefkühlbox, Einmachgläser, Brotkasten, Milchkannen, Weinfass) oder bei der Zubereitung und beim Behandeln von Lebensmitteln (beispielsweise Töpfe, Pfannen, Kochlöffel, Fleischwolf, Kaffee- und Gewürzmühle, Kaffee- und Teefilter) verwendet.

Sonstige Bedarfsgegenstände

Der Fachbegriff "Bedarfsgegenstand" steht für eine sehr große Produktvielfalt wie Gegenstände mit Körperkontakt (zum Beispiel Bekleidung, Schmuck, Bettwäsche, Kämme, Zahnbürsten), Spielwaren und Scherzartikel (beispielsweise Kinderspielzeug, Bastelmaterialen, Juckpulver) und Haushaltschemikalien (zum Beispiel Waschmittel, Putzmittel, Raumsprays). Am ehesten kann man Bedarfsgegenstände als Gegenstände des täglichen Bedarfs bezeichnen, mit denen der Mensch intensiver in Kontakt kommt. Hier gelten daher auch strengere rechtliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher als bei anderen Verbraucherprodukten.

Tabakerzeugnisse

Tabakerzeugnisse werden aus Rohtabak hergestellt. Neben Zigaretten- und Pfeifentabak gehört dazu auch Tabak, der nicht verbrannt wird, wie zum Beispiel Kau- oder Schnupftabak. Diese Produkte sowie verwandte Erzeugnisse wie E-Zigaretten, Nachfüllbehälter und pflanzliche Raucherzeugnisse unterliegen ebenfalls den rechtlichen Regelungen zum Schutz der Verbraucher und werden darauf geprüft, ob sie die gesetzlichen Anforderungen einhalten.  Ziel des Tabakrechts ist neben dem Verbraucherschutz vor allem die Attraktivität des Neueinstiegs in das Rauchen, besonders bei Jugendlichen zu reduzieren.

Sind Tattoos auch Kosmetika?

Tattoos liegen im Trend: In den westlichen Industrienationen ist mittlerweile fast jeder zehnte Mensch tätowiert, schätzen Marktforschungsinstitute. Bei den 25- bis 34-Jährigen ist es sogar jeder Vierte - Tendenz steigend. Aber gelten Tattoos auch als Kosmetika?

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