Tattoos liegen im Trend: In Deutschland ist laut statistischer Umfragen jede vierte Person über 18 Jahren tätowiert - Tendenz steigend. Doch viele sind sich nicht bewusst, dass sie dabei auch unkalkulierbare Risiken eingehen.
In Deutschland gelten die Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs auch für Mittel zum Tätowieren und vergleichbare Stoffe sowie für Zubereitungen, die zur Beeinflussung des Aussehens bestimmt sind und unter die menschliche Haut eingebracht werden. Hierbei handelt es sich um Tätowierfarben und Permanent-Make-up. Die ausführlichen Regelungen der Kosmetikverordnung gelten für diese Produkte aber nicht, es gibt eine Tätowiermittelverordnung, die seit 2009 gilt. Die Verordnung beinhaltet zwar konkrete Verbote - etwa für Azofarbstoffe, die sich durch Sonnenlicht in krebserregende aromatische Amine spalten lassen. Diese Negativliste ist aber keineswegs ausreichend, da oft ganz andere Farbmittel verwendet werden, die keinerlei Gesundheitsprüfung durchlaufen haben. Auf europäischer Ebene unterliegen Chemikalien, die in Tätowierfarben und Permanent Make-up enthalten sind, seit Januar 2022 den Beschränkungen durch die REACH-Verordnung.
Kosmetika und Tätowiermittel unterliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Baden-Württemberg hat hierzu ein spezialisiertes Zentrallabor am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe eingerichtet. Hier werden jährlich ca. 2.000 amtliche Proben in sorgfältig geplanten Projekten untersucht und beurteilt, darunter auch Tätowierfarben. Die Beanstandungsquoten von regelmäßig mehr als 50 Prozent bei Tätowierfarben zeigen, wie wichtig die Rolle der amtlichen Kosmetiküberwachung für den Verbraucherschutz ist.