Naturparke stellen großräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung oder mit besonderer Bedeutung für die Regionalentwicklung dar. Sie sollen überwiegend Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiete sein.
Bei Naturparken ist es besonders wichtig, die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes einerseits und die Erschließung für Erholungssuchende andererseits aufeinander abzustimmen.
Die Ausweisung von Naturparken erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung. Träger sind die Naturparkvereine, in denen die Gemeinden und Landkreise aus dem Gebiet sowie Vereine Mitglied sein können. In Baden-Württemberg liegen die zwei größten Naturparke Deutschlands.