Waldschutzgebiete – Bannwälder und Schonwälder – dienen der Erforschung von natürlichen Kreislauf- und Entwicklungsprozessen im Wald, erfüllen Ökosystem- und Artenschutzfunktionen und sind gleichzeitig wertvolle Gen-Ressourcen im Wald. Die höheren Forstbehörden weisen Waldschutzgebiete per Rechtsverordnung aus.
Bannwälder (Naturwaldreservate) sind Waldgebiete, in denen die natürlich ablaufenden Prozesse geschützt sind. Das heißt, sie entwickeln sich völlig ohne menschliche Einflüsse. So kann ein Mosaik aus unterschiedlichen Sukzessionsstadien entstehen, das insbesondere durch seinen hohen Alt- und Totholzanteil gefährdeten Urwaldreliktarten geeignete Lebensräume bietet. Die natürliche Dynamik dieser Urwälder von morgen wird periodisch untersucht, sodass sich Zeitreihen aufbauen, die die dynamische Entwicklung sichtbar machen. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in naturnahe Waldbaustrategien ein. Aktuell sind von ForstBW 109 Bannwälder ausgewiesen – fast ausschließlich im Staats- und Kommunalwald. Mit insgesamt 6.800 Hektar entsprechen sie rund 0,6 Prozent der Gesamtwaldfläche.
Schonwälder sind Wälder, in denen ein spezielles Schutzziel die waldbauliche Behandlung bestimmt. Dieses kann in der Erhaltung seltener Tier- oder Pflanzenarten, Waldgesellschaften oder historischer Bewirtschaftungsformen bestehen. Das Schutzziel sowie die damit verbundenen Maßnahmen sind in der jeweiligen Schonwaldverordnung festgelegt. Im Gegensatz zum Bannwald ist in den Schonwäldern die Bewirtschaftung nicht komplett ausgesetzt.