Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Häufige Fragen und Antworten

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Im November 2014 hat der Landtag das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz verabschiedet. Das neue Jagdrecht trat am 1. April 2015 in Kraft. Baden-Württemberg hat damit sein Jagdrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier.

Pressemitteilung: Minister Bonde: „Neues Jagdrecht erfüllt moderne gesellschaftliche Anforderungen und vereint Interessen aus Jagd, Tierschutz und Naturschutz“