Tierschutz

18-Punkte-Programm der Landestierschutzbeauftragten für mehr Tierschutz in Baden- Württemberg

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Hund

Die Landestierschutzbeauftragte Dr. Julia Stubenbord hat ein 18-Punkte-Programm vorgelegt, welches sie den derzeit um eine Koalitionsvereinbarung ringenden Parteien CDU und Grüne für die nächste Legislaturperiode ans Herz legt.

Jeder der dort aufgezählten 18 Punkte beschreibt ein Thema, das die Stabsstelle in den letzten Jahren vorangetrieben hat. Doch die Umsetzung vieler Ideen im Tierschutz bleibt schwierig. „Eine klare Vision und eine zielorientierte Vorgehensweise der Regierungsparteien wird bei diesen tierschutzrelevanten Themen Fortschritte ermöglichen“, meint die Landestierschutzbeauftragte am 28. April in Stuttgart. Sie fügt hinzu: „Bei Entwicklung und Anwendung einer ganzheitlichen Strategie würden neben den Tieren auch ihre Halter und die Verbraucher von diesen Fortschritten profitieren“.

Um in baden-württembergischen Schlachthöfen endlich flächendeckend zumindest die gesetzlichen Mindeststandards durchzusetzen, braucht es einen gestärkten behördlichen Gesetzesvollzug und mehr Betriebe, die anderen zum Vorbild dienen können. Die Landestierschutzbeauftragte schlägt deshalb u.a. die Schaffung einer überregionalen weisungsbefugten Kontrollbehörde und einen Modellschlachthof mit höchsten Tierschutzstandards vor.

Um die für Tier und Mensch mit grausamen Folgen verbundenen Stallbrände effektiver zu verhüten, braucht es dringend höhere und konkretere baurechtliche Brandschutzvorgaben.

Die züchterische Trennung weg von Zweitnutzungsrassen hin zu reinen Milchkühen und Legehennen hat bei ihren männlichen Nachkommen zu großem Tierleid geführt. Lösungsansätze hierfür gibt es einige, allen voran der Weg zurück zu den Zweinutzungsrassen. Die Landestierschutzbeauftragte wünscht sich, dass Anreize geschaffen werden, wie Förderungen, um sie in der Fläche umzusetzen.

Unabhängig von solchen eher langfristigen Lösungsansätzen müssen Praktiken, die schon jetzt gesetzeswidrig sind, sofort abgestellt werden, v.a. die langen Transporte nicht-abgesetzter Kälber. Aufgrund der geringen Anzahl von Kälbermästern in Baden-Württemberg wird ein großer Teil der Kälber außerhalb von Baden-Württemberg vermarktet und hierfür mitunter lange Strecken transportiert. Auch hierbei gibt es einige Lösungsmöglichkeiten, wobei für die Stabsstelle der Aufbau bzw. Wiederaufbau von Vermarktungswegen für Kälber innerhalb Baden-Württembergs im Vordergrund steht. Die Landestierschutzbeauftragte fordert daneben einen konkreten Plan mit Ausstiegsdatum, um die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern in Baden-Württemberg zu beenden.

Wer Tierversuche reduzieren will, muss Alternativen finden. Die Landestierschutzbeauftragte schlägt deshalb vor, Fördergelder für die Forschung bzgl. solcher Alternativen zu erhöhen und an die Höhe der Fördergelder von Tierversuchsvorhaben anzupassen. Daneben finden Tierversuche oft in wissenschaftlich anspruchsvoller Umgebung statt. Genehmigungsbehörden müssen besser ausgestattet werden.

Die Landestierschutzbeauftragte fordert einen verpflichtenden Sachkundenachweis zum Halten von Hunden. „Die Freude am Partner auf vier Pfoten muss mit guten Haltungsbedingungen und mit einer Minimierung von Gefährdungen der sie umgebenden Menschen und Tiere einhergehen“, so die Landestierschutzbeauftragte. Dafür eignet sich die behördliche Sachkundeprüfung, bei der Tierhalter von Beginn an ein gewisses Maß an Sachkunde vorweisen müssen, statt sie im Nachhinein für Fehlverhalten zu belangen.

Wenn es dann doch schief geht zwischen Mensch und Tier, muss der Staat Tiere wirksam schützen. Dazu gehört vor allem ein starker verwaltungsbehördlicher Gesetzesvollzug des Tierschutzrechts. Die Schaffung eines Landesamtes zur Unterstützung der lokalen Ämter in Tierschutzfragen, so wie es das in anderen Bundesländern schon gibt, wäre wünschenswert. Außerdem fehlt es den Staatsanwaltschaften mancherorts an fachlicher Kenntnis in der Tiefe, um strafbare Tierschutzdelikte wirksam zu ahnden. Auch hier fordert die Landestierschutzbeauftragte eine Verbesserung, u.a. durch die Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften.

„Wir haben uns als Gesellschaft den Tierschutz vor mehr als 20 Jahren zum grundgesetzlich verankerten Wert gemacht. Die Regierungsparteien haben die wichtige Aufgabe, in der anstehenden Legislaturperiode die Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. zu verbessern, sodass dieser Wert im Leben der Tiere in Baden-Württemberg auch dort Wirklichkeit wird, wo er bislang hintenangestellt wird“, betont die Landestierschutzbeauftragte.

Weitere Informationen zur Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz gibt es unter: http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-haus/die-landesbeauftragte-fuer-tierschutz/