„Der Landesbeirat für Tierschutz bringt regelmäßig Empfehlungen zu bestimmten Tierschutzthemen heraus, die wir gerne auf unserer Homepage des Ministeriums veröffentlichen. In seiner jüngsten Sitzung hat der Tierschutzbeirat diese Empfehlungen auf den aktuellsten Stand gebracht. Sie bieten wichtige Informationen für die Haltung von Nutztieren, von Katzen sowie zum Umgang mit Stadttauben“ sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Sabine Kurtz MdL, am Freitag (11. April), anlässlich der 91. Sitzung des Landesbeirats für Tierschutz.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veröffentlichte die neuen Empfehlungen des Landesbeirats für Tierschutz zur Vermeidung der unkontrollierten Vermehrung von Katzen und freilebenden Tauben. Die bestehenden Empfehlungen zur Schafhaltung wurden grundlegend überarbeitet und mit Anlagen zur Wanderschafhaltung und Lammung sowie zur Haltung von Hüte- und Herdenschutzhunden ergänzt. Außerdem wurden die Empfehlung zum Witterungsschutz für Weidetiere auf den neuesten Stand gebracht. Die Empfehlungen sind auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter der Rubrik Tierschutz und Tiergerechte Haltung veröffentlicht.
Der Landesbeirat für Tierschutz betont die große Bedeutung einer regelmäßigen, täglich mehrstündigen freien Bewegung für alle Pferde und appelliert an die Pferdehalter, die in den Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Pferdehaltung enthaltenen Vorgaben zu berücksichtigen. Natürlicherweise bewegen sich Pferde bis zu 16 Stunden täglich, überwiegend langsam im Schritt im Zusammenhang mit der Futteraufnahme. Mangelnde Bewegung kann zu Verhaltensstörungen, Schäden am Bewegungs- sowie Atmungsapparat oder im Stoffwechsel führen. Im besten Fall findet die freie Bewegung gemeinsam mit Artgenossen statt, damit auch das Sozialverhalten ausgelebt werden kann. Wann immer möglich sollte Pferden freie Bewegung in Form von Weidegang ermöglicht werden. Kontrollierte Bewegung (z.B. Führen, Longieren, Reiten, Fahren) kann freie Bewegung ergänzen, aber nicht ersetzen.
Hintergrundinformationen
Der Landesbeirat für Tierschutz berät das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Tierschutzfragen und wird zu grundsätzlichen Belangen des Tierschutzes sowie zu besonderen Tierschutzproblemen angehört.
Der Beirat besteht aus dem Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als Vorsitzendem sowie aus ehrenamtlichen Mitgliedern aus Verbänden und Organisationen.
Weitere Informationen zum Thema Tierschutz sowie des Landesbeirats für Tierschutz
Die aktuellen Förderprogramme für Tierschutzmaßnahmen mit der zugehörigen gültigen Verwaltungsvorschrift sowie den Anträgen stehen auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Verfügung.