Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Attraktivere Rahmenbedingungen für Schwerpunktgemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Blick auf Haiterbach

Minister Peter Hauk MdL: „Schwerpunktgemeinden bringen viel und erhalten dafür ein Plus an Förderung“

„Die nachhaltige und integrierte Gemeindeentwicklung ist in Baden-Württemberg seit Langem ein wichtiger Teil der Strukturentwicklung. So bildet seit mittlerweile 25 Jahren die kommunale Ebene auch das solide Fundament des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR). Um die richtigen Maßnahmen auszuwählen, gehen der Förderung richtungsweisende Fragen voran: Was brauchen ländliche Gemeinden, um die Innenentwicklung erfolgreich und flächensparend voran zu bringen? Welche Stellschrauben bewirken für die kommunale Zukunft Positives? Wie kann das Land die Gemeinden dabei am besten unterstützen? Um konkrete Antworten auf diese Fragen und passende Lösungsmöglichkeiten zu finden, wurde im ELR das Konzept der Schwerpunktgemeinden entwickelt. Seit 2015 konnten wir dadurch bereits 56 Gemeinden auf ihrem Weg einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung unterstützen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (4. Juni) anlässlich einer ersten Bilanz und Neuerungen in Bezug auf die Schwerpunktgemeinden im ELR.

„Wie auch im regulären ELR, werden die Bedingungen für Schwerpunktgemeinden immer wieder an die in stetem Wandel befindlichen strukturellen Bedürfnisse angepasst. So war es nun wichtig, den möglichen Förderrahmen während der fünfjährigen Laufzeit auf bis zu 3 Millionen Euro zu erhöhen. Finden sich mindestens zwei Kommunen zu einer interkommunalen Schwerpunktgemeinde zusammen, kann der Förderrahmen sogar bis zu sechs Millionen Euro betragen – damit wird deutlich, welchen großen Wert wir der interkommunalen Zusammenarbeit beimessen“, betonte Hauk.

„Gleiches gilt für die Bürgerbeteiligung: Eine solide, auf die Bedürfnisse der Zukunft ausgerichtete Gemeindeentwicklung braucht eine intensive Einbindung der Bürger. Neue Ideen, Möglichkeiten des Interessensausgleiches und das Erkennen lokaler Potentiale – in Zusammenarbeit mit den Bürgern treten oft sehr tragfähige Impulse zutage. Besonders in Folge der Corona-Pandemie sind viele Gemeinden dazu übergegangen, für die Bürgerbeteiligung erfolgreich digitale Formate einzusetzen. Wir sind im Ländlichen Raum dynamisch, innovativ und offen für neue Wege. Das zeichnet uns aus und wir packen an“, so der Minister.

Prioritäre Förderung der Projekte

Von Landesseite werden den Gemeinden im Ländlichen Raum eine Reihe von Vorzügen gewährt, wenn sie die Bewerbung positiv mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde abschließen können. Die prioritäre Förderung der Projekte zählt ebenso zu den Vorzügen wie der um 10%-Punkte erhöhte Fördersatz für gemeinwohlorientierte öffentliche Projekte ohne Beihilferelevanz. „Mit diesen Extra-Prozenten kann beispielsweise die von Bürgern häufig angeregte Neugestaltung der Ortsmitte von den Gemeinden leichter gestemmt werden. Träume und Pläne müssen auch realisierbar sein, nur dann ergibt sich daraus für die Kommune und ihre Bürger ein echter Mehrwert. Es freut mich daher sehr, dass wir die Schwerpunktgemeinden zwischen 2015 und 2020 mit gut 55 Mio. Euro bevorzugt unterstützen konnten“, betonte Minister Hauk.

Hintergrundinformationen:

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum.

Die Anerkennung von Schwerpunktgemeinden im ELR ist auf den Ländlichen Raum beschränkt. Pro Landkreis können maximal drei Schwerpunktgemeinden zeitgleich anerkannt sein. Die Bewerbung erfolgt auf Grundlage einer umfassenden Entwicklungskonzeption, die ein Bündel an konkreten Projekten enthalten muss. Wichtig ist die Bürgerbeteiligung bei der Erarbeitung der Entwicklungskonzeption. Welchen Weg die Gemeinden zur Beteiligung der Bürger nutzen, liegt ganz in ihrer Hand: klassische Bürgerversammlungen sind ebenso möglich wie virtuelle Diskussionsforen, postalische Befragungen oder ganz individuelle Aktionen. Alle aus dem Entwicklungskonzept ableitbaren Maßnahmen können nach der Anerkennung bei einer Fördermöglichkeit über das ELR von der Priorisierung und dem teilweise erhöhten Fördersatz profitieren. Der Rahmen für den Förderzeitraum wird in eine Zielvereinbarung gefasst. Nach Abschluss des 5-jährigen Anerkennungszeitraums führen die Gemeinden eine Selbstevaluierung durch. Diese verdeutlicht den Gemeinden den bereits absolvierten Weg und zeigt mögliche Weiterentwicklungen für die Zukunft auf. Neben diesen Sonderbedingungen gelten die im regulären ELR gültigen Vorgaben.

Noch im Juni können Bewerbungen für die kommende Auswahlrunde über die Rechtsaufsichtsbehörden bei den Regierungspräsidien eingereicht werden. Hier erhalten die Gemeinden auch eine fundierte Beratung im Falle offener Fragen. Die Bewerbung kann auf Ebene von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen erfolgen.

Detailliertere Informationen zum Konzept der Schwerpunktgemeinden, die Ausschreibung für das ELR-Jahresprogramm 2021, die ELR-Verwaltungsvorschrift sowie weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/.