Minister Peter Hauk MdL: „Einkaufen vor Ort bringt Leben in unsere Dörfer. Kurze Wege zu Handwerkern und Dienstleistern steigern die Attraktivität des Ortes als Standort für Wohnen und Arbeiten“
„Aktuell beschäftigen fehlende Einkaufsmöglichkeiten, Schließungen von Gaststätten und Handwerksbetrieben viele Gemeinden und Bürger. Die Landesregierung will die Versorgung der Bürger vor Ort mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs bestmöglich unterstützen. Hohe Priorität im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) haben deshalb weiterhin Gemeinden, die solche Betriebe unterstützen wollen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (15. Mai) anlässlich der neuen Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2021.
Generell soll mit dem ELR zur Ankurbelung der Wirtschaft Unternehmensinvestitionen Priorität eingeräumt werden, so der Minister. Allerdings bleibt die Sicherung der Grundversorgung ein zentrales Anliegen des ELR.
Sowohl dem Einzelhandel, wie auch einigen Dienstleistern, vor allem der Gastronomie, fällt es nicht immer leicht, den Bürgern eine breite Grundversorgung anzubieten. Mit der Corona-Pandemie hat sich dieser Trend leider noch verstärkt. Hier wollen und müssen wir helfen“, so der Minister. Eine veränderte Nachfrage und geänderte ökonomische Rahmenbedingungen erschweren den Anbietern ein auskömmliches Wirtschaften. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien sind wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung. Zur Grundversorgung können auch Ärzte, Physiotherapeuten und Handwerksbetriebe zählen.
Um möglichst vielen Betrieben vor allem im Ländlichen Raum den Schritt in die Zukunft zu ermöglichen, werden im ELR seit dem Programmjahr 2020 in der Sonderlinie Dorfgasthäuser/Grundversorgung verstärkt Unternehmensinvestitionen in diesen Bereichen gefördert. „Wir wollen vor allem die Existenz kleiner Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zur Sicherung der Grundversorgung im Ländlichen Raum unterstützen. Letztlich bestimmt aber die Bevölkerung durch ihr Verhalten selbst, ob diese Angebote in ihrer Heimat eine Chance haben“, betonte Hauk.
Weitere Schwerpunkte
Der Fokus des ELR liegt weiterhin im Bereich ‚Innenentwicklung/Wohnen‘. Auch wird der sogenannte CO2-Speicherzuschlag beibehalten. „Für Projekte mit überwiegend ressourcenschonenden, CO2-bindenden Baustoffen wie z.B. Holz, ist ein Zuschlag auf die sonst übliche Fördersumme möglich“, erläuterte der Minister.
Eine Vielzahl an öffentlichen Einrichtungen, aber auch Einrichtungen zur Grundversorgung, sind nicht barrierefrei. Gerade bei Gebäuden älterer Baujahre ist der Zugang für Bürger mit Handicap häufig erschwert. Im ELR werden daher örtliche Koordinatoren bei der Durchführung sogenannter ‚Barrierefreiheitschecks‘ gefördert. „Auch investive Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in öffentlichen Bereichen können gefördert werden“, so der Minister.
Hintergrundinformationen:
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum.
2020 hatte das Land mit 90 Millionen Euro 1.538 Projekte mit einem Investitionsvolumen von 730 Millionen Euro gefördert.
In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2021 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei ihrer Gemeinde.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2021 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorliegenden Herausforderungen aufgreifen.
Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2020 bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) stellen.
Die Ausschreibung für das ELR-Jahresprogramm 2021, die ELR-Verwaltungsvorschrift sowie weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/.