„Überbetrieblich ist die Flurneuordnung ein intelligentes Instrument, um den ländlichen Raum in Baden-Württemberg auch in Zukunft attraktiv und lebendig zu halten“, sagte der Ministerialdirektor im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wolfgang Reimer, am Mittwoch (11. Mai) in Stuttgart anlässlich der Übergabe der Bescheide zur Baufreigabe in zwei Flurneuordnungsverfahren. Mit diesen Bescheiden gewähren EU, Bund und Land erste Zuschüsse in Höhe von 1,3 Millionen Euro in der Flurneuordnung Wehr (Dinkelberg) und 1 Million Euro in der Flurneuordnung Berglen-Rettersburg/Öschelbronn. Insgesamt werden Investitionen in Höhe von rund 5,7 Millionen Euro getätigt. Die jeweiligen Grundstückseigentümer übernehmen circa 20 Prozent des Betrags.
„Den Ländlichen Raum zu fördern, bedeutet, ihn zu stärken“, betonte der Ministerialdirektor. Mit den beiden Flurneuordnungsverfahren würden Grundstücke sinnvoller zugeschnitten, ein landschaftsangepasstes und leistungsfähiges Wegenetz angelegt, Nutzungskonflikte beseitigt und der Naturschutz entscheidend gefördert. „Mit diesen Maßnahmen bringen wir zugleich Ökonomie und Ökologie in Einklang“, so Reimer. Die Bewirtschaftung der Flächen sichere die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. In beiden Flurneuordnungen werden vielfältige Maßnahmen für den Natur-, den Boden-, den Wasser- und den Erosionsschutz sowie für die gemeindliche Entwicklung umgesetzt, so dass sich ein ökologischer Mehrwert ergibt.
Informationen zum Thema Landentwicklung
Landesamt für Landentwicklung und Geoinformation Baden-Württemberg Stichpunkt Flurneuordnung