Tierschutz

Einschätzung zum Ende der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern

Dr. Julia Stubenbord: „Aufwind bei der Diskussion um die ganzjährigen Anbindehaltung durch kürzlich veröffentlichte Folgenabschätzung“

Unter anderem aufgrund der fehlenden Folgenabschätzung der entstehenden Kosten lehnte die Bundesregierung im Jahr 2016 einen Bundesratsbeschluss über ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern mit einer Übergangsfrist von 12 Jahren ab. Diese Abschätzung wurde nun durch das Thünen-Institut (Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei) veröffentlicht.

„Aus der Folgenabschätzung geht hervor, dass ein rechtlich verankertes Ende der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern grundsätzlich möglich ist. Die Einschätzung des Thünen-Instituts sollte die Diskussionen auf Bundesebene zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung wieder in Gang setzen. Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung sind meist kleine Familienbetriebe mit einer geringen Anzahl an Tieren und verfügen oftmals über weitere Einkommensquellen. Durch die vergleichsweise hohe Anzahl solcher Betriebe in Baden-Württemberg und Bayern wären diese Bundesländer besonders von einem Verbot betroffen“, erläuterte die Landesbeauftragte für Tierschutz Dr. Julia Stubenbord, am Freitag, 11. Januar, in Stuttgart.

„Unabhängig davon, wie gut das Management des Tierhalters ist, ist die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern keine tiergerechte Haltungsform“, so Stubenbord weiter.

Viele Verhaltensweisen von Rindern aus den Bereichen Sozialverhalten, Fortbewegung, Ruhen und Schlafen, Fortpflanzung, Komfort und Erkundung seien aufgrund der dauerhaften Fixierung stark eingeschränkt oder nicht ausführbar. „Einem angebundenen Rind ist es beispielsweise weder möglich, vorwärts zu gehen, zu rennen noch sich zu drehen. Dem Tier ist es sein Leben lang nur möglich, aufzustehen oder sich niederzulegen. Für ein Rind, welches bis zu 12 km am Tag beim Weiden zurücklegt, stellt dies eine massive Einschränkung des normalen Verhaltens dar. Am artgerechtesten ist ein Haltungssystem, in dem den Tieren ein Weidegang gewährt wird. Auch Gerichtsurteile bestätigten, dass die ganzjährige Anbindehaltung tierschutzwidrig ist“, erinnert Stubenbord.

Stubenbord hält ein gesetzliches Ende der ganzjährigen Anbindehaltung verknüpft mit einer Übergangsfrist für notwendig. „Nur so kann zeitnah eine flächendeckende, tiergerechte Haltung herbeigeführt werden. Dies räumt auch die von vielen Landwirten bemängelte Planungsunsicherheit aus dem Weg. Darüber hinaus sollte der Druck des Lebensmitteleinzelhandels und der Molkereien auf die Milchviehhalter, der durch die Forderung nach Umstellung in der nächsten Dekade von ganzjähriger Anbindehaltung hin zu Laufstall oder zeitweiser Auslaufhaltung aktuell erhöht wird, nicht unterschätzt werden“, erklärt Stubenbord weiter.

Zur Verbesserung des Tierwohls in Anbindehaltungen haben Betriebe die Möglichkeit, entweder Weidegang zu ermöglichen, einen Laufhof zu bauen, einen Umbau zu einem Laufstall oder eben einen Neubau vorzunehmen. Je nach Alternative spielen zur Umsetzbarkeit neben den hohen Investitionskosten auch standortspezifischen Voraussetzungen wie verfügbare Hofflächen bzw. hofnahe Flächen oder eine Genehmigungsfähigkeit bei Um-/Neubauten eine Rolle. „Um die Anzahl der kleinen Betriebe in Dorflage, die die Milchproduktion aufgrund eines Verbotes einstellen würden, so gering wie möglich zu halten, benötigen wir zu einer Übergangsfrist vor allem attraktive Fördermaßnahmen. Meines Erachtens hat derzeit in erster Linie eine qualifizierte Beratung Priorität, um mit den Betriebsleitern eine zukunftsfähige Alternative betriebsindividuell auszuarbeiten. Im zweiten Schritt müssen die Betriebe bei der Umsetzung der Alternativen sowohl durch weitere Beratung als auch durch finanzielle Förderung unterstützt werden. Nach der Berechnung des Thünen-Instituts würde ein Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung die betroffenen Betriebe zwischen 0,26 und 13,42 ct/kg Milch kosten. Bei einem Milchpreis von 36 ct/kg Milch kann nicht genug Geld im Stall ankommen, um das Tierwohl zu erhöhen“, so Stubenbord abschließend.

Weitere Informationen zur Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-haus/die-landesbeauftragte-fuer-tierschutz/.