Tierschutz

Einweihung des neuen Katzengeheges im Kreistierheim Heidenheim

Minister Peter Hauk MdL: „Unsere Tierschutzvereine leisten hervorragende Arbeit, ihr ehrenamtliches Engagement ist für uns unverzichtbar“

„Das Kreistierheim Heidenheim ist bereits seit 1993 am aktuellen Standort am Rehberg. Nach über 25 Jahren unermüdlichem Einsatz für die Tiere gibt es natürlich die eine oder andere Verschleißerscheinung, so war das Katzengehege stark sanierungsbedürftig. Als Land haben wir hier gerne den Kreis und damit das Tierheim bei der Erneuerung der Außenbeläge und Zäune des Außengeheges des Katzenhauses unterstützt. Ich freue mich über den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme und möchte allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vor Ort meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (25. März) im Kreistierheim Heidenheim anlässlich der Einweihung des neuen Katzengeheges.
 
„Unsere Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung von Fundtieren, bei der Beratung von Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie in Tierschutzfällen. Leider ist dabei bei vielen Tierschutzvereinen das Geld knapp, während gleichzeitig in den Tierheimen bauliche Maßnahmen oder Sanierungen ausstehen. Wir stellen daher als Land jährlich 500.000 Euro zur Verfügung, die mit unserer Tierheimförderung den Kommunen bzw. den Tierschutzvereinen im Land zugutekommen“, betonte der Minister. Für das Projekt in Heidenheim hatte das Land im Rahmen der Tierheimförderung des Jahres 2017 15.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Hintergrundinformationen:

Das Land stellt 500.000 Euro jährlich für die Tierheimförderung zur Verfügung. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert projektbezogen 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 150.000 Euro je Projekt. Mit jeweils 30 Prozent müssen sich die Landkreise, die Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.
 
Anträge auf Förderung werden durch die Tierheimbetreiberin oder den Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis gestellt. Die Gemeinde oder der Landkreis stellt wiederum einen Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium. Im Anschluss entscheidet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Grundlage der vorliegenden Anträge über die zu fördernden Maßnahmen.
 
WeitereInformationen zur Tierheimförderung, zu den förderfähigen Maßnahmen und zum Verfahrensablauf  finden Sie auf unserer Internetseite.