Ländlicher Raum

ELR-Sonderlinie ‚Unwetterhilfe‘: Alle förderfähigen Projekte kommen zum Zug / 3,1 Millionen Euro für betroffene Gemeinden

„Angesichts der Schäden, die in Baden-Württemberg durch Starkregen und Über-schwemmungen versursacht wurden, habe ich den betroffenen Gemeinden eine rasche zusätzliche Hilfe aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum angeboten. Ich freue mich, dass alle beantragten Projekte, die über das ELR förderfähig waren, zum Zuge kommen konnten. Insgesamt stellt das Land den betroffenen Gemeinden 3,1 Millionen Euro zur Verfügung“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (14. September) 2016 in Stuttgart anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung zur Sonderlinie ‚Unwetterhilfe‘ im ELR-Jahresprogramm 2016. Mit rund zwei Millionen Euro entfällt der höchste Förderbetrag auf die stark unwettergeschädigte Gemeinde Braunsbach.

Der Minister dankte allen Beteiligten für das persönliche Engagement trotz enger Terminsetzung und Ferienzeit. „Durch die gute Zusammenarbeit auf allen Ebenen war es möglich, dass unter den Förderprogrammen des Landes das ELR einen wichtigen Beitrag leisten konnte, um die Finanzierung des Wiederaufbaus voran zu bringen“, lobte Hauk.

Hintergrundinformationen:

Folgende Gemeinden erhalten in der ELR-Sonderlinie ‚Unwetterhilfe‘ eine Förderung [PDF, 84 KB]

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum.

In den vier Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen können sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei ihrer Gemeinde.

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2017 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorliegenden Herausforderungen aufgreifen.

Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm 2017 können Städte und Gemeinden bis zum 28. Oktober 2016 bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) stellen.

Die Ausschreibung für das ELR-Jahresprogramm 2017, die ELR-Verwaltungsvorschrift sowie weitere Informationen sind hier abrufbar.