Landwirtschaft

GAP-Förderung, Ausschreibung der Beratungsmodule: Beratungsorganisationen können sich ab sofort bis 22. November bewerben

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Traktor auf dem Feld

GAP-Förderung: Minister Peter Hauk MdL: „Mit neuen Beratungsmodulen zu Klimaschutz, Tierwohl und Bioökonomie wollen wir die Bäuerinnen und Bauern unterstützen und die Landwirtschaft im Land stärken.“  Ausschreibung der Beratungsmodulebeginnt, Beratungsorganisationen können sich ab sofort bis 22. November bewerben.

„Die Beratung unserer landwirtschaftlichen Familienbetriebe ist ein zentrales Element der Agrarförderung in Baden-Württemberg. Sie trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit, die Innovationskraft und die Nachhaltigkeit der heimischen Landwirtschaft zu steigern. Wir fordern alle interessierten Beratungsorganisationen auf, sich jetzt an unserer Ausschreibung für die neue Förderperiode ab 2023 zu beteiligen“, sagte Peter Hauk MdL, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), am Mittwoch (19. Oktober) in Stuttgart, anlässlich der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung zur Vergabe von Beratungsmodulen für die neue Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik.

Am 19. Oktober 2022 stellte das MLR die Ausschreibung auf der europäischen Plattform TED (Tenders Electronic Daily) ein. Die Vergabeunterlagen zur Ausschreibung sind unter www.tender24.de abrufbar. Alle Beratungsorganisationen, die in der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 geförderte Beratungsmodule anbieten wollen, müssen bis zum 22. November 2022, 14 Uhr, ihren Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen auf der Vergabeplattform einreichen. In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens werden geeignete Bewerber dann zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

„Um möglichst vielen landwirtschaftlichen Unternehmen qualifizierte, unabhängige und betriebsindividuelle Beratung anbieten zu können, gibt es in Baden-Württemberg seit 2015 das Beratungssystem Beratung.Zukunft.Land. Das Angebot richtet sich an Unternehmen aus den Bereichen Landwirtschaft, Wein-, Obst und Gartenbau“, betonte Minister Hauk.

Für die neue Förderperiode ab 2023 wurden die Beratungsmodule weiterentwickelt. Neu dazu kommen unter anderem die Module Klimaschutz und Klimawandelanpassung, Bioökonomie, Agroforst, Tierwohl Schwein, Tierwohl Rind, Pflanzenschutzmittelreduktion, Imkerei, Bodenschutz- und Bodenfruchtbarkeit sowie Nachhaltigkeitsberatung. Weiterhin gibt es die bewährten Beratungsmodule zu den Bereichen Unternehmensführung, Einkommenskombination, Pflanzen- und Sonderkulturanbau, Tierhaltung, Tierwohl- und Tiergesundheit, Ökolandbau sowie Umwelt und Energie.

„Landwirtschaftliche Unternehmen können aus der Vielzahl der Beratungsmodule das für sie passende Angebot auswählen und dann mit einer dafür zugelassenen Beratungsorganisation ihrer Wahl einen Beratungsvertrag abschließen. Auf dieser Grundlage erhält das landwirtschaftliche Unternehmen eine mit EU-, Bundes- und Landesmitteln geförderte und qualitativ hochwertige Beratungsleistung, wobei die Abwicklung der Förderung durch die Beratungsorganisation erfolgt“, sagte Minister Hauk.

Bis Ende 2022 können die landwirtschaftlichen Unternehmen noch Beratungsverträge mit den in der aktuellen Förderperiode zugelassenen Beratungsorganisationen abschließen. Diese Beratungen können anschließend regulär durchgeführt werden, auch noch im Jahr 2023. Die aktuell angebotenen Beratungsmodule, die dafür zugelassenen Beratungsorganisationen und deren Beratungskräfte sind unter www.beratung-bw.de abrufbar.

Hintergrundinformationen

Das baden-württembergische Förderprogramm zur Beratung in den Bereichen Landwirtschaft, Wein-, Obst und Gartenbau ist Teil des Nationalen GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland in der Förderperiode 2023 bis 2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert.

Das Vergabeverfahren erfolgt in zwei Stufen. Beratungsorganisationen können in der ersten Stufe ihr Interesse an der Durchführung von bestimmten Beratungsmodulen darlegen. In dieser Stufe werden die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber sowie deren Beratungskräfte geprüft. Die als geeignet bewerteten Beratungsorganisationen werden in der zweiten Stufe zur Abgabe eines Beratungskonzeptes und eines Angebotes zum Stundenhonorarsatz für die Beratungsstunde aufgefordert.

Die Erbringung der Beratungsmodule in Baden-Württemberg wird als Dienstleistungskonzessionsvergabe europaweit ausgeschrieben. Da es sich um ein E-Vergabeverfahren handelt, findet die Kommunikation mit den Bewerberinnen und Bewerbern ausschließlich über die Vergabeplattform statt. Der Link zur Vergabeplattform und zu dieser Ausschreibung ist auch auf der Homepage www.beratung-bw.de zu finden.

Weitere Informationen zur Gemeinsamen Agrarpolitik finden Sie auf den Webseiten des Ministeriums