Tierschutz / Förderprogramm

Land fördert Landkreis Tübingen mit 21.525 Euro im Rahmen der Tierheimförderung

Minister Peter Hauk MdL: „Wir unterstützen die Kommunen und Tierschutzvereine in Baden-Württemberg mit ihren vielen ehrenamtlichen Helfern bei ihrer Arbeit“

„Unsere Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung von Fundtieren, bei der Beratung von Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie in Tierschutzfällen. Leider ist dabei bei vielen Tierschutzvereinen das Geld knapp, während gleichzeitig in den Tierheimen bauliche Maßnahmen oder Sanierungen ausstehen. Wir stellen daher als Land jährlich 500.000 Euro zur Verfügung, die mit unserer Tierheimförderung den Kommunen bzw. den Tierschutzvereinen im Land zugutekommen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (9. Januar) in Stuttgart.

„Wir fördern den Landkreis Tübingen, der 2018 für den Tierschutzverein Tübingen und Umgebung e. V. einen Antrag auf Tierheimförderung gestellt hatte. Das Tier-heim Tübingen ist für den gesamten Landkreis Tübingen sowie für die Stadt Rottenburg am Neckar zuständig. Geplant ist die Sanierung des Hundehauses. Als Land unterstützen wir hier gerne den Kreis und damit das Tierheim bei den dringend not-wendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen“, so der Minister.

Hintergrundinformationen:

Das Land stellt 500.000 Euro jährlich für die Tierheimförderung zur Verfügung. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert projektbezogen 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 150.000 Euro je Projekt. Mit jeweils Prozent müssen sich die Landkreise, die Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.

Anträge auf Förderung werden durch die Tierheimbetreiberin oder den Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis gestellt. Die Gemeinde oder der Landkreis stellt wiederum einen Antrag auf Förderung beim zuständigen Regie-rungspräsidium. Die Antragsfrist läuft bis zum 30. Juni 2019. Im Anschluss ent-scheidet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Grundlage der vorliegenden Anträge über die zu fördernden Maßnahmen.

Weitere Informationen zur Tierheimförderung, zu den förderfähigen Maßnahmen und zum Verfahrensablauf finden Sie hier: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tierschutz/tierheimfoerderung/.