Landesbeauftragten für Tierschutz

Mehr Informationen zu den Leiden von qualgezüchteten Tieren

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Landesbeauftragte für Tierschutz

In den vergangenen Jahren gewann das Thema Qualzucht zunehmend Präsenz in der Presse und ein medialer Wandel in der Darstellung qualgezüchteter Tiere lässt sich durchaus erkennen. Trotzdem scheint die Beliebtheit von Rassen, die Qualzuchten sind wie Mops und Faltohr-Katze, bei vielen Menschen zugenommen zu haben. Die Leiden von qualgezüchteten Tieren sind lange bekannt und führten 1986 zur Etablierung des Qualzuchtparagraphen §11b in das TierSchG um die Zucht dieser Tiere zu untersagen. Der Vollzug ist bis heute nicht zufriedenstellend und der Mensch wird in seiner züchterischen Kreativität zunehmend radikaler.

Von einer Qualzucht spricht man, wenn durch gezielte Zuchtauslese bestimmte Merkmale züchterisch hingenommen werden oder erwünscht sind, die sich negativ auf das Wohlergehen der Tiere auswirken.

Zuchtbedingte Erkrankungen und Prädispositionen für Solche betreffen sowohl Hunde, Katzen und weitere Heimtiere als auch landwirtschaftlich genutzte Tiere wie zum Beispiel Mastputen. Wissenschaftler unterschiedlicher Arbeitsgebiete forschen schon lange an dem Thema Qualzucht. Die Studienergebnisse zeigen eindeutig welch starke Belastungen für die Tiere durch rassebedingte Merkmale wie Kurzschnäuzigkeit oder Haarlosigkeit entstehen.

„Mit QUEN (Qualzucht-Evidenz Netzwerk) ist nun ein wissenschaftlich fundiertes Informations-und Datenbankprojekt entstanden, das eine übersichtliche Ablage vorhandene Literatur ermöglicht und ein schnelles Auffinden von Informationen zulässt“, erfreut sich die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Julia Stubenbord am 22. Oktober 2021 in Stuttgart. Die Landestierschutzbeauftragten der Länder sind Kooperationspartner des Projektes.

Neben evidenzbasierten Informationen zum Thema enthält QUEN ein Verzeichnis über Rechtsgutachten und Urteile und schafft damit eine erhebliche Arbeitserleichterung für im Tierschutzvollzug arbeitende Tierärzte und Justizangehörige. Durch schnelles Finden und Erfassen wissenschaftlicher Literatur können mögliche Unsicherheiten geklärt und die Umsetzung des Zuchtverbotes verbessert werden. Dabei kann die Suche nach Defekt oder Rasse geordnet erfolgen. Künftig soll QUEN um Musteranordnungen zu Auflagen und Untersagungen bestimmter Zuchten ergänzt werden. So kann QUEN als Vollzugshilfe Veterinärämtern beistehen.

Zusätzlich schafft QUEN ein Netzwerk für Experten und Expertinnen auf diesem Gebiet. Ferner dient die Plattform der Aufklärung von Fachleuten und Laien rund um das Thema Qualzucht.

Die internationale Arbeitsgruppe setzt sich aus ehrenamtlich engagierte Experten und Expertinnen verschiedener Fachdisziplinen zusammen.

Die große Zahl der Förderer markiert die gesellschaftliche Relevanz des Themas. Das kann als Signal an den Gesetz-und Verordnungsgeber verstanden werden, dem Thema künftig auch politisch mehr Raum einzuräumen.

Weitere Informationen zu QUEN unter https://qualzucht-datenbank.eu/ und zur Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz gibt es unter: http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-haus/die-landesbeauftragte-fuer-tierschutz/