Minister Peter Hauk MdL: „Unsere Golfplätze in Baden-Württemberg zeigen, wie die Förderung der Artenvielfalt sowie vorbildlicher Tier- und Pflanzenschutz Hand in Hand gehen“
„Golfplätze bieten mit ihren weitläufigen Flächen ein großes Potenzial für die Erhaltung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Golfsport und Biodiversität gehen Hand in Hand. Die unbespielbaren Grasflächen und Hindernisse, die das Bild von Golfplätzen prägen, werden nicht nur als Abgrenzungen der Spielflächen betrachtet, sondern aktiv als wertvolle Rückzugsräume und Biotope verstanden“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (30. Juli) anlässlich seines Sommertour-Besuchs beim Fürstlichen Golf-Ressorts Bad Waldsee.
Minister Hauk machte sich von der Umsetzung der biodiversitätsfördernden Maßnahmen auf dem Gelände des Fürstlichen Golf-Ressorts Bad Waldsee selbst ein Bild. „Die Bestände von Insekten und Kleinlebewesen sind in ganz Baden-Württemberg stark unter Druck geraten, weil ihre Lebensräume durch die Umgestaltung des Menschen vielfach zerstört wurden. Wir benötigen daher den Einsatz engagierter Akteure, um dem Rückgang der Biodiversität entgegenzutreten“, betonte Minister Hauk.
66 Golfanlagen in ganz Baden-Württemberg haben sich im Rahmen des Projekts ,Lebensraum Golfplatz – wir fördern Artenvielfalt‘ für das Anlegen von Habitaten und Biotopen auf ihren großen Flächen entschieden. „Die seit 2021 stetig wachsende Zahl an teilnehmenden Golfclubs im Land zeigt, dass erfolgreiche Projektarbeit zum Thema Artenschutz in enger Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren geschehen muss. Biodiversität ist eine Aufgabe, die uns als Gesellschaft betrifft und daher auch gemeinsam gelöst werden muss. In Bad Waldsee ist die Arbeit des Projekts für die Artenvielfalt sehr gut gelungen. Hiervon profitieren alle: der Golfsport, die Natur, die Artenvielfalt und die Landwirtschaft“, freute sich Minister Hauk.
Hintergrundinformationen
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz setzt sich mit vielfältigen Maßnahmen, Ausgleichszahlungen und Wettbewerben für die Erhaltung und Stärkung der Biodiversität ein. Dazu wurde 2020 nach einem Dialogprozess mit Landwirtschafts- und Naturverbänden die Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität verabschiedet. Damit wurden Änderungen des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes rechtlich festgeschrieben. Die gesetzlichen Regelungen betreffen Rahmenbedingungen für Landwirtinnen und Landwirte, nehmen gleichzeitig aber auch die gesamte Gesellschaft in die Pflicht. Gemeinsam soll das Ziel, mehr Artenvielfalt und Biodiversität auf den Flächen Baden-Württembergs, erreicht werden.