Landentwicklung

Minister übergibt Bewilligungsbescheid über rund 900.000 Euro an Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Remchingen-Nöttingen (A8)

von li nach re: Thomas Blenke, Jürgen Pilz, Dr. Hilde Neidhardt, Peter Hauk MdL, Gerhard Roth, Stefanie Seemann, Luca Prayon, Kurt Ebel

Minister Peter Hauk MdL: „Mit der Flurneuordnung werden die Auswirkungen des Autobahnausbaus bestmöglich gemindert. Wir schaffen gute Strukturen für Landwirtschaft und Bürger“

„In einer klassischen Unternehmensflurneuordnung werden in der Regel die Zerschneidungsschäden und sonstigen Eingriffe durch die Baumaßnahme in deren unmittelbarem Umfeld geregelt. Bei der Flurneuordnung Remchingen-Nöttigen entstand darüber hinaus ein ausgeklügeltes Gesamtkonzept, das den vielfältigen Ansprüchen der Menschen vor Ort gerecht wird“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (22. Februar) im Nachgang zur Übergabe eines Bewilligungsbescheides für das Flurneuordnungsverfahren Remchingen-Nöttingen (A8) im Enzkreis, die am gestrigen Donnerstag am Rande einer Plenarsitzung im Stuttgarter Landtag erfolgte. Insgesamt würden durch die Flurneuordnung rund 16 Kilometer an Wegen modernisiert oder neu gebaut. Auch sei die Erneuerung von zwei Brücken vorgesehen.

„Von neuen und modernisierten Wegen und Brücken werden künftig nicht nur Landwirte, sondern auch die erholungssuchende Bevölkerung profitieren. Durch die Rekultivierung von rund neun Kilometern Wegen werden zudem größere zusammenhängende Ackerflächen und somit eine rationellere Bewirtschaftung ermöglicht“, erklärte der Minister.
Außerdem seien unter anderem Gewässerrandstreifen, magere Flachlandmähwiesen und die Wiederherstellung eines Tümpels als Ausgleichsmaßnahmen und zur Unterstützung eines Wildtierkorridors vorgesehen.

Ein Großteil der durchzuführenden Maßnahmen liege im Einwirkungsbereich der Autobahn A8 und wird vom Unternehmensträger bezahlt. Für die verbleibenden Maßnahmen erhält die Teilnehmergemeinschaft einen Zuschuss in Höhe von 906.798 Euro. Abzüglich eines freiwilligen Beitrags der Gemeinde Remchingen verbleibt für die Grundstückseigentümer somit insgesamt nur noch ein Zehntel der Ausführungskosten. „Das ist ein gutes Zeichen seitens des Landes und der Kommune. Den Vertretern der Grundstückseigentümer und der Gemeinde wünschen wir als Landesregierung für die anstehenden Baumaßnahmen viel Erfolg und gutes Gelingen“, sagte Minister Hauk.

Hintergrundinformationen:

Detaillierte Informationen zum Flurneuordnungsverfahrens Remchingen-Nöttingen (A8) finden Sie im Internet unter www.lgl-bw.de/3443.

Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Landentwicklung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter www.lgl-bw.de.

Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz finden.