Ländlicher Raum

Neue Sonderlinie Unwetterhilfe für Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Starkregen und Überschwemmungen haben in den letzten Wochen in Baden-Württemberg lokal große Schäden verursacht. „Das Land will den von den jüngsten Unwettern betroffenen Gemeinden rasche Hilfe aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum anbieten. Dafür legen wir eine neue Sonderlinie Unwetterhilfe im ELR auf“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (11. Juli) in Stuttgart.

„Bei meinen Besuchen in vom Starkregen betroffenen Gemeinden wurde klar, dass trotz Soforthilfen des Landes weitere finanzielle Hilfen zur Beseitigung der zum Teil existenzbedrohenden Schäden erforderlich sind. Ich habe daher die Regierungspräsidien im Land gebeten, zusammen mit den Landkreisen auf die betroffenen Gemeinden zuzugehen und Unterstützung anzubieten. Betroffene Gemeinden können bis zum 19. August einen Antrag auf Aufnahme in die neue Sonderlinie Unwetterhilfe stellen“, erklärte der Minister.

Hintergrundinformationen:

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum.

In den vier Förderschwerpunkten Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen können private, gewerbliche und kommunale Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Das ELR ist ein kommunales Förderprogramm. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei ihrer Gemeinde.

Anträge auf Aufnahme in die Sonderlinie können Städte und Gemeinden bis zum 19. August 2016 bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) stellen.

Allgemeine Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum