Landentwicklung

Programm Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege – rund 768.000 Euro für zehn Städte und Gemeinden

Feldweg

Programm Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege – rund 768.000 Euro für zehn Städte und Gemeinden: Minister Peter Hauk MdL: „Besser gleich richtig: Eine grundlegende Sanierung ist günstiger, als immer nur zu reparieren“

„Der Ländliche Raum dient nicht nur der Produktion von hochwertigen Nahrungsmitteln, sondern ist auch wichtiges Naherholungsgebiet für alle Bürgerinnen und Bürger. Ein intaktes und gut ausgebautes Wegenetz dient somit nicht nur der Land- und Forstwirtschaft, sondern auch Spaziergängern, Radfahrern und Wanderern. Gerade im Frühjahr zeigt sich, dass über die frostigen Wintertage aus vielen kleinen Rissen große Schlaglöcher entstanden sind. Eine grundlegende Sanierung ist oftmals besser und langfristig auch günstiger, als immer nur zu reparieren. Hierfür können die Gemeinden Fördermittel über das Programm Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege beantragen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (06. April) in Stuttgart.

Zehn Kommunen erhalten Fördermittel in Höhe von zusammen 767.709,64 Euro. Damit werden in 16 Wegebaumaßnahmen rund 13 Kilometer Wege modernisiert. „Ein modernes ländliches Wegenetz zu unterhalten, ist eine kostspielige Daueraufgabe für die Kommunen. Eine Unterstützung durch das Land ist dabei eine wichtige Hilfe, von der letztlich alle profitieren. Ich freue mich sehr, dass das Land den Kommunen die für die Modernisierung der Wege dringend benötigten Fördermittel zur Verfügung stellen kann“, sagte Minister Hauk.

Das Land hat das Förderprogramm zur Nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege im Jahr 2018 ins Leben gerufen und stellt bis Ende 2021 insgesamt zehn Millionen Euro Fördermittel bereit. Seit Bestehen des Förderprogramms wurde landesweit die Modernisierung von rund 138 Kilometern ländlicher Wege gefördert. Anträge auf Förderung können von den Kommunen bei der zuständigen unteren Flurbereinigungsbehörde im Landratsamt gestellt werden. Diese steht dem Antragsteller als Spezialist für Ländlichen Wegebau auch beratend zur Seite.

Hintergrundinformationen:

16 Anträge von zehn Kommunen werden mit insgesamt 767.709,64 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:

 

Gemeinde

Gemarkung

Bewilligungssumme

Gemeinde Blaufelden

Blaufelden

21.600,00 Euro

Stadt Creglingen

Archshofen

33.620,00 Euro

Stadt Creglingen

Frauental

18.860,00 Euro

Stadt Creglingen

Niederrimbach

43.140,00 Euro

Stadt Creglingen

Oberrimbach

27.850,00 Euro

Stadt Creglingen

Weiler

69.620,00 Euro

Gemeinde Durchhausen

Durchhausen

14.800,00 Euro

Gemeinde Frankenhardt

Honhardt Frankenhardt

96.028,00 Euro

Gemeinde Heroldstatt

Heroldstatt

57.200,00 Euro

Stadt Horb

Altheim

48.679,64 Euro

Gemeinde Igersheim

Neuses

33.150,00 Euro

Stadt Kirchberg a. d. Jagst

Kirchberg

60.640,00 Euro

Stadt Kirchberg a. d. Jagst

Kirchberg

59.184,00 Euro

Gemeinde Michelfeld

Michelfeld Gnadental

83.802,00 Euro

Gemeinde Rot am See

Beimbach

58.712,00 Euro

Gemeinde Rot am See

Brettheim

40.824,00 Euro

 

 

 

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm zur Nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes finden Sie im Internet unter: https://www.lgl-bw.de/unsere-themen/Flurneuordnung/Wissenswertes/Gesetze-und-Vorschriften/

Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Landentwicklung finden Sie auf den Internetseiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter: https://www.lgl-bw.de/

Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/

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