Tierschutz

Reisezeit mit Haustieren

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Hund

Minister Peter Hauk MdL: „Zu einer guten Urlaubsplanung gehört es auch, sich frühzeitig Gedanken über die Versorgung der Haustiere zu machen“

„Der Sommerurlaub ist für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres. Zu einer guten Urlaubsplanung gehört es auch, sich frühzeitig Gedanken, wo die Tiere während der Ferien versorgt und betreut werden. Sollen Haustiere mitreisen, ist bereits im Vorfeld zu klären, ob es am Urlaubsort geeignete Unterbringungsmöglichkeiten gibt. Zudem sind frühzeitig Informationen über die tierseuchenrechtlichen Einreisebestimmungen des Urlaubslandes einzuholen. Kann das Haustier nicht mit in den Urlaub genommen werden, bietet sich die rechtzeitige Suche nach einer Betreuung im Bekannten- oder Freundeskreis an. Personen, die das Tier bereits kennen und mit dessen Pflege vertraut sind, kommen hierfür besonders in Betracht“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Peter Hauk MdL, am Donnerstag (26. Juli), in Stuttgart.

„Bei Autoreisen sollten die Tiere bei sommerlichen Temperaturen wegen der Gefahr einer Überhitzung nie alleine im Auto zurückgelassen werden. Während der Fahrt ist zudem für genügend frisches Wasser und ein kühles Wageninneres zu sorgen. Ebenso sollten bei längeren Autofahrten ausreichend Pausen eingeplant werden“, betonte Minister Hauk. Speziell für Reisen mit Hunden hat das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf ein informatives Faltblatt entwickelt, das auf der Homepage des Instituts abrufbar ist.

Einreisebestimmungen des Urlaubslandes beachten

Bei Reisen in andere EU-Mitgliedsstaaten muss der Hund durch einen Transponder gekennzeichnet sein. Ebenso muss eine gültige Tollwut-Impfung mit einem entsprechenden Eintrag im EU-Heimtierausweis nachweisbar sein. In manchen EU-Ländern gelten noch weitere Anforderungen für die Einreise wie etwa der Nachweis einer Bandwurmbehandlung. Bei Reisen in Nicht-EU-Länder müssen zudem die Einzelbestimmungen des Reiselandes beachtet werden. Diese können bei den jeweiligen Botschaften erfragt werden.

Tiere aus dem Ausland – Achtung bei vermeintlich günstigen Angeboten oder Flugpatenschaften

Streunende, vermutlich herrenlose Tiere oder Tiere von Tiermärkten sollten nicht aus Mitleid aus dem Urlaub mitgebracht werden, da einerseits für die Tiere zumeist bestimmte Einreisebestimmungen zu beachten sind, die in der Kürze des Urlaubsaufenthalts nicht erfüllt werden können, und andererseits der Gesundheitszustand der Tiere meist nicht bekannt ist. Häufig könne hier unüberschaubare Folgekosten durch tierärztliche Behandlungen entstehen. „Darüber hinaus werden durch solche Käufe im Ausland bei unseriösen Händlern oder Züchtern oftmals tierschutzwidrige Haltungsbedingungen unterstützt. Dubiose Geschäftspraktiken auf Kosten der Tiere sollten nicht unterstützt werden“, sagte Minister Hauk.

Falls nach reiflicher Überlegung der Wunsch zur Anschaffung eines Haustiers bestehe, sollten Tierschutzorganisationen und seriöse Züchter vor Ort immer der erste Ansprechpartner für potentielle Halterinnen und Halter sein. Tiere sollten nicht bei unseriösen Anbietern erworben werden. „Vor der Anschaffung eines Haustieres ist es zudem unerlässlich sich zu allererst über die Bedingungen und Bedürfnisse der jeweiligen Tierart zu informieren“, so Minister Hauk.

Sehr kritisch seien auch sogenannte Flugpatenschaften zu sehen. Denn immer wieder kommt es vor, dass Urlauber an Flughäfen bei der Rückreise von vermeintlichen Tierschutzorganisationen oder Privatpersonen angesprochen werden und sie gebeten werden, einen Hund oder eine Katze als sogenannter Flugpaten im privaten Reiseverkehr mitzunehmen. Ein solcher vermeintlicher Gefallen stellt jedoch ein illegales Verbringen von diesen Tieren im Reiseverkehr dar.

Tiere, die verbotenerweise im privaten Reiseverkehr als eigene Tiere mit der Absicht der späteren Abgabe mitgeführt werden, unterliegen strengeren tierseuchenrechtlichen Einreisebestimmungen. Die Umgehung der Vorschriften durch Tarnung der Transporte als privater Reiseverkehr ist illegal. Würden die Tiere nicht den vorgeschriebenen tiergesundheitsrechtlichen Anforderungen entsprechen, könnten auf den Flugpaten hohe Kosten für den Rücktransport des Tieres in sein Herkunftsland oder die Unterbringung in einer Quarantäneeinrichtung zukommen.

Hintergrundinformationen:

Das Faltblatt „Auf Reisen mit Hunden – Tipps und Krankheiten“ des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamtes Aulendorf

Die entsprechenden Einreisebedingungen auf der Homepage des BMEL sowie auf der Homepage des MLR zusammengefasst.

Weiter Informationen zu den Themen Tierschutz und Tiergesundheit finden sich auf unserer Internetseite.