Landentwicklung

Spatenstich für Flurneuordnung ‚Vorderer Berg‘ im Landkreis Heilbronn erfolgt

Heute hat in Schwaigern im Landkreis Heilbronn ein Festakt stattgefunden, um die Baumaßnahmen in der knapp 60 Hektar großen Flurneuordnung am ‚Vorderen Berg‘ zu beginnen. Das Land fördert hier den Wegebau, die Neugestaltung zur betriebswirtschaftlichen Optimierung der Reb- und Ackerflächen, ökologische Ausgleichsmaßnahmen wie beispielsweise Vernetzungslinien sowie die Anlage einer Bewässerungseinrichtung im Rebbereich zusammen mit dem Bund und der EU mit mehr als einer Million Euro.

„Eine gute Anbindung an das Wegenetz und eine wirtschaftliche Grundstücksgröße sind im Weinbau elementare Rahmenbedingungen“, sagte Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch am Montag (18. Juli) in Schwaigern. Sie betonte, dass es sehr wichtig sei, auch hier in Schwaigern gute Bedingungen für die Zukunft zu schaffen. „Die Weinberge zu erhalten ist sowohl für die Natur und das Klima als auch für die Produktion hervorragender württembergischer Weine von besonderer Bedeutung. Die Bewirtschaftungsbedingungen werden verbessert, indem die Rebhänge umgestaltet und die Flächen neu geordnet werden. Die Flurneuordnung hier am ‚Vorderen Berg‘ ist ein geeignetes Instrument um den Weinbau zu sichern, Wertschöpfung für die Region zu ermöglichen und eine reizvolle Kulturlandschaft zu erhalten. Deshalb setzt die Landesregierung auch künftig auf das Instrument der Flurneuordnung zur Förderung der Landwirtschaft und des Weinbaus sowie zum Erhalt wertvoller Kulturlandschaften“, sagte Gurr-Hirsch.

Die Staatssekretärin dankte dem Vorsitzenden Adalbert Brian und dem gesamten Vorstand der Teilnehmergemeinschaft für deren Engagement. Sie sprach außerdem dem Landratsamt Heilbronn sowie dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg für die guten Vorbereitungen, die eine zügige Umsetzung der Flurneuordnung ermöglichen, ihren Dank aus. Das Flurneuordnungsverfahren wurde am 13. Dezember 2013 angeordnet, die Baumaßnahmen sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Hintergrundinformationen:

EU, Bund und Länder übernehmen bei Flächenumlegungen, Wegebau und anderen Maßnahmen bis zu 70 Prozent der Kosten. Daher sollen Flurneuordnungen auch eine gesellschaftliche Leistung erbringen, indem sie zu einer grünen Infrastruktur beitragen. Für die Umsetzung ist die untere Flurneuordnungsbehörde in den Landratsämtern beziehungsweise für die Stadtkreise das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung zuständig.

Weitere Informationen finden Sie auf der MLR-Homepage unterLandentwicklung und Flurneuordnung  und beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung