Verbraucherschutz

Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch MdL besucht das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl

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Von links: Bianca Schulz, Leiterin Europäisches Verbraucherzentrum Frankreich, Christian Tiriou, Leiter deutsch-französische Projekte Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV), Dr. Martine Mérigeau, Vorstand ZEV, Staatsekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, Patrick Oppelt, Leiter Online-Schlichter, Felix Braun, Vorstand des Zentrums für Schlichtung e.V.
Foto: ZEV

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) berät seit seiner Gründung 1993 Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei und neutral in Fragen des grenzüberschreitenden Verbraucherschutzes. Staatsekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch MdL besuchte den deutsch-französischen gemeinnützigen Verein in Kehl.

„Ob einkaufen, eine Wohnung mieten oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren – Verbraucherinnen und Verbraucher in der Grenzregion zwischen Frankreich und Deutschland nutzen mit großer Selbstverständlichkeit die Angebote des jeweiligen Nachbarlandes. Wenn dabei Probleme entstehen, ist das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl eine verlässliche Anlaufstelle. Das ZEV hilft, individuelle Streitigkeiten mit einem Unternehmen jenseits der Landesgrenze beizulegen. Die Region Oberrhein, die Modellregion für ganz Europa ist, hat mit dem ZEV einen kompetenter Ansprechpartner bei Fragen des grenzüberschreitenden Verbraucherschutzes. Daher fördern wir das ZEV auch finanziell“, sagte Staatssekretärin Gurr-Hirsch MdL am Freitag (3. Juni) bei ihrem Besuchs des ZEV in Kehl (Ortenaukreis).

Von den Beratungen und individuellen Lösungsmöglichkeiten profitieren nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher in der deutsch-französischen Grenzregion – auch Deutschland und Frankreich betrauen das ZEV mit Aufgaben des europäischen Verbraucherschutzes. „Es ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz und damit den grenzüberschreitenden Verbraucherschutz zu unterstützen“, betonte Gurr-Hirsch.

Vorbildfunktion in der außergerichtlichen Schlichtung

Die Staatssekretärin informierte sich in Kehl über die neue bundesweite ‚Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle‘, die zum 1. April 2016 als ein Bestandteil der nationalen Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sogenannte ADR-Richtlinie) eingerichtet wurde. Diese ‚Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle‘ ist für alle Verbraucherstreitigkeiten zuständig, für die noch keine spezialisierte Verbraucherschlichtungsstelle – eine sogenannte Branchenschlichtungsstelle – existiert. Vorbild ist das beim ZEV angesiedelte Projekt ‚Der Online-Schlichter‘, bei dem die außergerichtliche Schlichtung bereits seit 2009 erfolgreich praktiziert wird. Der ‚Online-Schlichter‘ vermittelt als Branchenschlichtungsstelle parallel zur ‚Allgemeinen Schlichtungsstelle‘ bei Rechtstreitigkeiten zwischen Verbraucherinnen beziehungsweise Verbrauchern und Online-Händlern. „Seit Gründung des ‚Online-Schlichters‘ gingen weit über 5.000 Fälle ein, die durchschnittlich innerhalb von nur eineinhalb Monaten geklärt werden konnten. In rund 70 Prozent der Fälle konnte die Schlichtungsstelle eine außergerichtliche Einigung erreichen. Das ZEV nimmt damit eine Vorreiterrolle in der Umsetzung der außergerichtlichen Streitbeilegung ein. Das Land Baden-Württemberg hat den ‚Online-Schlichter‘ von Anfang an unterstützt“, so Gurr-Hirsch.

Individuelle Verbraucherberatungen und Immobilien-Sprechstunden

Das Arbeitsspektrum in Kehl ist breit: Neben Beratungen zu individuellen Verbraucherfragen bietet das ZEV auch kostenlose Immobilien-Sprechstunden an. So können Fragen zum grenzüberschreitenden Immobilienkauf im persönlichen Gespräch mit Expertinnen und Experten geklärt werden. Zudem informiert das ZEV zu aktuellen Themen des Verbraucherschutzes – derzeit beispielsweise mit Ratschlägen für eine Reise zur Fußball-Europameisterschaft nach Frankreich. „Ich bin beeindruckt von den vielen Themen, die hier in Kehl bearbeitet werden und den unterschiedlichen Möglichkeiten, wie Verbraucherinnen und Verbraucher informiert und beraten werden“, würdigte die Staatssekretärin die Arbeit des ZEV.

Hintergrundinformationen:

Informationen rund um den Verbraucherschutz in Baden-Württemberg
Informationen zu aktuellen Verbraucherthemen gibt es beim Verbraucherportal Baden-Württemberg

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) ist ein deutsch-französischer Verein, der Verbraucherinnen und Verbrauchern in grenzüberschreitenden und europäischen Angelegenheiten berät. Der gemeinnützige Verein mit dem Ziel, die Verbraucherrechte in Europa wahrzunehmen und zu fördern, wurde 1993 gegründet. Ermöglicht wird seine Arbeit durch die finanzielle Unterstützung Deutschlands, Frankreichs und der Europäischen Union. Informationen zum ZEV

Die institutionelle Förderung des ZEV durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz liegt derzeit bei 100.000 Euro pro Jahr.

Die im Sommer 2009 geschaffene Online-Schlichtungsstelle ‚Der Online-Schlichter‘ ist auf Streitfälle spezialisiert, denen im Internet zwischen Verbraucherinnen beziehungsweise Verbrauchern und Unternehmern geschlossene Verträge zugrunde liegen. Bei der Online-Schlichtungsstelle handelte es sich zunächst um das Pilotprojekt ‚Online-Schlichter Baden-Württemberg‘. Diesem schlossen sich seit Bestehen weitere Bundesländer und Wirtschaftspartner an.
Informationen zum Online-Schlichter