Tierschutz

Tierschutz im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien

Mops

Nun haben die Koalitionäre von SPD, DIE GRÜNEN und FDP ihren Koalitionsvertrag unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ angenommen und er soll am 07.12.2021 unterschrieben werden. Im Kapitel „Klimaschutz in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft“ sind Belange des Tierschutzes unter dem Absatz über „Landwirtschaft und Ernährung“ genannt. Darunter finden sich sowohl neue Forderungen als auch alte Gesetzgebungsentwürfe.

Rechts- und Vollzugslücken im Tierschutz sollen geschlossen werden. Dazu gehört die Überarbeitung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutznutztierhaltungsverordnung sowie die Überführung von Teilen des Tierschutzrechtes in das Strafrecht und eine Erhöhung des maximalen Strafmaßes für Tierschutzverstöße. Der Qualzuchtbegriff soll konkretisiert werden, um den Vollzug der Behörden bei qualgezüchteten Tieren zu vereinfachen. Auch soll ein Amt für einen Tierschutzbeauftragten/ eine Tierschutzbeauftragte auf Bundesebene geschaffen werden.

Bei landwirtschaftlich genutzten Tiere ist folgendes geplant:

Die Anbindehaltung für Rinder soll in spätestens zehn Jahren beendet werden. Dies betrifft vor allen süddeutsche Betriebe, in denen die Anbindehaltung noch eine verbreite Haltungsform von Kühen ist. „Die Anbindehaltung soll nun endlich beendet werden. Die Haltung erlaubt den Tieren nur ein Niederlegen, Aufstehen und Stehen, sonst keine weiteren Bewegungen. Eine zügige Umsetzung ist anzustreben, denn es wird schon seit Jahren über ein Verbot diskutiert und es gibt bereits  Förderprogramme in Baden-Württemberg, die den Umbau von der Anbindehaltung in eine verhaltensgerechtere Haltungsform ermöglichen,“ so die Landestierschutzbeauftragte Julia Stubenbord am 07.12.2021 in Stuttgart. Auch sollen nicht kurative Eingriffe an landwirtschaftlich genutzten Tieren, also Eingriffe um die Tiere an das Haltungssystem anzupassen, wie das Entfernen der Hornansätze beim Kalb, reduziert werden.

Ab 2022 soll eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung, die auch den Transport der Tiere und deren Schlachtung berücksichtigt, eingeführt werden. Tiertransporte sollen stärker reglementiert. Tiertransporte in Drittländer bleiben erlaubt, wenn tierschutzgerechte Versorgungseinrichtungen auf der Route nachgewiesen werden können. Die Schlachtbedingungen für die Tiere sollen verbessert werden, in dem der Bund eine Rechtsgrundlage zu einer kameragestützten Überwachung großer Schlachthöfe schafft. Auch sollen dezentrale und mobile Schlachtstrukturen gefördert und so Transportwege eingespart werden. Künftig sollen verpflichtende Prüf-und Zulassungsverfahren für Stallsysteme und serienmäßige Betäubungsanlagen etabliert werden. Tierbestände sollen an die Fläche angepasst und Landwirte unterstützt werden, die Nutztierhaltung artgerechter umzubauen.

Die Ampelkoalition möchte ein ressortübergreifendes Kompetenznetzwerk schaffen und eine Tierversuchsreduktionsstrategie vorlegen. Die Forschung zu Alternativen zum Tierversuch und deren Umsetzung soll verstärkt werden. Offen bleibt, ob finanzielle Mittel vorgesehen sind, die zur Förderung der tierbasierten Forschung benötig werden. Anstelle eines generellen Wildtierverbotes in Zirkussen soll eine Positivliste für gestattete Arten erarbeiten werden. Leider ist in den vergangenen Jahren immer wieder ein Wildtierverbot für Zirkusse gescheitert. In den meisten Ländern der Europäischen Union sind Wildtiere bereits verboten.

Zum Schutz von Heimtieren soll eine verpflichtende Identitätsprüfung im Onlinehandel eingeführt werden, die bereits heute von einigen Portalen gefordert wird. Hunde sollen obligatorisch mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden. Die Ampel betont die Wichtigkeit verbindlicher EU-weit einheitlicher Standards beim Tierschutz. Innerhalb der EU möchten sich die Ampel-Koalitionäre für das Verbot der Zucht und Haltung von Pelztieren stark machen.

„Die geplanten Vorhaben im Koalitionsvertrag sind begrüßenswert, denn sie nehmen die Forderungen aus den Reihen des Tierschutzes auf. Wenn diese Pläne umgesetzt werden, kommt die neue Bundesregierung dem Staatsziel Tierschutz ein ganzes Stück näher. Wünschenswert wäre ein rasches Umsetzen der Vorhaben. Eine wichtige Stellschraube wäre noch die Aufnahme von Tierkörperbeseitigungsanlagen in die Überwachung der Veterinärämter, um einen Überblick über die verstorbenen Tiere auf einem Betrieb zu erhalten,“ wünscht sich Stubenbord.

Weitere Informationen zur Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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