„In einem Geflügelbetrieb im Alb-Donau-Kreis wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen und durch das Friedrich-Loeffler Institut (FLI) auf der Insel Riems bestätigt. Um eine Ausbreitung auf weitere Bestände zu verhindern, wurde der gesamte Geflügelbestand mit rund 15.000 Tieren bereits nach der Verdachtsmitteilung sofort gesperrt. Die Tiere des betroffenen Bestandes werden gemäß Geflügelpest-Verordnung tierschutzgerecht getötet und der Tierkörperbeseitigung zugeführt. Die weiteren notwendigen Maßnahmen sind derzeit von den zuständigen Tiergesundheitsbehörden vor Ort in der Umsetzung. Biosicherheitsmaßnahmen sind zum Schutz vor einer Seuchenausbreitung konsequent einzuhalten“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (23. Oktober 2025).
Der betroffene Betrieb hatte seine Tiere sowohl in Stallhaltung als auch im Freilauf auf Weideflächen untergebracht. Die mögliche Ursache für den Eintrag des Virus in den Bestand wird derzeit durch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis ermittelt. Um den Ausbruchsbetrieb wird eine Schutzzone (3 km-Radius) und eine Überwachungszone (10 km-Radius) festgelegt. In diesen Zonen gilt auch eine Aufstallungspflicht für Geflügel.
Für konkrete Presseanfragen zur Situation vor Ort wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen in der Pressestelle des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis: presse@alb-donau-kreis.de, Tel.: 0731/185-1596.
Biosicherheitsmaßnamen sind oberstes Gebot
In Deutschland kam es in den letzten zwei Wochen sprunghaft zu vermehrten Vogelgrippe-Ausbrüchen bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln. Insbesondere melden derzeit mehrere ostdeutsche Bundesländer eine erhöhte Sterblichkeit von Kranichen. Andere wild lebende Wasservogelarten, wie Enten und Gänse, zeigen unter Umständen geringere Krankheitssymptome einer Vogelgrippe-Infektion, da sie bereits eine Teilimmunität entwickelt haben könnten.
Die hohe Zahl an betroffenen Geflügelbetrieben wird vorrangig mit der aktuellen Wildvogeldichte und Wildvogelbewegungen in Zusammenhang gebracht. Mit einer weiteren, möglicherweise großflächigeren Ausbreitung von Infektionen mit dem hochpathogenen aviären Influenzvirus HPAIV H5 muss gerechnet werden.
In diesem Zusammenhang weist der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, nochmals eindringlich auf die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen hin: „Der Schutz des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel muss oberste Priorität haben. Das frühzeitige Ergreifen von vorbeugenden Maßnahmen minimiert das Risiko von Geflügelpestausbrüchen. Biosicherheitsmaßnahmen schützen vor allem die Gesundheit der Tiere, aber auch die Tierhalter vor wirtschaftlichen Verlusten. Da die Geflügelpest in Europa im vergangenen Jahr ganzjährig und nicht nur saisonal festgestellt wurde, ist es aktuell besonders wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen fortlaufend konsequent einzuhalten; dazu rufe ich die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter nochmals eindringlich auf. Das bedeutet insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen. Generell gilt, dass die nach dem Tiergesundheitsrecht vorgegebenen Biosicherheitsbestimmungen, wie beispielsweise Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, konsequent eingehalten werden“, sagte Minister Hauk.
Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Hierzu sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet.
Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere empfohlen:
- kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln
- Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung bzw. Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks
- Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
- Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
- Tränken nur mit Leitungswasser
- betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
- nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft
Hintergrundinformationen
Weitere Informationen zur ‚Allgemeinverfügung zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken‘ finden Sie online.
Weitere Informationen zur ‚Allgemeinverfügung Handel mit Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe‘ finden Sie unter: 2025_Allgemeinverfügung_mobiler_Geflügelhandel.pdf
Weitere Informationen finden Sie auch unter Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest
TSIS – TierSeuchenInformationsSystem


