„Biogas leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur sicheren Energieversorgung im Land. Denn Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 die Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die optimale Nutzung der Potenziale heimischer Energie aus erneuerbaren Quellen. Biogas ist ein zentraler Energieträger der Zukunft und kann einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung unseres Stromnetzes leisten. Dank seiner Speicherbarkeit kann Biogas flexibel eingesetzt werden und somit die angebotsabhängige Wind- und Sonnenenergie optimal ergänzen. Darüber hinaus bietet Biogas ein erhebliches Potenzial für lokale Wärmeversorgungskonzepte, die in Zukunft eine zentrale Rolle spielen werden. Trotz der bekannten Vorteile stehen viele Biogasanlagenbetreiber regelmäßig vor großen Herausforderung, wenn die 20-jährige EEG-Vergütungsdauer endet. Ohne anschlussfähige Lösungen besteht die reale Gefahr eines Anlagensterbens. Dies wäre energie-, klima- und agrarpolitisch nicht akzeptabel. Bestehende Biogasanlagen brauchen eine Perspektive für die wirtschaftliche Anschlussfähigkeit im zukünftigen Energiesystem“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (7. April) in Lonsee (Alb-Donau-Kreis) anlässlich der Veranstaltung ,Zukunft Biogas: Perspektiven für Kommunen und Landwirtschaft‘.
Baden-Württemberg hat den Wert der Biogastechnologie erkannt und im Juli 2023 mit der Biogasstrategie Baden-Württemberg ein klares Bekenntnis zur Bioenergie abgelegt. Mit über 1.000 Biogasanalagen steht jede zehnte deutsche Biogasanlage in Baden-Württemberg. Diese Anlagen tragen mit einem Anteil von 5,2 Prozent an der Bruttostromerzeugung zu einer verlässlichen Energieversorgung bei.
Die Zukunft von Biogasanlagen steht vor einer zentralen Herausforderung: Mit dem Auslaufen der 20-jährigen EEG-Vergütungsdauer müssen die Anlagenbetreiber ihre Wirtschaftlichkeit sicherstellen, um einen Weiterbetrieb zu ermöglichen. „Das Biomassepaket der Bundesregierung vom Januar 2025 ist hier ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dennoch besteht weiterhin Verbesserungsbedarf insbesondere bei den Anforderungen an den Anlagenbetrieb. Wir werden uns daher auf Bundesratsebene weiterhin für Verbesserungen der Rahmenbedingungen einsetzen“, kündigte Minister Hauk an.
Zentrale Aspekte für die Zukunftsfähigkeit von Biogasanlagen sind:
- Eine weitere Erhöhung des Flexibilitätszuschlages für Biogasanlagen und des Ausschreibungsvolumens ab 2027.
- Einführung eines Zuschlags für alternative Substrate wie z.B. Gülle und weiteren biogenen Substraten.
- Die Umnutzung bestehender Güllebehälter als Gärproduktelager muss ermöglicht werden, solange die zur Biogaserzeugung verwendeten Einsatzstoffe landwirtschaftlicher Herkunft sind.
- Das Zertifizierungsverfahren der Biomassestromnachhaltigkeitsverordnung muss dringend vereinfacht werden. Dazu sollte die Grenze von zwei Megawatt Feuerungsleistung auf zwei Megawatt Bemessungsleistung umgestellt werden.
- Die bestehende Grenze in der Störfallverordnung für Biogas liegt bei zehn Tonnen, während sie für Erdgas bei 50 Tonnen liegt. Diese Ungleichbehandlung muss beseitigt werden, indem die Störfallgrenze für Biogas ebenfalls auf 50 Tonnen angehoben wird.
Minister Hauk kündigte zudem die bevorstehende Veröffentlichung des Förderaufrufs ,Biogas Zukunft Plus‘ in den nächsten Wochen an. Im Rahmen der Förderung sollen Investitionen in die Integration innovativer Technologien und Prozesse in bestehenden Anlagen in Baden-Württemberg unterstützt werden. „Dieser Förderaufruf wird sich auf die Entwicklung effizienter und nachhaltiger Biogasanlagen konzentrieren, die langfristig tragfähige Betriebskonzepte umsetzen. Damit werden Anlagenbetreiber bei Investitionen in die Zukunft unterstützen“ kündigte Minister Hauk an.
„Biogasanlagen haben eine hohe Bedeutung für unsere Versorgungssicherheit. Darüber hinaus tragen sie zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung im Ländlichen Raum bei. Indem wir die Bioenergiebranche unterstützen, stärken wir also nicht nur unsere Energieversorgung, sondern auch den Zusammenhalt und die Entwicklung in ländlichen Gebieten Die Nutzung von Biogas schafft regionale Wertschöpfung und sichert zukunftsfähige Arbeitsplätze im Ländlichen Raum", resümierte Minister Hauk.
Hintergrundinformationen
Weitere Informationen zum Thema Bioökonomie finden Sie auf der Themenseite ‚Bioökonomie und Innovation‘ des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie auf der Seite Bioökonomie Baden-Württemberg
Die Biogasstrategie Baden-Württemberg forciert die Mobilisierung regionaler biologischer Ressourcen für die naturverträgliche Bereitstellung von grünen Gasen. Sie adressiert verschiedene Strategiefelder. So werden bestehende Biogasanlagen bei der Transformation hin zu einer systemdienlichen Biogaserzeugung unterstützt. Ein Augenmerk liegt zudem auf der Anpassung des Substrateinsatzes hin zu einer verstärkten Nutzung von Wirtschaftsdünger, Reststoffen, Bioabfällen und biodiversitätsfördernden Substraten.
Perspektivisch ist eine Einbindung der Biogasanlagen in das Bioökonomie-Konzept anzustreben. Biogasanlagen sind dabei als Multiproduktionsstätten zu verstehen, welche neben Biogas beispielsweise Fasern für die stoffliche Nutzung, Torfersatz oder Mineraldüngerersatz bereitstellen können. Weitere Informationen zur Biogasstrategie des Landes Baden-Württemberg.