ELR

Schwerpunktgemeinden

St. Märgen

Schwerpunktgemeinden wurden im September 2023 zum letzten Mal ausgewählt. Bereits anerkannte Schwerpunktgemeinden werden wie vereinbart gefördert. Mit den "Modellgemeinden Nachhaltige Strukturentwicklung", kurz MOGENA, wird die Förderlinie der Schwerpunktgemeinden weiterentwickelt.

Mit klarem Konzept in die Zukunft

Ziel des ELR ist stets die integrierte Strukturentwicklung. Die in den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen geförderten Projekte leisten immer einen Beitrag zur Strukturverbesserung der Gemeinden.
Haben Gemeinden im Ländlichen Raum eine besonders klare Vorstellung mit welchen konkreten Konzepten und Ideen sie die nachhaltige Strukturentwicklung angehen möchten, so ist eine Bewerbung als SPG möglich.

Wer kann sich bewerben, welche Voraussetzungen gibt es?

Interessierte Gemeinden oder interkommunale Zusammenschlüsse können bei den zuständigen Regierungspräsidien ganzjährig einen Antrag auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde stellen. Jedes Jahr im Spätsommer wählt das Ministerium aus, welche Gemeinden neu als Schwerpunktgemeinde in das Programm aufgenommen werden. Basis für eine Bewerbung ist ein mit breiter Bürgerbeteiligung entstandenes Entwicklungskonzept. In der Bewerbung sind die geplanten Ziele und Maßnahmen zur flächensparenden Siedlungsentwicklung, zum demographischen Wandel und zum Schutz von Natur und Landschaft und ggf. weitere regional wichtige Themen sowie die damit einhergehende Bürgerbeteiligung darzustellen. Schwerpunktgemeinden tragen in besonderem Maße zur Erfüllung landespolitischer Zielsetzungen bei.

Bewerben können sich alle nach Landesentwicklungsplan (LEP) im Ländlichen Raum gelegenen Gemeinden.

Wie läuft die Förderung innerhalb der 5-jährigen Förderperiode ab?

Wie im normalen ELR werden jährlich die anstehenden Projekte beantragt. Im Zuge des Entscheidungsverfahrens wird geprüft, ob die eingereichten Projekte den vereinbarten Maßnahmen und Zielen entsprechen. Ist eine Übereinstimmung gegeben und das bereitgestellte Mittelkontingent noch nicht ausgeschöpft, erfolgt die Förderung im gängigen ELR-Verfahren.

Welche Vorteile bietet das Programm nach der Anerkennung?

Nach der Anerkennung wird eine Zielvereinbarung geschlossen, welche auch ein Mittelkontingent enthält. Damit erhält die anerkannte Schwerpunktgemeinde Planungssicherheit.

Darüber hinaus profitiert eine Reihe von Projektarten von erhöhten Fördersätzen. So wird bei sehr vielen kommunalen Projekten, aber beispielsweise auch bei privat initiierten Wohnumfeldmaßnahmen mit anschließend öffentlicher Widmung ein um 10 Prozentpunkte erhöhter Fördersatz gewährt. Damit wird die oft mühsame, aber dennoch sehr wichtige Innenentwicklung besonders unterstützt.

Nicht zu vernachlässigen sind auch die qualitativen Effekte: Die Gemeinden entwickeln verstärkt eine klare Orientierung in Hinblick auf die Zukunft. Durch die Bürgerbeteiligung entsteht eine Dynamik in der Bürgerschaft und in der Verwaltung, so dass neue oder über die Jahre ins Stocken geratene Projekte (wieder) Fahrt aufnehmen und eine nachhaltige Entwicklung anschieben können.

Interkommunale Ansätze werden besonders gewürdigt

Der Abstimmungsbedarf erhöht sich und gemeindeintern sind meist einige Hürden zu nehmen: dennoch bietet die interkommunale Zusammenarbeit zahlreiche Chancen, gerade für kleinere Gemeinden im Ländlichen Raum. Deshalb werden Gemeinden, die sich gemeinsam auf den Weg machen bevorzugt und mit einem adäquaten, gesicherten Mittelkontingent unterstützt.

Wie geht es nach den 5 Jahren als Schwerpunktgemeinde weiter?

Nach Ende der 5-jährigen Förderperiode ist die Gemeinde dazu verpflichtet, die erreichten Ziele sowie die Erfolge oder auch Misserfolge im Rahmen einer Selbstevaluierung zu dokumentieren. Zum einen soll diese Evaluierung den Gemeinden als Hilfe für die weiteren Entwicklungsschritte dienen, zum anderen ist sie eine aufschlussreiche Bilanz zur Wirkung der eingesetzten Fördermittel.

Denn klar ist: das Streben nach einer guten, zukunftsorientierten Entwicklung endet nicht mit Abgabe des Titels Schwerpunktgemeinde. Das zeigt sich auch daran, dass sich viele der ehemaligen Schwerpunktgemeinden in den Folgejahren wieder mit Projekten im normalen ELR bewerben.

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