Um die Innovationskraft Baden-Württembergs zu stärken und die Technologieführerschaft des Landes weiter auszubauen, wurde die Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ ins Leben gerufen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Ländlichen Raum, die mit neuen, hochinnovativen Produkten und Dienstleistungen überzeugen, werden durch die Förderlinie unterstützt. Ziel ist es, Arbeitsplätze und Wohlstand im Ländlichen Raum Baden-Württembergs zu sichern. Grundlage sind unter anderem die Innovationsstrategie sowie die Bioökonomiestrategie des Landes. Die Förderlinie wird zu gleichen Teilen aus Landesmitteln des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (kurz ELR) und aus EU-Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (kurz EFRE) finanziert.
Weitere Informationen über die Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ finden Sie auf dieser Seite, sowie Angaben zu Ansprechpersonen, der Ausschreibung und zu den Hintergründen der Förderung.
„Spitze auf dem Land!“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum, die neue, hochinnovative Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt einführen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf zukunftsorientieren Unternehmen, die Innovationen im Sinne einer kreislauforientierten Wirtschaftsweise und im Bereich Bioökonomie voranbringen.
Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung der neu eingeführten Produkte und Dienstleistungen dienen.
- Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten.
- Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten.
- Die Zuwendung muss mind. 200.000 Euro betragen.
- Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt im Regelfall 400.000 Euro.
- Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden.
Sie können sich ganzjährig über Ihre zuständige Gemeinde bewerben. Jeweils zum 28.02. und zum 31.08. müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe erfolgt die Bewerbung über die Gemeinde. Die Aufnahmeanträge sind von den Gemeinden jeweils dem Landratsamt und der Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vorzulegen. Das Landratsamt beurteilt den Aufnahmeantrag und das Projekt aus regionaler Sicht und leitet diese Stellungnahme an das Regierungspräsidium weiter. Die Projektauswahl findet halbjährlich im Frühjahr und Herbst statt. Der auf Landesebene gebildete Bewertungsausschuss erarbeitet aus den vorliegenden Bewerbungen der Unternehmen einen Entscheidungsvorschlag für das Ministerium. Das Ministerium entscheidet über die Aufnahme in die Förderlinie "Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg". Wurde das Projekt in die Förderlinie aufgenommen, so muss im Anschluss in einer zweiten Stufe ein Antrag bei der Landeskreditbank Stuttgart (kurz L-Bank) gestellt werden. Diese prüft noch einmal alle fördertechnischen Voraussetzungen, u.a. auch die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens sowie die Einstufung als kleines bzw. mittleres Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten in der Konzernbetrachtung. Werden alle Voraussetzungen erfüllt, so erfolgt eine Bewilligung des Projekts. Die Zuschusssumme kann dem Zuwendungsempfangenden nach Einhaltung der Vorgaben der L-Bank ausgezahlt werden.
Kontakte – bei Anregungen und Fragen:
An wen kann ich mich bei Fragen zur Bewerbung wenden?
Wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde oder an Ihr zuständiges Regierungspräsidium: Ansprechpersonen der Regierungspräsidien
An wen kann ich mich bei Fragen zur Förderabwicklung und Auszahlung wenden?
Die Landeskreditbank ist hierfür Ihr richtiger Kontakt.
Ansprechpartner für die Antragseinreichung
Herr Jürgen Fischer
Telefon 0711 122 2664
E-Mail: efre@l-bank.de
Ansprechpartner für die Auszahlung
Herr Julian Raichle
Telefon 0711/122-2541
E-Mail: efre@l-bank.de
An wen wende ich mich bei allgemeinen Fragen?
Dann schreiben Sie gerne direkt an uns: poststelle@mlr.bwl.de