Existenzgründerinnen und Kleinunternehmerinnen erhalten einen Investitionszuschuss in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 120.000 Euro. In LEADER-Gebieten kann ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent gewährt werden.
Förderfähig sind beispielsweise Kosten für die Errichtung und den Erwerb von unbeweglichem Vermögen, Maschinen und Anlagen einschließlich der Computersoftware und viele weitere anfallende Kosten. Voraussetzung ist die Vorlage eines Unternehmenskonzepts mit festgelegten Informationen.
Frauen, die investieren wollen, wenden sich an das für ihren Wohn- oder Geschäftssitz zuständige Regierungspräsidium. Dort erhalten sie Förderanträge und weitere Informationen.