Frauen, die ihr Unternehmen gerade erst gegründet haben oder ihr schon länger bestehendes Kleinstunternehmen weiterentwickeln wollen, erhalten einen Investitionszuschuss in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 160.000 Euro. In LEADER-Gebieten kann ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent gewährt werden.
Förderfähig sind beispielsweise Kosten für die Errichtung und den Erwerb von unbeweglichem Vermögen, Maschinen und Anlagen einschließlich der Computersoftware und viele weitere anfallende Kosten. Voraussetzung ist die Vorlage eines Nachweises, dass das Unternehmen bereits gegründet wurde sowie ein Unternehmenskonzept mit festgelegten Informationen.
Frauen, die sich für eine Förderung interessieren, wenden sich an das für ihren Wohn- oder Geschäftssitz zuständige Regierungspräsidium. Dort erhalten sie Förderanträge und weitere Informationen.