Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen, die sich beruflich weiterbilden oder weiterentwickeln möchten, werden mit bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kurse und Workshops bezuschusst. Dieser Zuschuss wird dem Träger der Maßnahmen gewährt.
Zuwendungsfähig sind Kosten für Referentenhonorare und Seminarleitung inklusive Reisekosten sowie Kosten für Raummiete inklusive der notwendigen technischen Ausstattung Gefördert werden Unterrichtskonzepte mit geeigneten Fachinhalten.
Bildungseinrichtungen, die sich für eine Förderung interessieren, wenden sich an das für ihren Geschäftssitz zuständige Regierungspräsidium. Dort erhalten sie Förderanträge und weitere Informationen