Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen, die sich beruflich weiterbilden oder weiterentwickeln möchten, werden mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Kurse und Workshops bezuschusst. Dieser Zuschuss wird dem Träger der Maßnahmen gewährt, wenn dieser ihn für die Verringerung der Teilnahmegebühren verwendet. In LEADER-Gebieten kann ein Zuschuss in Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt werden.
Förderfähige Kosten sind beispielsweise die Referentenhonorare, die Reisekosten oder die Raummiete. Als Fördervoraussetzung wird die Vorlage eines Qualifizierungskonzeptes mit bestimmten Informationen vorausgesetzt.
Der Weg zur Förderung: Frauen, die sich beruflich weiterbilden oder weiterentwickeln möchten, wenden sich an einen vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Träger. Gemeinsam mit dem Träger entwickeln sie eine auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Qualifizierung. Der Träger übernimmt die weiteren Schritte, die zur Förderung benötigt werden.