Tierseuche

Früherkennung eines Seucheneintrags

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Schwein

Die Früherkennung eines Seucheneintrags ist von entscheidender Bedeutung, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Die wichtigsten Hinweise zur Früherkennung der ASP bei Hausschweinen und Wildschweinen wurden durch das nationale Referenzlabor (FLI) zusammengestellt:

Früherkennungsprogramm ASP

Das MLR hat ein neues Früherkennungsprogramm ASP geschaffen, welches die schweinehaltenden Betriebe in Baden-Württemberg auf eine eventuelle Ausbreitung der ASP vorbereitet und insbesondere wirtschaftliche Nachteile abmildert oder verhindert.

Im Falle des Ausbruchs der ASP bei gehaltenen Schweinen oder bei Wildschweinen müssen von den zuständigen Tiergesundheitsbehörden sogenannte Sperrzonen eingerichtet werden. Verbringungen von Schweinen oder auch von Zuchtmaterial von Schweinen innerhalb oder aus diesen Sperrzonen ist verboten, beziehungsweise nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörden möglich.

Die betriebsseitigen Voraussetzungen für solche Ausnahmegenehmigungen umfassen:

  • Regelmäßige amtliche Betriebsinspektionen
  • Einhaltung von verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen einschließlich eines betriebseigenen Plans zum Schutz vor biologischen Gefahren
  • Regelmäßige Durchführung von ASP-Erregeruntersuchungen bei verendeten oder notgetöteten Schweinen, sogenannte „ständige Überwachung“

Video zum Früherkennungsprogramm des MLR

Mit der Teilnahme am Früherkennungsprogramm ASP verpflichten sich die schweinehaltenden Betriebe zur Einhaltung der genannten Voraussetzungen. In der Folge erhalten die Betriebe einen ASP-Status und sind so in der Lage auch bei Einrichtung von Sperrzonen ohne Zeitverzug Schweine oder Zuchtmaterial zu verbringen.

Weitere Vorteile, die sich aus der Teilnahme an dem Programm ergeben sind natürlich auch die Früherkennung eines eventuellen Seuchengeschehens und, durch die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen auch die Verhinderung des Eintrags der Seuche in Schweinebestände.

Um möglichst vielen Betrieben die Teilnahme zu ermöglichen unterstützt das MLR das Früherkennungsprogramm finanziell und übernimmt die Kosten für die „ständige Überwachung“

Weitere Informationen zur Teilnahme an dem Früherkennungsprogramm ASP erhalten Schweinehalter bei ihrem zuständigen Veterinäramt und in diesem Merkblatt.

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum über das Früherkennungsprogramm Afrikanische Schweinepest (VwV Früherkennungsprogramm ASP)

VwV Früherkennungsprogramm ASP (pdf)
Anlage 1: Anlage 1 (zu Nr. 2.3.1) Antragsformular (pdf)
Anlage 2: Anlage 2 (zu Nr. 4.2 und 4.3) Checkliste (pdf)
Anlage 3: Anlage 3 (zu Nr. 4.4) Klinische Untersuchung (pdf)
Anlage 4: Anlage 4 (zu Nr. 4.7.1) Merkblatt und Probennahme (pdf)
Anlage 5: Anlage 5 (zu Nr. 4.6.1) Musterplan zum Schutz vor biologischen Gefahren (pdf)