Der gute Ton im Wald
Leider gibt es immer wieder Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich nicht an Regeln des Zusammenlebens halten und ihre Umwelt durch Müll oder Lärm verärgern. Auch wenn der erhobene Zeigefinger an dieser Stelle fehl am Platze scheint, gibt es doch ein paar Punkte in unserem ‚Waldknigge‘, die es speziell beim Waldbesuch zu beachten gilt. Denn Ihre Erlebnisse und Abenteuer sollen allen – auch dem Wald selbst – eine Freude sein.
Dazu zählt beispielsweise der Schutz des Waldes vor Feuergefahren, der so wichtig ist, dass sich ein Paragraph im Landeswaldgesetz ausschließlich mit der Waldgefährdung durch Feuer beschäftigt. Ebenfalls im Landeswaldgesetz geregelt sind die Bestimmungen zum Fahren und Parken im Wald.
Der Wald ist für Viele ein ‚Unbekannter‘ (geworden), so dass es nicht schaden kann, wenn man sich vor einem Waldbesuch über einige Besonderheiten informiert. Das gilt ganz besonders für das Sammeln von Pflanzen und Pilzen.
Bedenken Sie bei Ihrem Waldbesuch bitte auch immer, dass Sie sich im Lebensraum der Wildtiere aufhalten und entsprechend verhalten sollten. Ähnliches gilt für Ausflüge mit Ihren Haustieren oder gar ‚selbständige‘ Ausflüge Ihrer Haustiere in den Wald.
Das Feuer ist ein Feind des Waldes. Gerade in trockenen Sommermonaten oder in großen Nadelholzbeständen ist die Gefahr eines Waldbrandes sehr hoch. Die Gefahren und Auswirkungen eines unkontrollierten Feuers sind vielfältig und verheerend: es vernichtet wertvolle Rohstoffe, macht den Wald zur CO2-Quelle, bedroht Tiere und Pflanzen und raubt Ihnen Nahrung oder den gesamten Lebensraum. Auch für Menschen und Siedlungen kann es zur Gefahr werden.
Dabei ist die Vermeidung von Schadfeuern so einfach, wenn man einige Regeln beachtet:
- Machen Sie keine Feuer außerhalb gekennzeichneter Feuerstellen
- Achten Sie beim Verlassen der Feuerstelle darauf, dass das Feuer vollständig gelöscht ist.
- Werfen Sie keine brennenden oder glimmenden Gegenstände weg
- Rauchen Sie nicht im Wald
Wussten Sie zum Beispiel, dass das Rauchen im Wald in der Zeit von 1.März bis 31. Oktober sogar gesetzlich verboten ist? Oder dass auch das Feuermachen außerhalb gekennzeichneter Feuerstellen in einem Abstand von 100 Metern zum Wald nicht zulässig ist?
Helfen Sie mit, durch einfaches Befolgen der Hinweise den Wald vor Feuer zu schützen und melden Sie entdeckte Schadfeuer im Wald umgehend per Notruf der zuständigen Rettungsleitstelle. Die Natur dankt es Ihnen.
Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Rettungsleitstelle, bzw. Feuerwehr entscheidend - in der Regel die Notfallnummer 112.
Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:
- Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
- Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
- Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
- Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.
Der Wald ist nicht gefährlich.
Es sind vielmehr die Kindheitserinnerungen an 'Hänsel und Gretel', die den Wald unheimlich erscheinen lassen. Mit etwas Aufmerksamkeit werden Sie schnell merken, dass Sorgen völlig unbegründet sind:
Beachten Sie die aktuelle Witterung – Aufenthalte bei Sturm oder Gewitter sind gefährlich, da Äste und Stämme herabstürzen können. Werden Sie im Wald von schlechtem Wetter überrascht, sollten Sie beim Verlassen des Waldes auf den Wegen bleiben und keine ‚Abkürzungen‘ durch Waldbestände wählen.
Achten Sie darauf, wohin Sie treten und was in Ihrer Umgebung passiert. Wege sind im Wald anders als in unserem gewohnten Umfeld und es können unvermittelt Hindernisse oder Gefahrenstellen auftauchen.
Halten Sie sich unbedingt an Absperrungen bei Forstarbeiten und umgehen Sie gesperrte Bereiche weiträumig, da innerhalb Lebensgefahr herrscht. Klettern Sie nicht auf gelagertes Holz und lassen Sie auch Ihre Kinder nicht auf den sogenannten ‚Holzpoltern‘ spielen.
Nach einem Waldbesuch sollten Sie sich nach Zecken absuchen, da durch Zecken Krankheiten übertragen werden können. Wurden Sie von einer Zecke gestochen, suchen Sie bitte Ihren Arzt auf, der Sie auch über die Möglichkeiten einer Zeckenschutzimpfung informiert.
Der Wald mag zunächst fremd wirken. Das muss aber nicht so bleiben, denn bei unserem Umweltbildungsangebot können Sie den Wald unter fachkundiger Begleitung neu kennenlernen.
Im Wald gibt es schier unendlich viele Pflanzenarten und Pilze zu entdecken. Einige von ihnen sind essbar, manche Pflanzen gelten sogar als Arzneimittel. Doch Sie sollten sich Ihrer Sache ganz sicher sein, bevor Sie eine Pflanze oder einen Pilz essen oder auch nur anfassen. Eine Verwechslung kann dramatische Folgen haben! Im Zweifel also lieber auf den Verzehr verzichten – so sind Sie auf der sicheren Seite.
Früchte, Beeren und Pilze können unter Umständen mit Eiern des Fuchsbandwurms infiziert sein. Um das Risiko einer lebensbedrohlichen Infektion auszuschließen, sollten Sie alles Gefundene vor dem Verzehr gründlich waschen und stark erhitzen. Übrigens sind die Fuchsbandwurmeier mit bloßem Auge nicht erkennbar!
Das Landeswaldgesetz erlaubt im §40 jedem, sich Waldfrüchte, Streu- und Leseholz in ‚ortsüblichem Umfang‘ anzueignen und Waldpflanzen, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen zu entnehmen.
Da ist erstaunlich, wenn man bedenkt, dass fast 40 Prozent unserer Wälder in Privateigentum sind. Hier hat das Gesetz deutlich höhere Duldungspflichten für das Eigentum festgelegt als beispielsweise bei Gärten, Wiesen und Feldern.
Wichtig dabei ist, dass geschützte Pflanzen generell nicht gepflückt werden dürfen und dass Sie auch keine Gipfeltriebe oder Zweige aus Forstkulturen abbrechen. Entnehmen Sie bitte nur die Pflanzen oder Pflanzenteile, die Sie wirklich mit nach hause nehmen möchten. Denn egal ob giftig oder genießbar, jede Pflanze und jeder Pilz hat seinen festen Platz im Ökosystem Wald.
Der Wald ist voller Tiere, von deren Anwesenheit Waldbesucher im Allgemeinen aber nichts mitbekommen. Wildtiere sind scheu und meiden den Kontakt mit dem Menschen. In einigen seltenen Fällen kann es aber zu einer Begegnung kommen, bei der es einfache Verhaltensregeln zu beachten gilt.
Oberste Priorität ist, das Wildtier niemals anzufassen – egal wie zutraulich es wirkt! Verletzte Tiere können unberechenbar reagieren, Jungtiere mit ‚Menschenduft‘ werden von den Elterntieren verstoßen und tote Tiere können Krankheiten übertragen. Finden Sie ein verletztes Tier, dann melden Sie das bitte der zuständigen unteren Forstbehörde, dem Jagdausübungsberechtigten bzw. der Polizei. So wird sichergestellt, dass dem Tier schnellstmöglich geholfen werden kann.
Die gleichen Verhaltensregeln gelten auch, falls sich ein Wildtier mal aus dem Wald in die bebaute Welt ‚verirrt‘, es von besonderen ‚Genüssen‘ im Garten angelockt wird, oder Sie einen Verkehrsunfall mit einem Wildtier hatten. Versuchen Sie auch hier keinesfalls, das Tier zu fangen, oder mit bloßen Händen zu greifen.
Das Mitnehmen eines toten Tieres ist übrigens keine günstige Alternative für den nächsten Sonntagsbraten. Wildtiere – auch tote – unterliegen dem Jagdrecht und das unbefugte Aneignen ist Wilderei und wird somit als Straftat verfolgt.
Um einen gesunden Wildbestand zu erhalten, der an die Gegebenheiten des Ökosystems angepasst ist, muss in unseren Wäldern gejagt werden.
Egal ob die Jagd als Hobby oder Beruf ausgeübt wird - es muss ein erheblicher Aufwand getrieben werden, um die Abschusspläne zu erfüllen.
In den Hauptjagdzeiten sollten Waldbesucher darauf Rücksicht nehmen. Zum Beispiel sollten in der Dämmerung die festen Wege nicht mehr verlassen werden, um das Wild nicht zu beunruhigen. Im Sommer Ende Juli/ Anfang August befindet sich das Rehwild in der Brunft, auch Blattzeit genannt. Zu dieser Zeit sind die sonst eher heimlichen Tiere auch tagsüber sehr aktiv und die Jäger versuchen diese Zeit zu nutzen. Waldbesucher sollten zu dieser Zeit ebenfalls besser auf den befestigen Wegen bleiben.
Hunde animieren Ihr Herrchen oder Frauchen zu Ausflügen in die Natur und vielfach ist der Wald Ziel eines ausgedehnten Spaziergangs. Obwohl wir sie vermutlich gar nicht zu Gesicht bekommen, wird die Anwesenheit von Hund und Mensch doch von den Wildtieren registriert. Ihre Reaktionen können unterschiedlich ausfallen, bedeuten für die Tiere jedoch immer eine Stresssituation.
In den Wäldern Baden-Württembergs gibt es keinen Leinenzwang für Hunde. Entscheidend ist, dass Sie Ihren Hund nur dann frei laufen lassen dürfen, wenn Sie ihn auch ohne Leine sicher unter Kontrolle haben und unverzüglich zu sich rufen können. Ist das nicht der Fall, machen Sie sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Nehmen Sie Ihren Hund bitte an die Leine, wenn Sie ein Wildtier sehen, oder Ihnen andere Waldbesucher – vor allem Kinder – begegnen.
Katzen, die gerne mal das Haus verlassen und Ausflüge in Wald und Feld unternehmen laufen Gefahr, zu verwildern. Kommen Katzen unterwegs mit Wildtieren in Kontakt, besteht immer die Möglichkeit einer Krankheitsübertragung. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Tierarzt über geeignete Maßnahmen und Impfungen, damit Ihre Katze gesund von ihren Ausflügen zurückkehrt.
Ein Waldweg mit Gegenverkehr, Ampelkreuzung an der Wildschweinsuhle und absolutem Halteverbot vor dem Fuchsbau? Zugegeben etwas überspitzt dargestellt, aber die Formulierung macht deutlich, dass motorisierter Fahrzeugverkehr und der Wald nicht so recht zusammenpassen. Warum sollten Sie auch? Erholung findet man im Wald nun mal am besten ohne Motorlärm im direkten Kontakt mit der Natur.
Und dass Autos einfach draußen bleiben müssen, legt schon das Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg fest. § 37 regelt, das ‚Betreten des Waldes‘ und sagt aus, dass das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern jeder Art im Wald nicht zulässig ist. Ausnahmen gelten natürlich für die Waldbewirtschaftung und Jagdausübung. Respektieren Sie es also, wenn Menschen, die im Wald ihre Arbeit verrichten Ihnen auf dem Weg 'zur Arbeit' mit ihren Fahrzeugen begegnen.
Zum Parken am Wald suchen Sie am besten ausgeschilderte Parkplätze in der Nähe des Waldes auf. Bitte parken Sie nicht vor Schranken – auch wenn diese geschlossen sind – oder am Rand von Zufahrtswegen zum Wald. Holztransporter oder Erntemaschinen befahren zu teils ungewöhnlich erscheinenden Zeiten die Waldwege und benötigen die gesamte Wegbreite.
Nutzen Sie für Ihren nächsten Waldbesuch doch einfach öffentliche Verkehrsmittel – dann beginnen Erholung und Naturschutz schon auf der Anreise.