Als erstes Land hat Baden-Württemberg zum 1. Januar 2024 eine Verwaltungsvorschrift (VwV Kantine) für Landeskantinen erlassen, die nicht nur Vorgaben für das Erreichen verbindlicher (regionaler) Bio-Quoten festlegt, sondern diese auch mit einem finanziellen Ausgleich unterstützt. Die VwV Kantine umfasst über 40 Landeskantinen, zum Beispiel von Ministerien, von den Hochschulen für Polizei oder von den Landwirtschaftlichen Landesanstalten. Jährlich werden dort ca. 2 Mio. Essen serviert. Die VwV Kantine leistet damit auch einen Beitrag zum Ziel des Gesetzes zur Stärkung der Biodiversität, den Anteil des ökologischen Landbaus auf 30 bis 40 Prozent auszubauen.
Inhaltliche Vorgaben für die Landeskantinen
Laut VwV Kantine muss bis 2030 mindestens 40 Prozent der eingesetzten Lebensmittel aus biologischer Erzeugung und aus nachhaltigen, transparenten und nachvollziehbaren Lieferketten stammen. Insgesamt sollen bis dahin mindestens 75 Prozent der eingesetzten Lebensmittel nachhaltige, transparente und nachvollziehbare Lieferketten aufweisen. Dies trifft insbesondere auf die Lieferketten von regional bezogenen Lebensmitteln zu.
Weitere Vorgaben sind beispielsweise
- die tägliche Bereitstellung eines vegetarischen/veganen Gerichtes bei mehreren Menülinien,
- die Verwendung von Streuobstsaft mit dem Biozeichen Baden-Württemberg (BIOZBW) oder dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW),
- die Bereitstellung von kostenfreiem Leitungswasser,
- die Bio-Zertifizierung nach Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (BIO-AHVV)
- oder das Ergreifen von Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung.
Darüber hinaus soll das Speiseangebot sich am Qualitätsstandard für die Hochschul-und Betriebsverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren. Weiterhin soll Fleisch überwiegend aus der Region und aus einer Haltung mit erhöhten Tierwohlstandards stammen.
Unterstützung der Landeskantinen bei der Umsetzung der VwV Kantine
Bei der Umsetzung der Vorgaben werden die Landeskantinen auch finanziell durch das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz unterstützt. So gibt es abhängig vom erreichten Bio-Anteil und der Zahl der Mittagessen einen finanziellen Ausgleich sowie eine Aufwandspauschale bei Vorlage des Bio-Zertifikates. Der Einsatz regional erzeugter Lebensmittel soll über eine verpflichtende Ursprungskennzeichnung für tierische Produkte, eine saisonale Ausrichtung des Speiseangebotes sowie einen separaten finanziellen Ausgleich für den Einsatz von Produkten mit den Qualitätssiegeln (QZBW sowie BIOZBW) erreicht werden.
Weiterhin werden die Landeskantinen bei der Umsetzung der Vorgaben durch ein fachliches Begleitprogramm mit Informationsveranstaltungen, Seminaren und individuellen Vor-Ort Beratungen unterstützt. Organisiert und durchgeführt werden diese Angebote durch das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, das Landeszentrum für Ernährung (LErn BW) sowie die Marketinggesellschaft BW (MBW).
Ernährungsstrategie Baden-Württemberg als Grundlage
Die Grundlage für die VwV Kantine wurde bereits 2017 in der Ernährungsstrategie Baden-Württemberg im 6. Leitsatz gelegt: „Wir gehen in der öffentlichen Verwaltung mit regional und ökologisch erzeugten Produkten mit gutem Beispiel voran.“ Im Koalitionsvertrag von 2021 wurde das Vorhaben einer Kantinenrichtlinie fest verankert und in die weiterentwickelte Ernährungsstrategie Baden-Württemberg im Jahr 2022 aufgenommen. Mit der VwV Kantine zeigt das Land, dass es seiner Vorbildrolle gerecht wird und bekennt sich klar zu regionalen und biologischen Lebensmitteln. Auch die Tischgäste sollen dadurch ein stärkeres Bewusstsein für die Herkunft der Lebensmittel entwickeln und vermehrt nach bio-regionalen Produkten greifen.
Weitere Informationen
Veröffentlichung am 28. Februar 2024 im Gemeinsamen Amtsblatt: Verwaltungsvorschrift Kantine des Landes Baden-Württemberg (VwV Kantine)
Pressemitteilung vom 7. März 2024: Einführung von regionalen Produkten in den landeseigenen Kantinen
Leitsätze der Ernährungsstrategie Baden-Württemberg
Landeszentrum für Ernährung: Beratungsangebot für die Gemeinschaftsverpflegung
Landeszentrum für Ernährung: Informationen zum Begleitprogramm für Landeskantinen und zum Beratungsangebot für die Gemeinschaftsverpflegung
DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Betrieben, Behörden und Hochschulen (pdf)
Informationen zum Biozeichens Baden-Württembergs (BIOZBW) und zum Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW),