Zentrale Anlaufstelle in Baden-Württemberg für Fragen bei der Weitergabe von Lebensmitteln zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung
Mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung hat sich Deutschland verpflichtet, bis zum Jahr 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene zu halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten zu verringern (SDG 12.3).
In Deutschland gibt es insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel eine gut funktionierende und langjährige Zusammenarbeit mit karitativen Einrichtungen. Der Lebensmitteleinzelhandel gibt Lebensmittel, die noch genießbar, aber nicht mehr verkauft werden, zum Beispiel kostenfrei an die Tafeln ab, die diese an armutsbetroffene Menschen oder soziale Einrichtungen weiterverteilen. Auch Foodsharing oder Kirchen sind Lebensmittel empfangende Organisationen. Das Ziel ist hierbei, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Allerdings stehen sowohl spendende Unternehmen als auch Lebensmittel empfangende Akteure in der Praxis vor einigen Herausforderungen. Hinsichtlich Hygieneanforderungen und rechtlichen Fragen u. a. zur Rückverfolgbarkeit, Haftung etc. bestehen mitunter Unsicherheiten und teilweise Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat daher im Dezember 2022 eine zentrale Anlaufstelle als Ansprechpartner für Behörden im Land Baden-Württemberg sowie für Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen, private Organisationen und Lebensmittelüberwachungsbehörden für die Koordinierung sowie die Bündelung und Beantwortung von Fragen rund um das Thema Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und die Weitergabe von Lebensmitteln eingerichtet. Sie ist beim Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit Baden-Württemberg (LKL BW) am Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung verortet.
Die Stelle steht vorerst bis Ende 2025 zur Verfügung. Sie verfügt über keine behördlichen Kompetenzen, die Beratung steht im Vordergrund. Weitere Aufgaben sind die Erarbeitung von Hilfestellungen in Form von Informationsangeboten, Schulungsangeboten und die Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen. Dies findet in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg statt.
Ihre Fragen und Anliegen zum Thema Vermeidung von Lebensmittelverschwendung können Sie über folgende E-Mail-Adresse an die zentrale Anlaufstelle richten: lebensmittel-retten@lgl.bwl.de.
Einen Leitfaden mit Hinweisen zur Umverteilung von „geretteten“ Lebensmitteln (pdf) des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz finden Sie hier.
Eine Checkliste (pdf) bietet Ihnen einen zusammenfassenden Überblick, was Sie bei der Einrichtung und beim Betrieb eines „Verteilers“ berücksichtigen sollten und welche Lebensmittel sich für eine Weitergabe eignen.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Weitergabe von Lebensmitteln.
Pressemitteilung vom 11. April 2023: Zentrale Anlaufstelle zur Unterstützung bei Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ist gestartet