Tierhaltung

Reiseverkehr mit Tieren

Katze im Katzenkorb

Viele Bürgerinnen und Bürger wollen auch im Urlaub nicht auf ihr Haustier verzichten. Für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union mitgeführt werden, muss seit dem 1. Oktober 2004 aufgrund einer EU-Regelung ein EU-Heimtierausweis mitgeführt und eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden. Ziel dieser Regelung ist, die Einschleppung und Verbreitung der Tollwut zu verhindern.

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Reiseverkehr zusammengefasst:

Reisen mit Heimtieren

Für den Reiseverkehr mit Heimtieren wie Hunden, Katzen und Frettchen gelten insbesondere zur Vermeidung von Tollwut strenge Anforderungen. Deshalb ist es wichtig, sich vor Reiseantritt gründlich über die bestehenden Regelungen für die verschiedenen Reiseländer zu informieren.

Wellensittiche © Melanie Schomaker

Reisen mit Heimvögeln

Um eine Einschleppung oder Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, herrschen seit 2005 bei der Einreise von Heimvögeln verschärfte Einfuhrbestimmungen, die nochmals bis 31. Dezember 2017 verlängert wurden.

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