An Urlaubsorten lauern zudem auch noch weitere Risiken, zum Beispiel im Artenschutzbereich. So verstoßen Urlauber – oftmals aus Unwissenheit – durch den Kauf exotischer Souvenirs, Tiere oder Pflanzen auch gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen. Gerade begehrte Reiseandenken wie Schnitzereien aus Elfenbein oder präpariere Hörner des Nashorns, Erzeugnisse aus Korallen, Wildkatzenfelle, Krokodil- und Schlangenleder, aber auch lebende Wasser- und Landschildkröten, Papageien, Schlangen und Amphibien sowie Orchideen und Kakteen unterliegen strengen Einfuhrregelungen. Werden im Urlaubsland solche Souvenirs angeboten, ist höchste Vorsicht geboten. Insbesondere sollten sich Urlauber nicht auf vom Händler ausgestellte Ausfuhrbescheinigungen verlassen, denn nur die Behörden des jeweiligen Urlaubslandes können amtliche Genehmigungen erteilen. Werden lebende oder tote Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse von geschützten Arten ohne vorgeschriebene Aus- und Einfuhrdokumente bei der Heimreise entdeckt, werden diese beschlagnahmt, außerdem drohen ordnungsrechtliche Verfahren und empfindliche Geldstrafen. Um das Urlaubs- und Erholungsgefühl bei der Rückreise nicht zu gefährden, ist es am besten, von vornherein auf exotische Souvenirs aus der Tier- und Pflanzenwelt zu verzichten.