Weinbau

Baden-Württemberg übermittelt als erstes Bundesland den Entwurf eines Qualitäts- und Strukturprogramms Weinbau an den Bund

"Wir schaffen eine klare Förderpolitik zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Weinbaus. Das hierzu notwendige Qualitäts- und Strukturprogramm wurde nun der Bundesregierung übermittelt. Auf diesem Weg nutzen wir die Impulse der Reform der europäischen Weinmarktordnung zugunsten der heimischen Winzer", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (28. Mai) in Stuttgart.

Ende 2007 hat der Agrarministerrat in Brüssel die Eckpunkte zur Reform der gemeinsamen Marktordnung Wein beschlossen. Dabei musste die Europäische Kommission auf Druck Deutschlands, der Weinbau treibenden Bundesländer, des Europäischen Parlaments und der Weinwirtschaft deutliche Korrekturen ihres ursprünglichen Vorschlags vornehmen. Insgesamt bringe die Reform mehr Subsidiarität und stärke die aktiven Weinbauregionen, wie auch den Weinbau in Baden-Württemberg. "Während zur Zeit in vielen europäischen Weinbauregionen um die Mittelverteilung gestritten wird, hat sich Baden-Württemberg für eine klare Förderpolitik zur weiteren Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Weinbaus ausgesprochen. Der Entwurf ist auf die Bedürfnisse der Weingärtner, Winzer, Vermarktungseinrichtungen und Weingüter in Baden-Württemberg zugeschnitten", erklärte der Minister. Das Konzept sei mit dem Badischen Weinbauverband, dem Weinbauverband Württemberg, den Genossenschaftsverbänden und dem Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft erarbeitet und abgestimmt worden. Das Struktur- und Qualitätsprogramm Weinbau solle in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden.

"Die gezielte Förderpolitik in Weinbau und Kellerwirtschaft, der Erhalt guter Rahmenbedingungen für den Weinbau und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualität der Produkte sind wesentliche Ziele der baden-württembergischen Weinbaupolitik, die durch die Entscheidung in Brüssel nun weitergeführt werden können", ergänzte Hauk. Mit der Schaffung sogenannter nationaler Weinbudgets, die entsprechend auf die betroffenen Bundesländer übertragen werden, sei das Ziel erreicht, eine gezielte Struktur- und Qualitätspolitik für den Weinbau im Land weiterführen zu können. Insgesamt stünden alle Mitgliedstaaten unter Zeitdruck, ihre auf der Basis der nationalen Weinbudgets neu geschaffenen Weinbau-Förderpläne bis Ende Juni an die EU zu übermitteln.

Das baden-württembergische Struktur- und Qualitätsprogramm Weinbau hat das Ziel, durch Bündelung in der Verarbeitung und Vermarktung, Etablierung von qualitätsverbessernden Systemen in der Kellerwirtschaft, Umsetzung von Innovationen in Kellerwirtschaft und Vermarktung, Absatzförderung auf Drittlandsmärkten und Rationalisierung der Rebflächenbewirtschaftung und Sortenanpassung, die Konkurrenzkraft der Weinbaubetriebe und Vermarktungsorganisationen im Hinblick auf den internationalen Wettbewerb zu verbessern. Neben der Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen in Weinbaubetrieben liege der Schwerpunkt des Programms in der Struktur- und Qualitätsverbesserung durch Investitionsförderung bei Weinbau-Erzeugerorganisationen, Kellereien und Weinbaubetrieben. Weiterer Schwerpunkt sei die Förderung der Etablierung von Innovationen in der Verarbeitung und Vermarktung. Darüber hinaus werden Maßnahmen der Absatzförderung von Organisationen, Betrieben und Wirtschaftsbeteiligten auf Drittlandsmärkten unterstützt.

Hierfür stehen dem Land EU-Mittel von rund fünf Millionen Euro im Jahr 2009, die auf rund neun Millionen Euro im Jahr 2014 ansteigen, zur Verfügung.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum