Erhalt qualitativ hochwertiger Obstbrände hat oberste Priorität

"Die qualitativ hochwertigen Obstbrände sollen ihr spezifisches Aroma auch weiterhin ausschließlich durch die Herstellung aus besten Rohstoffen und deren Vergärung erhalten. Baden-Württemberg lehnt den Zusatz von Aromastoffen und die Verwendung von Süßungsmitteln entschieden ab. Sollte dies nicht gelingen, fordern wir eine gemeinschaftsweite Regelung zur Kennzeichnung der verwendeten Zutaten, damit sich der Verbraucher frei entscheiden kann", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Dienstag (21. März) in Stuttgart.

Die Europäische Kommission beabsichtige, die über die Jahre immer unübersichtlicher gewordene Spirituosen-Verordnung auch wegen der neu hinzugekommenen osteuropäischen Mitgliedsstaaten zu überarbeiten. In dieser Grundverordnung seien die wichtigsten Definitionen der verschiedenen Spirituosengattungen, die Ausgangsstoffe für die Spirituosenherstellung, die erlaubten Zusatzstoffe und die Voraussetzungen für geographische Herkunftsangaben verbindlich festgelegt. "Wir fordern die Bundesregierung auf, sich bei den weiteren Beratungen in Brüssel für eine grundlegende Überarbeitung des Verordnungsentwurfs einzusetzen, weil dieser insbesondere das Ziel einer Verbesserung der Anwendbarkeit, Lesbarkeit und Eindeutigkeit sowie der Einführung einer genau definierten Politik für Spirituosen auf der Grundlage von drei Produktkategorien bei weitem nicht erreicht", so der Minister.

Weiterhin wolle die Europäische Kommission den Schutz der seit vielen Jahren eingetragenen Herkunftsbezeichnungen aufheben, wenn nicht umfangreiche Unterlagen vorgelegt würden. "Unser Schwarzwälder Kirschwasser ist auch ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand ausreichend geschützt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die traditionellen geografischen Angaben völlig ausreichend sind", betonte Hauk.

Auch die geplante Einteilung der Spirituosen in die künstlich geschaffenen Kategorien "Brände", "Spezifische Spirituosen" und "Sonstige Spirituosen" sei in der vorgelegten Form nicht nachvollziehbar und nicht erforderlich. "Dies würde nur dazu führen, dass unterschiedliche, weitgehend willkürlich in einer Kategorie zusammengefasste Spirituosen gleichartigen Qualitätskriterien, beispielsweise bei der Aromatisierung, unterliegen würden. Diese Gleichmacherei lehnt Baden-Württemberg ab", sagte der Minister.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum